FSC-Hinweis: USA $4.796/gal - LTL 42.30%, TL 45.80%; CA $6.126/gal - LTL 56.20%, TL 59.70% - Woche vom 7/15/26-7/21/26 — Mehr erfahren

    8802.11.01

    eines unbeladenen Gewichts von nicht mehr als 2.000 kg

    Dieser Code gilt für Hubschrauber mit einem unbeladenen Gewicht von nicht mehr als 2.000 kg. Verwenden Sie diesen Code beim Import dieser Flugzeuge, da die Zollbehandlung für Standardhandelspartner in der Regel zollfrei ist, wie im Kapitel 88 bezüglich Flugzeugen und Raumfahrzeugen dargelegt.

    eines unbeladenen Gewichts von nicht mehr als 2.000 kg

    HTS-Medien

    Dieser Code fällt unter Kapitel 88, das Flugzeuge, Raumfahrzeuge und deren Teile abdeckt. Insbesondere deckt 8802.11.01 Hubschrauber mit einem leeren Gewicht von nicht mehr als 2.000 kg ab. Es gibt weitere Unterteilungen basierend darauf, ob der Hubschrauber neu oder gebraucht/überholt ist, und falls neu, weiter nach militärischem oder anderem Einsatz, und falls „anderer“, nach Gewichtsbereichen – unter 998 kg oder über 998 kg, aber nicht 2.000 kg – oder falls gebraucht/überholt, nach militärischem oder anderem Einsatz; wählen Sie den statistischen Zusatz, der diese Merkmale genau widerspiegelt. Das leere Gewicht bezieht sich auf das Gewicht des Hubschraubers in normalem Flugzustand, ohne Besatzung, Treibstoff und nicht fest angebrachte Ausrüstung.

    KapitelKapitel 88: Aircraft, spacecraft, and parts thereof
    AbschnittAbschnitt XVII: Vehicles, Aircraft, Vessels and Associated Transport Equipment

    Zollübersicht

    Schnellansicht der verfügbaren Zollinformationen für diesen HTS-Code.

    Allgemeiner Zoll

    Free

    Standard trade partners (NTR)

    Sonderzoll

    Nicht verfügbar

    Eligible FTA or preference programs

    Der allgemeine Zollsatz für den HTS-Code 8802.11.01 und seine Unterteilungen ist Frei, anwendbar auf Standardhandelspartner (NTR). Spezifische Sätze sind nicht angegeben, aber für anspruchsberechtigte FTA- oder Präferenzprogramme möglicherweise verfügbar. Das bedeutet, dass Waren, die die Kriterien für solche Programme erfüllen, möglicherweise reduzierte oder Nullzollsätze erhalten können. Es sind keine Meldeeinheiten erforderlich. Diese Zollstruktur gilt konsistent für alle Unterteilungen—8802.11.01.15, 8802.11.01.30, 8802.11.01.45, 8802.11.01.60 und 8802.11.01.90— unabhängig davon, ob der Hubschrauber neu oder gebraucht, militärisch oder sonst ist oder sein spezifisches Gewicht, es sei denn, spezifische FTA-Regeln schreiben etwas anderes vor.

    Dienstgrad (Spalte 2): 30%

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    Code-Unterteilungen

    8802.11.01.15

    Andere Flugzeuge (zum Beispiel Hubschrauber, Flugzeuge, außer unbemannte Flugzeuge der Richtung 8806); Raumfahrzeuge (einschließlich Satelliten) und suborbitale und Raumfahrzeugträger: > Hubschrauber: > Mit einer unbeladenen Masse von nicht mehr als 2.000 kg > Neu: > Militär

    Elterncode
    8802.11.01.30

    Andere Flugzeuge (zum Beispiel Hubschrauber, Flugzeuge, außer unbemannte Luftfahrzeuge der Richtung 8806); Raumfahrzeuge (einschließlich Satelliten) und suborbitale und Raumfahrzeugträger: > Hubschrauber: > Mit einem unbeladenen Gewicht von nicht mehr als 2.000 kg > Neu: > Sonstige: > Mit einem unbeladenen Gewicht von nicht mehr als 998 kg

    8802.11.01.45

    Andere Flugzeuge (zum Beispiel Hubschrauber, Flugzeuge, außer unbemannte Fluggeräte der Richtung 8806); Raumfahrzeuge (einschließlich Satelliten) und suborbitale und Raumfahrzeugträger: > Hubschrauber: > Mit einem unbeladenen Gewicht von nicht mehr als 2.000 kg > Neu: > Sonstige: > Mit einem unbeladenen Gewicht von über 998 aber nicht mehr als 2.000 kg

    8802.11.01.60

    Andere Flugzeuge (zum Beispiel Hubschrauber, Flugzeuge, außer unbemannte Luftfahrzeuge der Richtung 8806); Raumfahrzeuge (einschließlich Satelliten) und suborbitale und Raumfahrzeugträger: > Hubschrauber: > Mit einer unbeladenen Masse von nicht mehr als 2.000 kg > Gebraucht oder wiederaufgebaut: > Militär

    8802.11.01.90

    Andere Flugzeuge (zum Beispiel Hubschrauber, Flugzeuge, außer unbemannte Flugzeuge der Richtung 8806); Raumfahrzeuge (einschließlich Satelliten) und suborbitale und Raumfahrzeugträger: > Hubschrauber: > Mit einer unbeladenen Masse von nicht mehr als 2.000 kg > Gebraucht oder wiederaufbereitet: > Sonstige

    Kapitel- & Abschnittshinweise

    Kapitelhinweise

    Harmonisiertes Zolltarifblatt der Vereinigten Staaten Revision 29 (2025) Anmerkungen für statistische Berichterstattung KAPITEL 88 FLUGZEUGE, RAUMSCHIFFE UND TEILE DAGEGEN XVII 88-1 Anmerkung 1. Für die Zwecke dieses Kapitels bezeichnet der Ausdruck „unbemanntes Fluggerät“ jedes Fluggerät, das nicht unter der Position 8801 fällt, das so konzipiert ist, dass es ohne Piloten an Bord geflogen wird. Es kann so konzipiert sein, dass es eine Nutzlast transportiert oder mit permanent integrierten digitalen Kameras oder anderer Ausrüstung ausgestattet ist, die es ihm ermöglicht, während des Fluges nützliche Funktionen auszuführen. Der Ausdruck „unbemanntes Fluggerät“ umfasst jedoch nicht Flugspielzeug, das ausschließlich zu Unterhaltungszwecken konzipiert ist (Position 9503). Anmerkungen zu Unterpositionen 1. Für die Zwecke der Unterpositionen 8802.11 bis 8802.40 bedeutet der Ausdruck „Leergewicht“ das Gewicht der Maschine in normalem Flugzustand, ohne das Gewicht der Besatzung sowie von Treibstoff und Ausrüstung, die nicht fest installiert sind. 2. Für die Zwecke der Unterpositionen 8806.21 bis 8806.24 und 8806.91 bis 8806.94 bedeutet der Ausdruck „maximales Startgewicht“ das maximale Gewicht der Maschine in normalem Flugzustand beim Start, einschließlich des Gewichts der Nutzlast, der Ausrüstung und des Treibstoffs. Harmonisiertes Zolltarifblatt der Vereinigten Staaten Revision 29 (2025) Anmerkungen für statistische Berichterstattung XVII 88-2

    Abschnittshinweise

    ABSCHNITT XVII FAHRZEUGE, FLUGZEUGE, SCHIFFE UND ZUGEHÖRIGE TRANSPORTAUSRÜSTUNG XVII-1 Anmerkungen 1. Dieser Abschnitt umfasst keine Waren der Positionen 9503 oder 9508 sowie Schlitten, Bob-Slitten, Schlitten oder ähnliche Waren der Position 9506. 2. Die Begriffe „Teile“ und „Teile und Zubehör“ gelten nicht für die folgenden Waren, unabhängig davon, ob sie als solche für die Waren dieses Abschnitts identifizierbar sind: (a) Gelenke, Unterlegscheiben oder ähnliche Waren aus jedem Material (klassifiziert nach ihrem Bestandsmaterial oder in Position 8484) oder andere Waren aus vulkanisiertem Gummi außer Hartgummi (Position 4016); (b) Allgemein verwendete Teile, wie in Anmerkung 2 zu Abschnitt XV definiert, aus Basismetall (Abschnitt XV) oder ähnliche Waren aus Kunststoff (

    Neueste Aktualisierung

    Zuletzt aktualisiert

    November 15, 2025

    Revised every January & July

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