FSC-Hinweis: USA $4.796/gal - LTL 42.30%, TL 45.80%; CA $6.126/gal - LTL 56.20%, TL 59.70% - Woche vom 7/15/26-7/21/26 — Mehr erfahren

    8802.40.01

    Flugzeuge und andere Fluggeräte mit einem unbeladenen Gewicht von über 15.000 kg

    Dieser Code umfasst Flugzeuge und andere Luftfahrzeuge mit einem Gewicht von über 15.000 kg, einschließlich Raumfahrzeugen und Trägerraketen. Verwenden Sie diesen Code bei der Klassifizierung dieser großen Flugzeuge und zugehörigen Ausrüstungen, wobei zu beachten ist, dass der allgemeine Zoll für Standardhandelspartner frei ist, wie in Kapitel 88 dargelegt.

    Flugzeuge und andere Fluggeräte mit einem unbeladenen Gewicht von über 15.000 kg

    HTS-Medien

    Diese Zolltarifnummer fällt unter Kapitel 88, welches Flugzeuge, Raumfahrzeuge und verwandte Teile abdeckt. Speziell deckt der Code 8802.40.01 Flugzeuge und andere Flugzeuge mit einem unbeladenen Gewicht von über 15.000 kg ab. Es gibt zahlreiche Unterteilungen, um den Typ des Flugzeugs weiter zu spezifizieren, indem zwischen neuem oder gebraucht/überholtem Zustand, militärischer versus anderer Anwendung und spezifischen Flugzeugtypen wie Kampfjets, Frachttransporter oder Passagierflugzeuge unterschieden wird. Bei der Meldung ist der statistische Zusatz auszuwählen, der den Zustand des Flugzeugs (neu, gebraucht oder überholt) und seine Hauptfunktion (militärisch oder sonstig) am genauesten widerspiegelt, um eine präzise Kategorisierung zu gewährleisten.

    KapitelKapitel 88: Aircraft, spacecraft, and parts thereof
    AbschnittAbschnitt XVII: Vehicles, Aircraft, Vessels and Associated Transport Equipment

    Zollübersicht

    Schnellansicht der verfügbaren Zollinformationen für diesen HTS-Code.

    Allgemeiner Zoll

    Free

    Standard trade partners (NTR)

    Sonderzoll

    Nicht verfügbar

    Eligible FTA or preference programs

    Der allgemeine Zollsatz für den HTS-Code 8802.40.01 und alle seine Unterteilungen ist Frei, was darauf hinweist, dass kein allgemeiner Tarif für Standardhandelspartner gilt. Spezielle Sätze sind nicht angegeben, aber die Berechtigung für FTA- oder Präferenzprogramme kann reduzierte oder Nullzollsätze bieten, wenn die Waren unter diese Programme fallen. Es sind keine Meldeeinheiten erforderlich. Das bedeutet, dass alle Unterteilungen – einschließlich 8802.40.01.15 (Kampfjets), 8802.40.01.20 (Frachttransporter) und 8802.40.01.90 (Gebrauchte andere Flugzeuge) – dem Freizollsatz unterliegen, es sei denn, es kommt ein spezifisches FTA- oder Präferenzprogramm zur Anwendung, in welchem Fall diese Sätze den allgemeinen Satz ersetzen würden.

    Dienstgrad (Spalte 2): 30%

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    Code-Unterteilungen

    8802.40.01.15

    Andere Flugzeuge (zum Beispiel Hubschrauber, Flugzeuge, außer unbemannte Flugzeuge der Richtung 8806); Raumfahrzeuge (einschließlich Satelliten) und suborbitale und Raumfahrzeugträger: > Flugzeuge und andere Flugzeuge mit einer unbeladenen Masse von über 15.000 kg > Neu: > Militärflugzeuge: > Jagdflugzeuge

    8802.40.01.20

    Andere Flugzeuge (zum Beispiel Hubschrauber, Flugzeuge, außer unbemannte Flugzeuge der Richtung 8806); Raumfahrzeuge (einschließlich Satelliten) und suborbitale und Raumfahrzeugträger: > Flugzeuge und andere Flugzeuge mit einem unbeladenen Gewicht von über 15.000 kg > Neu: > Militärflugzeuge: > Frachttransporter

    8802.40.01.30

    Andere Flugzeuge (zum Beispiel Hubschrauber, Flugzeuge, außer unbemannte Luftfahrzeuge der Richtung 8806); Raumfahrzeuge (einschließlich Satelliten) und suborbitale und Raumfahrzeugträger: > Flugzeuge und andere Flugzeuge mit einer unbeladenen Masse von über 15.000 kg > Neu: > Militärflugzeuge: > Sonstige

    8802.40.01.40

    Andere Flugzeuge (zum Beispiel Hubschrauber, Flugzeuge, außer unbemannte Luftfahrzeuge der Richtung 8806); Raumfahrzeuge (einschließlich Satelliten) und suborbitale und Raumfahrzeugträger: > Flugzeuge und andere Flugzeuge mit einer unbeladenen Masse von über 15.000 kg > Neu: > Sonstige: > Passagierbeförderung

    8802.40.01.60

    Andere Flugzeuge (zum Beispiel Hubschrauber, Flugzeuge, außer unbemannte Luftfahrzeuge der Richtung 8806); Raumfahrzeuge (einschließlich Satelliten) und suborbitale und Raumfahrzeugträger: > Flugzeuge und andere Flugzeuge mit einer unbeladenen Masse von über 15.000 kg > Neu: > Sonstige: > Frachttransporter

    8802.40.01.70

    Andere Flugzeuge (zum Beispiel Hubschrauber, Flugzeuge, außer unbemannte Luftfahrzeuge der Kopfrichtung 8806); Raumfahrzeuge (einschließlich Satelliten) und suborbitale und Raumfahrzeugträger: > Flugzeuge und andere Flugzeuge mit einer unbeladenen Masse von über 15.000 kg > Neu: > Sonstige: > Sonstige (einschließlich Passagier-/Frachtkombinationen)

    8802.40.01.80

    Andere Flugzeuge (zum Beispiel Hubschrauber, Flugzeuge, außer unbemannte Luftfahrzeuge der Richtung 8806); Raumfahrzeuge (einschließlich Satelliten) und suborbitale und Raumfahrzeugträger: > Flugzeuge und andere Flugzeuge mit einer unbeladenen Masse von über 15.000 kg > Gebraucht oder wiederaufgebaut: > Militärflugzeuge

    8802.40.01.90

    Andere Flugzeuge (zum Beispiel Hubschrauber, Flugzeuge, außer unbemannte Luftfahrzeuge der Richtung 8806); Raumfahrzeuge (einschließlich Satelliten) und suborbitale und Raumfahrzeugträger: > Flugzeuge und andere Flugzeuge mit einem unbeladenen Gewicht von über 15.000 kg > Gebraucht oder wiederaufgebaut: > Andere Flugzeuge

    Kapitel- & Abschnittshinweise

    Kapitelhinweise

    Harmonisiertes Zolltarifblatt der Vereinigten Staaten Revision 29 (2025) Anmerkungen für statistische Berichterstattung KAPITEL 88 FLUGZEUGE, RAUMSCHIFFE UND TEILE DAGEGEN XVII 88-1 Anmerkung 1. Für die Zwecke dieses Kapitels bezeichnet der Ausdruck „unbemanntes Fluggerät“ jedes Fluggerät, das nicht unter der Position 8801 fällt, das so konzipiert ist, dass es ohne Piloten an Bord geflogen wird. Es kann so konzipiert sein, dass es eine Nutzlast transportiert oder mit permanent integrierten digitalen Kameras oder anderer Ausrüstung ausgestattet ist, die es ihm ermöglicht, während des Fluges nützliche Funktionen auszuführen. Der Ausdruck „unbemanntes Fluggerät“ umfasst jedoch nicht Flugspielzeug, das ausschließlich zu Unterhaltungszwecken konzipiert ist (Position 9503). Anmerkungen zu Unterpositionen 1. Für die Zwecke der Unterpositionen 8802.11 bis 8802.40 bedeutet der Ausdruck „Leergewicht“ das Gewicht der Maschine in normalem Flugzustand, ohne das Gewicht der Besatzung sowie von Treibstoff und Ausrüstung, die nicht fest installiert sind. 2. Für die Zwecke der Unterpositionen 8806.21 bis 8806.24 und 8806.91 bis 8806.94 bedeutet der Ausdruck „maximales Startgewicht“ das maximale Gewicht der Maschine in normalem Flugzustand beim Start, einschließlich des Gewichts der Nutzlast, der Ausrüstung und des Treibstoffs. Harmonisiertes Zolltarifblatt der Vereinigten Staaten Revision 29 (2025) Anmerkungen für statistische Berichterstattung XVII 88-2

    Abschnittshinweise

    ABSCHNITT XVII FAHRZEUGE, FLUGZEUGE, SCHIFFE UND ZUGEHÖRIGE TRANSPORTAUSRÜSTUNG XVII-1 Anmerkungen 1. Dieser Abschnitt umfasst keine Waren der Positionen 9503 oder 9508 sowie Schlitten, Bob-Slitten, Schlitten oder ähnliche Waren der Position 9506. 2. Die Begriffe „Teile“ und „Teile und Zubehör“ gelten nicht für die folgenden Waren, unabhängig davon, ob sie als solche für die Waren dieses Abschnitts identifizierbar sind: (a) Gelenke, Unterlegscheiben oder ähnliche Waren aus jedem Material (klassifiziert nach ihrem Bestandsmaterial oder in Position 8484) oder andere Waren aus vulkanisiertem Gummi außer Hartgummi (Position 4016); (b) Allgemein verwendete Teile, wie in Anmerkung 2 zu Abschnitt XV definiert, aus Basismetall (Abschnitt XV) oder ähnliche Waren aus Kunststoff (

    Neueste Aktualisierung

    Zuletzt aktualisiert

    November 15, 2025

    Revised every January & July

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