8903.21.00
einer Länge von nicht mehr als 7,5 m
Dieser Code gilt für Segelboote (nicht aufblasbare) und andere Freizeit-/Sportboote mit einer Länge von 7,5 Metern oder weniger. Er wird zur Klassifizierung dieser Boote für Einfuhrzwecke verwendet, mit einem allgemeinen Zollsatz von 1,5 %, es sei denn, das Schiff qualifiziert sich für Freihandelsabkommen oder spezifische Präferenzprogramme, wie in Kapitel 89 dargelegt.

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Dieser Zolltarifcode fällt unter das Kapitel für Schiffe, Boote und schwimmende Bauwerke und umfasst speziell Yachten und andere Freizeit- oder Sportboote – Segelboote, die nicht aufblasbar sind und einen Hilfsmotor haben können. Der Code 8903.21.00 gilt für diese Segelboote mit einer Länge von nicht mehr als 7,5 Metern. Eine weitere Klassifizierung erfolgt danach, ob das Segelboot einen Hilfsmotor hat (8903.21.00.10) oder als „anderes“ eingestuft wird und dann nach Länge unterteilt wird – nicht mehr als 4 m (8903.21.00.30), mehr als 4 m, aber nicht mehr als 6,5 m (8903.21.00.35) oder mehr als 6,5 m, aber nicht mehr als 7,5 m (8903.21.00.40); wählen Sie das entsprechende statistische Suffix basierend auf den Merkmalen des Schiffes.
| Kapitel | Kapitel 89: Ships, boats and floating structures |
| Abschnitt | Abschnitt XVII: Vehicles, Aircraft, Vessels and Associated Transport Equipment |
Zollübersicht
Schnellansicht der verfügbaren Zollinformationen für diesen HTS-Code.
1.50%
Standard trade partners (NTR)
Free(A,AU,BH,CL,CO,D,E,IL,JO,KR,MA,OM,P,PA,PE,S,SG)
Eligible FTA or preference programs
Der allgemeine Zollsatz für den HTS-Code 8903.21.00 und alle seine Unterteilungen (8903.21.00.10, 8903.21.00.30, 8903.21.00.35 und 8903.21.00.40) beträgt 1,50 % für Standardhandelspartner. Sonderzollsätze gewähren für Waren aus Australien, Bahrain, Chile, Kolumbien, Costa Rica, Dominikanische Republik, El Salvador, Israel, Jordanien, Korea, Marokko, Oman, Panama, Peru, Singapur und den USA zollfreie Einfuhr, sofern sie unter förderfähige Freihandelsabkommen oder Präferenzprogramme fallen. Es sind keine Berichtseinheiten angegeben. Diese Sätze gelten konsistent für alle Unterteilungen und bestimmen den geschuldeten Zoll basierend auf der Herkunft der Segelboote oder Freizeitboote und ihrer Längenkategorie.
Dienstgrad (Spalte 2): 30%
Hilfe bei
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Code-Unterteilungen
8903.21.00.10
Yachten und andere Schiffe für Freizeit oder Sport; Ruderboote und Kanus: > Segelboote, außer aufblasbare, mit oder ohne Hilfsmotor: > Mit einer Länge von nicht mehr als 7,5 m > Mit Hilfsmotor
8903.21.00.30
Yachten und andere Freizeit- oder Sportboote; Ruderboote und Kanus: > Segelboote, außer aufblasbare, mit oder ohne Hilfsmotor: > Mit einer Länge von nicht mehr als 7,5 m > Sonstige: > Mit einer Länge von nicht mehr als 4 m
8903.21.00.35
Yachten und andere Freizeit- oder Sportboote; Ruderboote und Kanus: > Segelboote, außer aufblasbare, mit oder ohne Hilfsmotor: > Mit einer Länge von nicht mehr als 7,5 m > Sonstige: > Mit einer Länge von mehr als 4 m, aber nicht mehr als 6,5 m
8903.21.00.40
Yachten und andere Schiffe für Freizeit oder Sport; Ruderboote und Kanus: > Segelboote, nicht aufblasbar, mit oder ohne Hilfsmotor: > Mit einer Länge von nicht mehr als 7,5 m > Sonstige: > Mit einer Länge von mehr als 6,5 m, aber nicht mehr als 7,5 m
Kapitel- & Abschnittshinweise
Kapitelhinweise
Abschnittshinweise
Neueste Aktualisierung
Zuletzt aktualisiert
November 15, 2025
Revised every January & July
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