FSC-Hinweis: USA $4.796/gal - LTL 42.30%, TL 45.80%; CA $6.126/gal - LTL 56.20%, TL 59.70% - Woche vom 7/15/26-7/21/26 — Mehr erfahren

    8903.21.00

    einer Länge von nicht mehr als 7,5 m

    Dieser Code gilt für Segelboote (nicht aufblasbare) und andere Freizeit-/Sportboote mit einer Länge von 7,5 Metern oder weniger. Er wird zur Klassifizierung dieser Boote für Einfuhrzwecke verwendet, mit einem allgemeinen Zollsatz von 1,5 %, es sei denn, das Schiff qualifiziert sich für Freihandelsabkommen oder spezifische Präferenzprogramme, wie in Kapitel 89 dargelegt.

    einer Länge von nicht mehr als 7,5 m

    HTS-Medien

    Dieser Zolltarifcode fällt unter das Kapitel für Schiffe, Boote und schwimmende Bauwerke und umfasst speziell Yachten und andere Freizeit- oder Sportboote – Segelboote, die nicht aufblasbar sind und einen Hilfsmotor haben können. Der Code 8903.21.00 gilt für diese Segelboote mit einer Länge von nicht mehr als 7,5 Metern. Eine weitere Klassifizierung erfolgt danach, ob das Segelboot einen Hilfsmotor hat (8903.21.00.10) oder als „anderes“ eingestuft wird und dann nach Länge unterteilt wird – nicht mehr als 4 m (8903.21.00.30), mehr als 4 m, aber nicht mehr als 6,5 m (8903.21.00.35) oder mehr als 6,5 m, aber nicht mehr als 7,5 m (8903.21.00.40); wählen Sie das entsprechende statistische Suffix basierend auf den Merkmalen des Schiffes.

    KapitelKapitel 89: Ships, boats and floating structures
    AbschnittAbschnitt XVII: Vehicles, Aircraft, Vessels and Associated Transport Equipment

    Zollübersicht

    Schnellansicht der verfügbaren Zollinformationen für diesen HTS-Code.

    Allgemeiner Zoll

    1.50%

    Standard trade partners (NTR)

    Sonderzoll

    Free(A,AU,BH,CL,CO,D,E,IL,JO,KR,MA,OM,P,PA,PE,S,SG)

    Eligible FTA or preference programs

    Der allgemeine Zollsatz für den HTS-Code 8903.21.00 und alle seine Unterteilungen (8903.21.00.10, 8903.21.00.30, 8903.21.00.35 und 8903.21.00.40) beträgt 1,50 % für Standardhandelspartner. Sonderzollsätze gewähren für Waren aus Australien, Bahrain, Chile, Kolumbien, Costa Rica, Dominikanische Republik, El Salvador, Israel, Jordanien, Korea, Marokko, Oman, Panama, Peru, Singapur und den USA zollfreie Einfuhr, sofern sie unter förderfähige Freihandelsabkommen oder Präferenzprogramme fallen. Es sind keine Berichtseinheiten angegeben. Diese Sätze gelten konsistent für alle Unterteilungen und bestimmen den geschuldeten Zoll basierend auf der Herkunft der Segelboote oder Freizeitboote und ihrer Längenkategorie.

    Dienstgrad (Spalte 2): 30%

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    Code-Unterteilungen

    8903.21.00.10

    Yachten und andere Schiffe für Freizeit oder Sport; Ruderboote und Kanus: > Segelboote, außer aufblasbare, mit oder ohne Hilfsmotor: > Mit einer Länge von nicht mehr als 7,5 m > Mit Hilfsmotor

    Elterncode
    8903.21.00.30

    Yachten und andere Freizeit- oder Sportboote; Ruderboote und Kanus: > Segelboote, außer aufblasbare, mit oder ohne Hilfsmotor: > Mit einer Länge von nicht mehr als 7,5 m > Sonstige: > Mit einer Länge von nicht mehr als 4 m

    8903.21.00.35

    Yachten und andere Freizeit- oder Sportboote; Ruderboote und Kanus: > Segelboote, außer aufblasbare, mit oder ohne Hilfsmotor: > Mit einer Länge von nicht mehr als 7,5 m > Sonstige: > Mit einer Länge von mehr als 4 m, aber nicht mehr als 6,5 m

    8903.21.00.40

    Yachten und andere Schiffe für Freizeit oder Sport; Ruderboote und Kanus: > Segelboote, nicht aufblasbar, mit oder ohne Hilfsmotor: > Mit einer Länge von nicht mehr als 7,5 m > Sonstige: > Mit einer Länge von mehr als 6,5 m, aber nicht mehr als 7,5 m

    Kapitel- & Abschnittshinweise

    Kapitelhinweise

    Harmonisiertes Zolltarifblatt der Vereinigten Staaten Revision 29 (2025) Anmerkungen für statistische Berichterstattung KAPITEL 89 SCHIFFE, BOOTE UND SCHWEBBAUEN XVII 89-1 Anmerkung 1. Ein Rumpf, ein unfertiges oder unvollständiges Schiff, zusammengebaut, zerlegt oder teilzerlegt, oder ein vollständiges Schiff, das zerlegt oder teilzerlegt ist, ist unter Position 8906 zu klassifizieren, wenn es nicht die wesentliche Beschaffenheit eines Schiffes einer bestimmten Art aufweist. Zusätzliche US-Anmerkung 1. Schiffe, die im internationalen Handel oder Verkehr eingesetzt werden oder die von Nichtansässigen in das Zollgebiet der Vereinigten Staaten zu ihrem privaten Vergnügungsgebrauch eingebracht werden, werden ohne formellen Zollverbrauchseintrag oder Zollzahlung zugelassen. Harmonisiertes Zolltarifblatt der Vereinigten Staaten Revision 29 (2025) Anmerkungen für statistische Berichterstattung XVII 89-2

    Abschnittshinweise

    ABSCHNITT XVII FAHRZEUGE, FLUGZEUGE, SCHIFFE UND ZUGEHÖRLICHE TRANSPORTAUSRÜSTUNG XVII-1 Anmerkungen 1. Dieser Abschnitt umfasst nicht die Artikel der Positionen 9503 oder 9508 oder Schlitten, Bob-Slitten, Schlitten oder ähnliche Artikel der Position 9506. 2. Die Begriffe „Teile“ und „Teile und Zubehör“ gelten nicht für die folgenden Artikel, unabhängig davon, ob sie als solche für die Waren dieses Abschnitts identifizierbar sind: (a) Gelenke, Unterlegscheiben oder ähnliche aus jedem Material (nach ihrem Bestandsmaterial klassifiziert oder in Position 8484) oder andere Artikel aus vulkanisiertem Gummi außer Hartgummi (Position 4016); (b) Allgemeine Teile, wie in Anmerkung 2 zu Abschnitt XV definiert, aus Grundmetallen (Abschnitt XV) oder ähnliche Waren aus Kunststoffen (

    Neueste Aktualisierung

    Zuletzt aktualisiert

    November 15, 2025

    Revised every January & July

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