FSC-Hinweis: USA $4.796/gal - LTL 42.30%, TL 45.80%; CA $6.126/gal - LTL 56.20%, TL 59.70% - Woche vom 7/15/26-7/21/26 — Mehr erfahren

    8903.99.21

    Außenbordmotorenboote

    Dieser Code gilt für Außenbordmotorenboote, insbesondere für Freizeit- oder Sportboote. Er wird zur Klassifizierung dieser Schiffe für den Import/Export verwendet, mit einem allgemeinen Zollsatz von 1 % für Standardhandelspartner, aber potenziell zollfrei für berechtigte Länder mit präferenziellen Handelsabkommen, wie in den Anmerkungen zu Kapitel 89 dargelegt.

    Außenbordmotorenboote

    HTS-Medien

    Diese Klassifizierung umfasst Schiffe, Boote und andere schwimmende Strukturen, wobei der Schwerpunkt auf Außenbordmotorenbooten innerhalb der breiteren Kategorie der Yachten und anderer Freizeit- oder Sportboote liegt. Der Code 8903.99.21 identifiziert diese Außenbordmotorenboote und unterscheidet sie von anderen Wasserfahrzeugen. Es gibt eine weitere Unterteilung basierend auf dem Rumpfmaterial: 8903.99.21.10 für Metallrümpfe, 8903.99.21.20 für verstärkte Kunststoffrümpfe und 8903.99.21.90 für alle anderen Rumpfmaterialien – verwenden Sie das Suffix, das die Bauweise des Bootes genau widerspiegelt. Der Zoll beträgt generell 1 %, kann aber für Waren aus teilnehmenden Handelsabkommenpartnern zollfrei sein.

    KapitelKapitel 89: Ships, boats and floating structures
    AbschnittAbschnitt XVII: Vehicles, Aircraft, Vessels and Associated Transport Equipment

    Zollübersicht

    Schnellansicht der verfügbaren Zollinformationen für diesen HTS-Code.

    Allgemeiner Zoll

    1%

    Standard trade partners (NTR)

    Sonderzoll

    Free (A*,AU,BH,CL,CO,D,E,IL,JO,KR,MA,OM,P,PA,PE,S,SG)

    Eligible FTA or preference programs

    Der allgemeine Zollsatz für den HTS-Code 8903.99.21 (Außenbordmotorenboote) beträgt 1 % für Standardhandelspartner (NTR). Ein Zollsatz von Frei gilt jedoch für Importe, die aus Australien (AU), Bahrain (BH), Chile (CL), Kolumbien (CO), Deutschland (D), Spanien (E), Israel (IL), Jordanien (JO), Korea (KR), Marokko (MA), Oman (OM), Peru (P), Panama (PA), Philippinen (PE), Singapur (SG) und anderen berechtigten FTA- oder Präferenzprogrammen stammen. Dieser Satz gilt für alle Unterteilungen – 8903.99.21.10 (Metallrümpfe), 8903.99.21.20 (verstärkte Kunststoffrümpfe) und 8903.99.21.90 (sonstige) – basierend auf dem Ursprungsland. Meldeeinheiten sind nicht angegeben.

    Dienstgrad (Spalte 2): 30%

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    Code-Unterteilungen

    8903.99.21.10

    Yachten und andere Schiffe für Freizeit oder Sport; Ruderboote und Kanus: > Sonstige: > Sonstige: > Außenbordmotorenboote > Mit Metallrümpfen

    8903.99.21.20

    Yachten und andere Freizeit- oder Sportboote; Ruderboote und Kanus: > Sonstige: > Sonstige: > Außenbordmotorenboote > Mit Rümpfen aus verstärkten Kunststoffen

    8903.99.21.90

    Yachten und andere Freizeit- oder Sportboote; Ruderboote und Kanus: > Sonstige: > Sonstige: > Außenbordmotorenboote > Sonstige

    Kapitel- & Abschnittshinweise

    Kapitelhinweise

    Harmonisiertes Zolltarifblatt der Vereinigten Staaten Revision 29 (2025) Anmerkungen für statistische Berichterstattung KAPITEL 89 SCHIFFE, BOOTE UND SCHWEBBAUEN XVII 89-1 Anmerkung 1. Ein Rumpf, ein unfertiges oder unvollständiges Schiff, zusammengebaut, zerlegt oder teilzerlegt, oder ein vollständiges Schiff, das zerlegt oder teilzerlegt ist, ist unter Position 8906 zu klassifizieren, wenn es nicht die wesentliche Beschaffenheit eines Schiffes einer bestimmten Art aufweist. Zusätzliche US-Anmerkung 1. Schiffe, die im internationalen Handel oder Verkehr eingesetzt werden oder die von Nichtansässigen in das Zollgebiet der Vereinigten Staaten zu ihrem privaten Vergnügungsgebrauch eingebracht werden, werden ohne formellen Zollverbrauchseintrag oder Zollzahlung zugelassen. Harmonisiertes Zolltarifblatt der Vereinigten Staaten Revision 29 (2025) Anmerkungen für statistische Berichterstattung XVII 89-2

    Abschnittshinweise

    ABSCHNITT XVII FAHRZEUGE, FLUGZEUGE, SCHIFFE UND ZUGEHÖRLICHE TRANSPORTAUSRÜSTUNG XVII-1 Anmerkungen 1. Dieser Abschnitt umfasst nicht die Artikel der Positionen 9503 oder 9508 oder Schlitten, Bob-Slitten, Schlitten oder ähnliche Artikel der Position 9506. 2. Die Begriffe „Teile“ und „Teile und Zubehör“ gelten nicht für die folgenden Artikel, unabhängig davon, ob sie als solche für die Waren dieses Abschnitts identifizierbar sind: (a) Gelenke, Unterlegscheiben oder ähnliche aus jedem Material (nach ihrem Bestandsmaterial klassifiziert oder in Position 8484) oder andere Artikel aus vulkanisiertem Gummi außer Hartgummi (Position 4016); (b) Allgemeine Teile, wie in Anmerkung 2 zu Abschnitt XV definiert, aus Grundmetallen (Abschnitt XV) oder ähnliche Waren aus Kunststoffen (

    Neueste Aktualisierung

    Zuletzt aktualisiert

    November 15, 2025

    Revised every January & July

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