FSC-Hinweis: USA $4.796/gal - LTL 42.30%, TL 45.80%; CA $6.126/gal - LTL 56.20%, TL 59.70% - Woche vom 7/15/26-7/21/26 — Mehr erfahren

    9205.10.00

    Blechblasinstrumente

    Der HTS-Code 9205.10.00 deckt Blechblasinstrumente wie Trompeten und Trombonen ab. Verwenden Sie diesen Code beim Import dieser Instrumente, wobei zu beachten ist, dass ein allgemeiner Zollsatz von 2,9 % gilt, obwohl für Waren aus bestimmten Ländern mit entsprechenden Handelsabkommen Zollfreiheit möglich ist.

    Blechblasinstrumente

    HTS-Medien

    Kapitel 92 behandelt Musikinstrumente, einschließlich ihrer Teile und Zubehör, schließt jedoch Gegenstände wie allgemeine Ersatzteile, Mikrofone und Spielzeuginstrumente aus. Code 9205.10.00 umfasst speziell Blechblasinstrumente wie Trompeten und Posaunen. Dieser Code hat zwei Unterteilungen basierend auf dem Wert: 9205.10.00.40 für Instrumente im Wert von 10 $ oder weniger und 9205.10.00.80 für solche im Wert von über 10 $ pro Stück, wählen Sie daher unbedingt das korrekte Suffix basierend auf dem Wert des Instruments.

    KapitelKapitel 92: Musical instruments; parts and accessories of such articles
    AbschnittAbschnitt XVIII: Optical, Photographic, Cinematographic, Measuring, Checking, Precision, Medical or Surgical Instrume

    Zollübersicht

    Schnellansicht der verfügbaren Zollinformationen für diesen HTS-Code.

    Allgemeiner Zoll

    2.90%

    Standard trade partners (NTR)

    Sonderzoll

    Free (A*,AU,BH,CL,CO,D,E,IL,JO,JP,KR,MA,OM,P,PA,PE,S,SG)

    Eligible FTA or preference programs

    Der allgemeine Zollsatz für den HTS-Code 9205.10.00 (Blechblasinstrumente) beträgt 2,90 % und gilt für Waren, die aus Ländern ohne ein bestimmtes Präferenzhandelsabkommen stammen. Sonderzollsätze von Frei gelten für Waren, die aus Australien (AU), Bahrain (BH), Chile (CL), Kolumbien (CO), Deutschland (D), Europäische Union (E), Israel (IL), Jordanien (JO), Japan (JP), Korea (KR), Marokko (MA), Oman (OM), Panama (P), Peru (PE), Singapur (SG) und anderen berechtigten FTA- oder Präferenzprogramm-Ländern stammen. Diese Sätze gelten sowohl für die Unterteilungen 9205.10.00.40 (Wert nicht über 10 $ pro Stück) als auch für 9205.10.00.80 (Wert über 10 $ pro Stück). Es sind keine Berichtseinheiten angegeben.

    Dienstgrad (Spalte 2): 40%

    Hilfe bei
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    Code-Unterteilungen

    9205.10.00.40

    Blasinstrumente (z. B. Klavierpfeifenorgeln, Akkordeons, Klarinetten, Trompeten, Dudelsäcke), außer Jahrmarktorgeln und mechanischen Straßenorgeln: > Blechblasinstrumente > Wert nicht über 10 $ pro Stück

    9205.10.00.80

    Windmusikinstrumente (zum Beispiel Klavier-Rohrorgeln, Akkordeons, Klarinetten, Trompeten, Dudelsäcke), außer Jahrmarktorgeln und mechanischen Straßenorgeln: > Blechblasinstrumente > Wert über 10 $ pro Stück

    Kapitel- & Abschnittshinweise

    Kapitelhinweise

    Harmonisiertes Zolltarifblatt der Vereinigten Staaten Revision 29 (2025) Anmerkungen für statistische Berichterstattung KAPITEL 92 MUSIKINSTRUMENTE; TEILE UND ZUBEHÖR DURCH DIESER ARTIKELN XVIII 92-1 Anmerkungen 1. Dieses Kapitel umfasst nicht: (a) Teile allgemeiner Verwendung, wie in Anmerkung 2 zu Abschnitt XV definiert, aus Basismetall (Abschnitt XV) oder ähnliche Kunststoffwaren (Kapitel 39); (b) Mikrofone, Verstärker, Lautsprecher, Kopfhörer, Schalter, Stroboskope oder andere Zubehörinstrumente, Apparate oder Ausrüstungen des Kapitels 85 oder 90, die für die Verwendung mit, aber nicht in oder nicht in demselben Gehäuse wie Instrumente dieses Kapitels eingebaut sind; (c) Spielzeuginstrumente oder -apparate (Position 9503); (d) Bürsten zum Reinigen von Musikinstrumenten (Position 9603) oder Monopods, Bipods, Tripods und ähnliche Artikel (Position 9620); oder (e) Sammlerstücke oder Antiquitäten (Position 9705 oder 9706). 2. Bögen und Stöcke und ähnliche Vorrichtungen, die zum Spielen der Musikinstrumente der Position 9202 oder 9206 verwendet werden und zusammen mit solchen Instrumenten in normaler Menge und eindeutig für deren Verwendung eingeführt werden, sind unter derselben Position wie die jeweiligen Instrumente zu klassifizieren. Karten, Platten und Rollen der Position 9209, die zusammen mit einem Instrument eingeführt werden, sind als separate Artikel und nicht als Teil dieses Instruments zu behandeln. Statistische Anmerkungen 1. Für statistische Berichterstattungszwecke unter der Unterposition 9201.10 wird die Höhe eines Klaviergehäuses durch Messung vom Boden bis zur Oberseite des Rückens des Gehäuses bestimmt. 2. Für statistische Berichterstattungszwecke unter der Unterposition 9201.20 wird die Länge eines Flügelgehäuses durch Messung senkrecht von der Vorderkante des Schranks vor den Tasten bis zum entferntesten Punkt in der Mitte des hinteren Randes des Flügels bestimmt. Harmonisiertes Zolltarifblatt der Vereinigten Staaten Revision 29 (2025) Anmerkungen für statistische Berichterstattung XVIII 92-2

    Abschnittshinweise

    ABSCHNITT XVIII OPTISCHE, FOTOGRAFISCHE, KINO- UND MESS-, PRÄZISIONS-, MEDIZINISCHE ODER CHIRURGISCHE INSTRUMENTE UND APPARATE; UHREN UND WACHEN; MUSIKINSTRUMENTE; TEILE UND ZUBEHÖR DAFÜR XVIII-1 Harmonisiertes Zolltarifblatt der Vereinigten Staaten Überarbeitung 29 (2025) Anmerkungen für statistische Meldungszwecke XVIII-2 Harmonisiertes Zolltarifblatt der Vereinigten Staaten Überarbeitung 29 (2025) Anmerkungen für statistische Meldungszwecke

    Neueste Aktualisierung

    Zuletzt aktualisiert

    November 15, 2025

    Revised every January & July

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