FSC-Hinweis: USA $4.796/gal - LTL 42.30%, TL 45.80%; CA $6.126/gal - LTL 56.20%, TL 59.70% - Woche vom 7/15/26-7/21/26 — Mehr erfahren

    9504.90.90

    Andere

    Dieser Code umfasst eine breite Palette von Freizeit- und Sportgeräten, darunter Spielkonsolen, Tischspiele und Bowlingausrüstung. Verwenden Sie diesen Code zur Klassifizierung dieser Artikel beim Import in die USA und beachten Sie, dass die meisten Artikel unter diesem Kapitel aufgrund von Handelsabkommen zollfrei eingeführt werden, aber achten Sie auf spezifische Ausnahmen, die in den Kapitelnachrichten aufgeführt sind.

    Andere

    HTS-Medien

    Dieser Zolltarifcode fällt unter Kapitel 95, das Spielzeug, Spiele und Sportgeräte abdeckt. Der Code 9504.90.90 deckt speziell andere Videospielkonsolen, Tisch- oder Spielsachen und Unterhaltungsmaschinen, die nicht anderswo spezifiziert sind, einschließlich Gegenstände wie Pinballautomaten und Bowlingausrüstung. Es gibt mehrere Unterteilungen für spezifischere Artikel innerhalb dieses Codes, darunter 9504.90.90.40 für Bowlingkugeln, 9504.90.90.60 für Bowlingausrüstung und -teile und 9504.90.90.80 für andere nicht näher bezeichnete Artikel; wählen Sie das entsprechende Suffix basierend auf dem spezifischen Produkt, das klassifiziert wird. Statistische Suffixe helfen, die Art des Artikels innerhalb dieser breiten Kategorie für Datenerhebungszwecke weiter zu definieren.

    KapitelKapitel 95: Toys, games and sports requisites; parts and accessories thereof
    AbschnittAbschnitt XX: Miscellaneous Manufactured Articles

    Zollübersicht

    Schnellansicht der verfügbaren Zollinformationen für diesen HTS-Code.

    Allgemeiner Zoll

    Free

    Standard trade partners (NTR)

    Sonderzoll

    Nicht verfügbar

    Eligible FTA or preference programs

    Der allgemeine Zollsatz für 9504.90.90 ist frei, was darauf hindeutet, dass für Waren, die unter diesen Code fallen, bei Einfuhr aus Standardhandelspartnern (NTR) kein Zoll erhoben wird. Es sind keine Sonderzollsätze angegeben, aber die Berechtigung für Freihandelsabkommen (FTA) oder Präferenzprogramme könnte weitere Zollsenkungen ermöglichen. Diese Zollstruktur gilt für alle Unterteilungen – 9504.90.90.40 (Bowlingkugeln), 9504.90.90.60 (Bowlingausrüstung & Teile) und 9504.90.90.80 (sonstige) – was bedeutet, dass sie ebenfalls von dem freien Satz und potenziellen FTA-Vorteilen profitieren. Für Meldezwecke sind keine Einheiten erforderlich.

    Dienstgrad (Spalte 2): 40%

    Hilfe bei
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    Code-Unterteilungen

    9504.90.90.40

    Videospielkonsolen und -automaten, Tisch- oder Spielgeräte, einschließlich Pinballautomaten, Billard, spezielle Tische für Casino-Spiele und automatische Bowlingausrüstung, Spielautomaten, die mit Münzen, Banknoten, Bankkarten, Tokens oder durch andere Zahlungsmittel betrieben werden: > Sonstige: > Sonstige: > Sonstige > Bowlingkugeln

    9504.90.90.60

    Videospielkonsolen und -maschinen, Tisch- oder Spielgeräte, einschließlich Pinballautomaten, Billard, spezielle Tische für Casino-Spiele und automatische Bowlingausrüstung, Spielautomaten, die mit Münzen, Banknoten, Bankkarten, Tokens oder auf andere Weise bezahlt werden: > Sonstige: > Sonstige: > Sonstige > Bowlingausrüstung und Teile und Zubehör

    9504.90.90.80

    Videospielkonsolen und -maschinen, Tisch- oder Spielgeräte, einschließlich Pinballautomaten, Billard, spezielle Tische für Casino-Spiele und automatische Bowlingausrüstung, Spielautomaten, die mit Münzen, Banknoten, Bankkarten, Tokens oder durch andere Zahlungsmittel betrieben werden: > Sonstiges: > Sonstiges: > Sonstiges > Sonstiges

    Kapitel- & Abschnittshinweise

    Kapitelhinweise

    Harmonized Tariff Schedule der Vereinigten Staaten, Überarbeitung 29 (2025) Anmerkungen für statistische Berichterstattung KAPITEL 95 SPIELE, SPIELZEUG UND SPORTAUSRÜSTUNG; TEILE UND ZUBEHÖR DAFÜR XX 95-1 Anmerkungen 1. Dieses Kapitel umfasst nicht: (a) Kerzen (Position 3406); (b) Feuerwerk oder andere pyrotechnische Artikel der Position 3604; (c) Garne, Monofilamente, Schnüre oder Darm oder ähnliches zum Angeln, zugeschnitten, aber nicht zu Angelgarnen verarbeitet, aus Kapitel 39, Position 4206 oder Abschnitt XI; (d) Sporttaschen oder andere Behälter der Position 4202, 4303 oder 4304; (e) Kostüme aus Textilien, aus Kapitel 61 oder 62; Sportbekleidung und spezielle Kleidungsstücke aus Textilien, aus Kapitel 61 oder 62, unabhängig davon, ob sie zufällig schützende Komponenten wie Polster oder Füllungen an Ellbogen, Knien oder Leisten aufweisen (zum Beispiel Fechtkleidung oder Trikots für Fußballtorhüter); (f) Textilflaggen oder Wimpelketten oder Segel für Boote, Segelboote oder Landfahrzeuge, aus Kapitel 63; (g) Sportschuhe (außer Skischuhen mit Eis- oder Rollschuhen) aus Kapitel 64 oder Sportkopfbedeckungen aus Kapitel 65; (h) Gehstock, Peitschen, Reitstöcke oder ähnliches (Position 6602) oder Teile davon (Position 6603); (ij) Unmontierte Glasaugen für Puppen oder andere Spielzeuge, Position 7018; (k) Allgemeine Teile, wie in Anmerkung 2 zu Abschnitt XV definiert, aus Basismetall (Abschnitt XV) oder ähnliche Waren aus Kunststoff (Kapitel 39); (l) Glocken, Gong oder ähnliches, Position 8306; (m) Pumpen für Flüssigkeiten (Position 8413), Filter- oder Reinigungsmaschinen und -apparate für Flüssigkeiten oder Gase (Position 8421), Elektromotoren (Position 8501), elektrische Transformatoren (Position 8504), Scheiben, Bänder, nichtflüchtige Speichergeräte mit Festkörpern, „Smartcards“ und andere Medien zur Aufnahme von Ton oder anderen Phänomenen, ob aufgenommen oder nicht (Position 8523), Funkfernsteuerungsapparate (Position 8526) oder kabellose Infrarotfernsteuerungsgeräte (Position 8543); (n) Sportfahrzeuge (außer Schlitten, Bobschlitten, Schlitten und ähnlichem) aus Abschnitt XVII; (o) Kinderfahrräder (Position 8712); (p) Unbemannte Fluggeräte (Position 8806) (q) Sportboote wie Kanus und Ruderboote (Kapitel 89) oder deren Antriebsmittel (Kapitel 44 für solche Artikel aus Holz); (r) Brillen, Goggles oder ähnliches für Sport- oder Freiluftspiele (Position 9004); (s) Täuschungsrufe oder Pfeifen (Position 9208); (t) Waffen oder andere Artikel aus Kapitel 93; (u) Beleuchtungsbänder aller Art (Position 9405); (v) Monopods, Bipods, Tripods und ähnliche Artikel (Position 9620); (w) Tennissaiten, Zelte oder andere Campingausrüstungen oder Handschuhe, Mitten und Fausthandschuhe (klassifiziert nach ihrem Bestandsmaterial); oder (x) Geschirr, Küchenutensilien, Toilettenartikel, Teppiche und andere textile Bodenbeläge, Bekleidung, Bettwäsche, Tischwäsche, Toilettenwäsche, Küchenwäsche und ähnliche Artikel mit einer nützlichen Funktion (klassifiziert nach ihrem Bestandsmaterial).1/ 1/ Siehe Unterposition 9817.95.01 und 9817.95.05 Harmonized Tariff Schedule der Vereinigten Staaten, Überarbeitung 29 (2025) Anmerkungen für statistische Berichterstattung XX 95-2 Anmerkungen (fort.) 2. Dieses Kapitel umfasst Artikel, bei denen natürliche oder kultivierte Perlen, Edel- oder Halbedelsteine (natürlich, synthetisch oder rekonstruiert), Edelmetalle oder mit Edelmetall überzogene Metalle nur geringfügige Bestandteile ausmachen. 3. Vorbehaltlich der Anmerkung 1 oben sind Teile und Zubehör, die ausschließlich oder hauptsächlich für die Verwendung mit Artikeln dieses Kapitels geeignet sind, mit diesen Artikeln zu klassifizieren. 4. Vorbehaltlich der Bestimmungen der Anmerkung 1 oben findet Position 9503 Anwendung auf Artikel dieser Position in Verbindung mit einem oder mehreren Artikeln, die nicht als Sets im Sinne der allgemeinen Auslegungsgrundregel 3(b) betrachtet werden können und die, wenn sie separat präsentiert würden, in anderen Positionen klassifiziert würden, vorausgesetzt, die Artikel werden zusammen zum Einzelhandel angeboten und die Kombinationen haben den wesentlichen Charakter von Spielzeug. 5. Position 9503 umfasst nicht Artikel, die aufgrund ihres Designs, ihrer Form oder ihres Bestandsmaterials eindeutig als ausschließlich für Tiere bestimmt erkennbar sind, zum Beispiel „Haustierspielzeug“ (Klassifizierung in ihrer eigenen entsprechenden Position). 6. Für den Zweck der Position 9508: (a) Der Ausdruck „Vergnügungsparkfahrten“ bezeichnet ein Gerät oder eine Kombination von Geräten oder Ausrüstungen, die eine oder mehrere Personen über oder durch einen festen oder begrenzten Kurs, einschließlich Wasserläufen, oder innerhalb eines definierten Bereichs zum Hauptzweck der Unterhaltung oder des Vergnügens transportieren, befördern oder leiten. Solche Fahrten können innerhalb eines Vergnügungsparks, eines Themenparks, eines Wasserparks oder eines Jahrmarkts kombiniert werden. Diese Vergnügungsparkfahrten umfassen keine Ausrüstung, die üblicherweise in Wohnungen oder Spielplätzen installiert ist; (b) Der Ausdruck „Wasserparkvergnügungen“ bezeichnet ein Gerät oder eine Kombination von Geräten oder Ausrüstungen, die durch einen definierten Bereich mit Wasser gekennzeichnet sind, ohne einen vorgegebenen Weg. Wasserparkvergnügungen umfassen nur Ausrüstung, die speziell für Wasserparks entwickelt wurde; und (c) Der Ausdruck „Jahrmarktvergnügungen“ bezeichnet Glücks-, Kraft- oder Geschicklichkeitsspiele, die üblicherweise einen Betreiber oder einen Aufseher einsetzen und in festen Gebäuden oder unabhängigen Verkaufsständen installiert werden können. Jahrmarktvergnügungen umfassen keine Ausrüstung der Position 9504. Diese Position umfasst keine Ausrüstung, die anderswo im Zolltarif detaillierter klassifiziert ist. Unterpositionshinweis 1. Unterposition 9504.50 umfasst: (a) Videospielkonsolen, von denen das Bild auf einem Fernsehgerät, einem Monitor oder einem anderen externen Bildschirm oder einer anderen Oberfläche reproduziert wird; oder (b) Videospielmaschinen mit einem eigenständigen Bildschirm, ob tragbar oder nicht. Diese Unterposition umfasst keine Videospielkonsolen oder -maschinen, die mit Münzen, Banknoten, Bankkarten, Token oder durch andere Zahlungsmittel betrieben werden (Unterposition 9504.30). Statistischer Hinweis 1. In Position 9503 basiert die Klassifizierung auf dem jüngsten Alter, für das das Produkt bestimmt ist. Ein Artikel mit der Bezeichnung „Für Kinder ab 2–5 Jahren“ würde angemessen in die Kategorie „Unter 3 Jahren“ klassifiziert werden. Teile und Zubehör, wenn sie nicht spezifisch für ein bestimmtes Alter gekennzeichnet sind, sollten unter der Altersbezeichnung klassifiziert werden, die für das fertige Einzelprodukt, von dem sie ein Bestandteil sind oder in das sie integriert sind, zutreffend wäre. Harmonized Tariff Schedule der Vereinigten Staaten, Überarbeitung 29 (2025) Anmerkungen für statistische Berichterstattung XX 95-3

    Abschnittshinweise

    ABSCHNITT XX VERSCHIEDENE HERGESTELLTE ARTIKEL XX-1 Harmonized Tariff Schedule der Vereinigten Staaten, Überarbeitung 29 (2025) Anmerkungen zu statistischen Berichtszwecken XX-2 Harmonized Tariff Schedule der Vereinigten Staaten, Überarbeitung 29 (2025) Anmerkungen zu statistischen Berichtszwecken

    Neueste Aktualisierung

    Zuletzt aktualisiert

    November 15, 2025

    Revised every January & July

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