FSC-Hinweis: USA $4.796/gal - LTL 42.30%, TL 45.80%; CA $6.126/gal - LTL 56.20%, TL 59.70% - Woche vom 7/15/26-7/21/26 — Mehr erfahren

    9603.29.40

    Wert nicht über 40¢ pro Stück

    Dieser Code gilt für persönliche Pflegebürsten wie Zahnbürsten, Haarbürsten und Rasierkämme im Wert von 40¢ oder weniger pro Stück. Verwenden Sie diesen Code beim Import dieser minderwertigen persönlichen Bürsten, um den anfallenden Zoll zu bestimmen – typischerweise eine geringe Gebühr pro Bürste plus ein Prozentsatz oder möglicherweise frei, abhängig vom Ursprungsland – wie in Kapitel 96 für sonstige Fertigwaren definiert.

    Wert nicht über 40¢ pro Stück

    HTS-Medien

    Diese Zolltarifnummer fällt unter Kapitel 96, das verschiedene Fertigwaren umfasst. Speziell deckt der Code 9603.29.40 Toilettenbürsten für den Gebrauch am Körper ab, wie Zahnbürsten und Haarbürsten, mit einem Wert von 40 Cent oder weniger pro Stück. Es stehen zwei statistische Endziffern zur Verfügung: 9603.29.40.10 für Haarbürsten und 9603.29.40.90 für alle anderen entsprechenden Bürsten; wählen Sie die Endziffer, die den spezifischen Bürstentyp am genauesten beschreibt. Diese Klassifizierung schließt Artikel aus, die in anderen Kapiteln erfasst sind, wie Stifte, Schmuck, Besteck, medizinische Bürsten oder Artikel aus Edelmetallen.

    KapitelKapitel 96: Miscellaneous manufactured articles
    AbschnittAbschnitt XX: Miscellaneous Manufactured Articles

    Zollübersicht

    Schnellansicht der verfügbaren Zollinformationen für diesen HTS-Code.

    Allgemeiner Zoll

    0.2¢ each + 7%

    Standard trade partners (NTR)

    Sonderzoll

    Free (A,AU,BH,CL,CO,D,E,IL,JO,KR,MA,OM,P,PA,PE,S,SG)

    Eligible FTA or preference programs

    Der allgemeine Zollsatz für den HTS-Code 9603.29.40 und seine Unterteilungen (9603.29.40.10 & 9603.29.40.90) beträgt 0,2¢ pro Stück zuzüglich 7%. Das bedeutet, dass jedem Artikel, der unter diesen Code fällt, ein Zoll von 0,2 Cent zuzüglich 7% seines Wertes berechnet wird. Sonderzollsätze von Frei gelten für Produkte, die aus bestimmten Ländern stammen, einschließlich (A, AU, BH, CL, CO, D, E, IL, JO, KR, MA, OM, P, PA, PE, S, SG), wenn sie unter förderfähige FTA- oder Präferenzprogramme fallen. Für diesen HTS-Code sind keine Berichtseinheiten angegeben.

    Dienstrate (Spalte 2): 1¢ pro Stück + 50%

    Hilfe bei
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    Code-Unterteilungen

    9603.29.40.10

    Besen, Bürsten (einschließlich Bürsten, die Teile von Maschinen, Geräten oder Fahrzeugen bilden), handbetriebene mechanische Bodenbesen, nicht motorisiert, Mopps und Federstaubsauger; vorbereitete Knoten und Büschel zum Besen- oder Bürstenherstellen; Malerpads und -rollen; Abstreifer (außer Rollabstreifern): > Zahnbürsten, Rasierkämme, Haarbürsten, Nagelbürsten, Wimpernbürsten und andere Toilettenbürsten zur Anwendung am Menschen, einschließlich solcher Bürsten, die Teile von Geräten bilden: > Sonstige: > Wert nicht über 40¢ pro Stück > Haarbürsten

    9603.29.40.90

    Besen, Bürsten (einschließlich Bürsten, die Teile von Maschinen, Geräten oder Fahrzeugen bilden), manuell betriebene mechanische Bodenbesen, nicht motorisiert, Mopps und Staubwedel; vorbereitete Knoten und Büschel zum Besen- oder Bürstenherstellen; Malpads und -rollen; Schaber (außer Rollschabern): > Zahnbürsten, Rasierkämme, Haarbürsten, Nagelbürsten, Wimpernbürsten und andere Toilettenbürsten zur Anwendung am Körper, einschließlich solcher Bürsten, die Teile von Geräten bilden: > Sonstige: > Wert nicht über 40¢ pro Stück > Sonstige

    Kapitel- & Abschnittshinweise

    Kapitelhinweise

    Harmonisiertes Zolltarifblatt der Vereinigten Staaten Revision 29 (2025) Anmerkungen für statistische Berichterstattung KAPITEL 96 VERSCHIEDENE HERGESTELLTE ARTIKEL XX 96-1 Anmerkungen 1. Dieses Kapitel umfasst nicht: (a) Stifte für kosmetische oder Toilettenzwecke (Kapitel 33); (b) Artikel des Kapitels 66 (zum Beispiel Teile von Regenschirmen oder Gehstocken); (c) Imitationsschmuck (Position 7117); (d) Teile allgemeiner Verwendung, wie in Anmerkung 2 zu Abschnitt XV definiert, aus Basismetall (Abschnitt XV) oder ähnliche Kunststoffwaren (Kapitel 39); (e) Besteck oder andere Artikel des Kapitels 82 mit Griffen oder anderen Teilen aus Schnitz- oder Formmaterial; Position 9601 oder 9602 gilt jedoch für separat deklarierte Griffe oder andere Teile solcher Artikel; (f) Artikel des Kapitels 90 (zum Beispiel Brillenfassungen (Position 9003), mathematische Zeichenstifte (Position 9017), Pinsel einer Art, die speziell für den Einsatz in der Zahnmedizin oder für medizinische, chirurgische oder tierärztliche Zwecke bestimmt sind (Position 9018)); (g) Artikel des Kapitels 91 (zum Beispiel Uhren- oder Gehäuse); (h) Musikinstrumente oder Teile oder Zubehör davon (Kapitel 92); (ij) Artikel des Kapitels 93 (Waffen und Teile davon); (k) Artikel des Kapitels 94 (zum Beispiel Möbel, Leuchten und Beleuchtungskörper); (l) Artikel des Kapitels 95 (Spielzeug, Spiele, Sportausrüstung); oder (m) Kunstwerke, Sammlerstücke oder Antiquitäten (Kapitel 97). 2. In Position 9602 bezeichnet der Ausdruck „vegetabiles oder mineralisches Schnitzmaterial“: (a) Harte Samen, Kerne, Schalen und Nüsse und ähnliche pflanzliche Materialien, die zum Schnitzen verwendet werden (zum Beispiel Corozo und Dom); (b) Bernstein, Meerschaum, agglomerierter Bernstein und agglomerierter Meerschaum, Jet und mineralische Ersatzstoffe für Jet. 3. In Position 9603 bezieht sich der Ausdruck „vorbereitete Knoten und Büsche für Besen- oder Pinselherstellung“ nur auf unmontierte Knoten und Büsche aus Tierhaar, Pflanzenfaser oder anderem Material, die ohne Zerlegung in Besen oder Pinsel zur Verwendung bereit sind oder nur geringfügige weitere Bearbeitungsschritte wie das Trimmen der Form an der Spitze erfordern, um sie für eine solche Verwendung vorzubereiten. 4. Artikel dieses Kapitels, mit Ausnahme der Positionen 9601 bis 9606 oder 9615, bleiben im Kapitel klassifiziert, unabhängig davon, ob sie ganz oder teilweise aus Edelmetall oder mit Edelmetall überzogen, aus natürlichen oder kultivierten Perlen oder aus Edel- oder Halbedelsteinen (natürlich, synthetisch oder rekonstruiert) bestehen. Positionen 9601 bis 9606 und 9615 umfassen jedoch Artikel, bei denen natürliche oder kultivierte Perlen, Edel- oder Halbedelsteine (natürlich, synthetisch oder rekonstruiert), Edelmetall oder mit Edelmetall überzogene Bestandteile nur geringfügig ausmachen. Zusätzliche US-Anmerkungen 1. Für die Zwecke der Position 9606 bedeutet der Begriff „Linie“ in den Zollsatzspalten die Linienknopfmaße von 0,635 mm. 2. Knöpfe (ob fertiggestellt oder nicht) gemäß den Unterpositionen 9606.21.40 und 9606.29.20, die ein Produkt eines Inselbesitzes der Vereinigten Staaten außerhalb des Zollgebiets der Vereinigten Staaten sind und die aus Knopfrohlingen oder unfertigen Knöpfen hergestellt oder produziert wurden, die ein Produkt eines ausländischen Landes waren, unterliegen dem Zoll gemäß den Unterpositionen 9606.21.40 und 9606.29.20 zu den Sätzen, die für Produkte dieses ausländischen Landes gelten. Harmonisiertes Zolltarifblatt der Vereinigten Staaten Revision 29 (2025) Anmerkungen für statistische Berichterstattung XX 96-2

    Abschnittshinweise

    ABSCHNITT XX VERSCHIEDENE HERGESTELLTE WAREN XX-1 Harmonisiertes Zolltarifblatt der Vereinigten Staaten, Überarbeitung 29 (2025) Annotiert für statistische Berichterstattung XX-2 Harmonisiertes Zolltarifblatt der Vereinigten Staaten, Überarbeitung 29 (2025) Annotiert für statistische Berichterstattung

    Neueste Aktualisierung

    Zuletzt aktualisiert

    November 15, 2025

    Revised every January & July

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