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    9705.10.00

    Sammlungen und Sammlerstücke von archäologischer, ethnografischer oder historischer Bedeutung

    Der HTS-Code 9705.10.00 umfasst Sammlungen und Einzelstücke von archäologischer, ethnografischer oder historischer Bedeutung – einschließlich zoologischer, botanischer und paläontologischer Gegenstände. Verwenden Sie diesen Code beim Import dieser kulturellen oder sammelbaren Gegenstände, die im Allgemeinen unter Standardhandelsabkommen zollfrei sind, wie im Kapitel 97 des Harmonisierten Zolltarifs dargelegt.

    Sammlungen und Sammlerstücke von archäologischer, ethnografischer oder historischer Bedeutung

    HTS-Medien

    Dieser Abschnitt des Zolltarifs umfasst Sammlungen und Einzelstücke von archäologischer, ethnografischer oder historischer Bedeutung sowie andere Kulturgüter wie zoologische oder paläontologische Gegenstände. Der Code 9705.10.00 behandelt speziell Sammlungen und Stücke von archäologischer, ethnografischer oder historischer Bedeutung. Es gibt Unterteilungen, um diese Gegenstände weiter zu klassifizieren als archäologisch (9705.10.00.10), ethnografisch (9705.10.00.20) oder sonstige (9705.10.00.90), und die statistische Meldung erfordert die Verwendung des entsprechenden Suffixes basierend auf der primären Natur des Gegenstandes – archäologisch oder ethnografisch –, wie durch spezifische Kriterien in Bezug auf Alter, Herkunft und kulturelle Bedeutung definiert. Bei Sammlungen, die mehrere Arten von Kulturgütern enthalten, sollte jede Komponente separat unter ihrer entsprechenden statistischen Referenznummer gemeldet werden.

    KapitelKapitel 97: Works of art, collectors' pieces and antiques
    AbschnittAbschnitt XXI: Works of Art, Collectors' Pieces and Antiques

    Zollübersicht

    Schnellansicht der verfügbaren Zollinformationen für diesen HTS-Code.

    Allgemeiner Zoll

    Free

    Standard trade partners (NTR)

    Sonderzoll

    Nicht verfügbar

    Eligible FTA or preference programs

    Der allgemeine Zollsatz für den HTS-Code 9705.10.00 und alle seine Unterteilungen (9705.10.00.10, 9705.10.00.20 und 9705.10.00.90) ist frei, an Standardhandelspartner (NTR) anwendbar. Spezifische Sätze sind nicht angegeben, aber die Berechtigung für FTA- oder Präferenzprogramme kann reduzierte oder eliminierte Zölle bieten. Alle Einfuhren unter diesem Code und seinen Unterteilungen müssen in Kilogramm (kg) gemeldet werden. Das bedeutet, Waren, die die Beschreibung archäologischer, ethnografischer oder historischer Sammlungen und Stücke erfüllen, gelangen im Allgemeinen zollfrei in die USA aus berechtigten Ländern, mit Potenzial für weitere Reduzierungen im Rahmen spezifischer Handelsabkommen.

    Dienstgrad (Spalte 2): Frei

    Hilfe bei
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    Code-Unterteilungen

    9705.10.00.10

    Sammlungen und Sammlerstücke von archäologischer, ethnografischer, historischer, zoologischer, botanischer, mineralogischer, anatomischer, paläontologischer oder numismatischer Bedeutung: > Sammlungen und Sammlerstücke von archäologischer, ethnografischer oder historischer Bedeutung > Archäologische Stücke einer Art, die in Anmerkung 1 dieses Kapitels beschrieben ist

    9705.10.00.20

    Sammlungen und Sammlerstücke von archäologischer, ethnografischer, historischer, zoologischer, botanischer, mineralogischer, anatomischer, paläontologischer oder numismatischer Bedeutung: > Sammlungen und Sammlerstücke von archäologischer, ethnografischer oder historischer Bedeutung > Ethnografische Stücke einer Art, die in Anmerkung 1 zu diesem Kapitel beschrieben ist

    9705.10.00.90

    Sammlungen und Sammlerstücke von archäologischer, ethnografischer, historischer, zoologischer, botanischer, mineralogischer, anatomischer, paläontologischer oder numismatischer Bedeutung: > Sammlungen und Sammlerstücke von archäologischer, ethnografischer oder historischer Bedeutung > Sonstiges

    Kapitel- & Abschnittshinweise

    Kapitelhinweise

    Harmonized Tariff Schedule der Vereinigten Staaten, Überarbeitung 29 (2025) Anmerkungen zu statistischen Meldungszwecken KAPITEL 97 KUNSTWERKE, SAMMELSTÜCKE UND ANTIQUITÄTEN XXI 97 - 1 Anmerkungen 1. Dieses Kapitel umfasst nicht: (a) Unbenutzte Brief- oder Steuerstempel, Postwertzeichen (gestempeltes Papier) oder Ähnliches aus der Position 4907; (b) Theaterkulissen, Studiohintergründe oder Ähnliches aus gemaltem Leinwand (Position 5907), es sei denn, sie können unter Position 9706 klassifiziert werden; oder (c) Perlen, natürliche oder kultivierte, oder Edel- oder Halbedelsteine (Positionen 7101 bis 7103). 2. Die Position 9701 gilt nicht für Mosaike, die massenproduzierte Reproduktionen, Güsse oder Werke konventioneller Handwerkskunst kommerzieller Art sind, selbst wenn diese Artikel von Künstlern entworfen oder geschaffen wurden. 3. Für die Zwecke der Position 9702 bedeutet der Ausdruck „Originalgravuren, Drucke und Lithografien“ Abdrücke, die direkt, in Schwarz-Weiß oder in Farbe, von einer oder mehreren Platten hergestellt wurden, die vollständig von Hand vom Künstler ausgeführt wurden, unabhängig vom Prozess oder dem von ihm verwendeten Material, jedoch ohne mechanische oder photomechanische Verfahren. 4. Die Position 9703 gilt nicht für massenproduzierte Reproduktionen oder Werke konventioneller Handwerkskunst kommerzieller Art, selbst wenn diese Artikel von Künstlern entworfen oder geschaffen wurden. 5. (a) Vorbehaltlich der Anmerkungen 1 bis 4 oben sind Artikel dieses Kapitels in diesem Kapitel und nicht in einem anderen Kapitel des Zolltarifs zu klassifizieren. (b) Die Position 9706 gilt nicht für Artikel der vorangegangenen Positionen dieses Kapitels. 6. Rahmen um Gemälde, Zeichnungen, Pastellzeichnungen, Collagen oder ähnliche dekorative Tafeln, Gravuren, Drucke oder Lithografien sind mit diesen Artikeln zu klassifizieren, vorausgesetzt, sie sind von einer Art und eines Wertes, die für diese Artikel normal sind. Rahmen, die nicht von einer Art oder einem Wert sind, der für die in dieser Anmerkung genannten Artikel normal ist, sind separat zu klassifizieren. Zusätzliche US-Anmerkungen 1. Die Position 9703 umfasst nicht nur die Originalskulptur des Bildhauers, sondern auch die ersten 12 Güsse, Repliken oder Reproduktionen, die aus einem Originalwerk oder Modell eines Bildhauers hergestellt wurden, vom Bildhauer selbst oder von einem anderen Künstler, mit oder ohne Größenänderung und unabhängig davon, ob der Bildhauer zum Zeitpunkt der Fertigstellung der Güsse, Repliken oder Reproduktionen noch lebt. 2. Wird ein Artikel unter der Position 9706 zum Verkauf eingeführt und später festgestellt, dass er nicht älter als 100 Jahre ist, wird darauf ein Zoll von 6,6 Prozent ad valorem für Artikel, die der allgemeinen Behandlung der Spalte 1 unterliegen, zollfrei für Waren, die aus dem Gebiet Kanadas stammen, oder ein Zoll von 25 Prozent ad valorem für Artikel, die der Behandlung der Spalte 2 unterliegen, zusätzlich zu jedem anderen Zoll oder Strafen, die auf diesen Artikel gemäß dem Zolltarif erhoben werden, erhoben. Statistische Anmerkungen: 1 Für statistische Meldungszwecke ist die Nummer 9705.10.0010 „Archäologische Artefakte“ Objekte von kultureller Bedeutung, die mindestens 250 Jahre alt sind und von einer Art sind, die normalerweise als Ergebnis wissenschaftlicher Ausgrabungen, heimlicher oder zufälliger Grabungen oder Erkundungen an Land oder unter Wasser gefunden werden. Für statistische Meldungszwecke ist die Nummer 9705.10.0020 „Ethnografische Artefakte“, die auch „ethnologische Artefakte“ genannt werden können, Objekte, die das Produkt einer Stammes- oder nichtindustriellen Gesellschaft sind und für das kulturelle Erbe eines Volkes wichtig sind aufgrund ihrer charakteristischen Merkmale, ihrer vergleichbaren Seltenheit oder ihres Beitrags zum Wissen über die Ursprünge, die Entwicklung oder die Geschichte dieses Volkes. Siehe die CBP Informed Compliance Publication zu „Kunstwerken, Sammlerstücken, Antiquitäten und anderem Kulturgut“. 2 Für die statistische Meldung von Waren, die in der Unterposition 9705 vorgesehen sind, sind Sammlungen, die aus Artikeln verschiedener Arten von Kulturgut bestehen, d. h. zoologisches, biologisches, paläontologisches, archäologisches, anatomisches usw., nach ihren einzelnen Bestandteilen in den entsprechenden statistischen Referenznummern zu melden, als wären sie separat eingeführt worden. Harmonized Tariff Schedule der Vereinigten Staaten, Überarbeitung 29 (2025) Anmerkungen zu statistischen Meldungszwecken XXI 97-2

    Abschnittshinweise

    ABSCHNITT XXI KUNSTWERKE, SAMMELSTÜCKE UND ANTIQUARIATIK XXI - 1 Harmonized Tariff Schedule of the United States Revision 29 (2025) Annotated for Statistical Reporting Purposes XXI-2 Harmonized Tariff Schedule of the United States Revision 29 (2025) Annotated for Statistical Reporting Purposes

    Neueste Aktualisierung

    Zuletzt aktualisiert

    November 15, 2025

    Revised every January & July

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