9802.00.80
Artikel, mit Ausnahme der Waren der Position 9802.00.91 und der Waren, die gemäß den Bestimmungen des Unterkapitels XIX dieses Kapitels und der Waren, die gemäß den Bestimmungen des Unterkapitels XX importiert werden, im Ausland ganz oder teilweise aus vorgefertigten Komponenten zusammengesetzt sind, die Produkte der Vereinigten Staaten, die (a) im Zustand zur Montage ohne weitere Fertigung exportiert wurden, (b) ihre physische Identität durch Änderung von Form, Gestalt oder anderweitig nicht verloren haben und (c) im Ausland weder im Wert gesteigert noch in ihrem Zustand verbessert wurden, außer durch Zusammenbau und außer durch Vorgänge, die mit dem Zusammenbauprozess verbunden sind, wie Reinigen, Schmieren und Bemalen
Dieser Code gilt für Artikel, die aus den USA exportiert und zurückgebracht werden, vorausgesetzt, sie wurden im Ausland nicht wesentlich verändert oder verbessert. Verwenden Sie dies beim Import von Waren, die zuvor zu Reparatur, Änderung oder aus anderen Gründen exportiert wurden, um möglicherweise Anspruch auf zollfreien oder reduzierten Zollanspruch gemäß Kapitel 98 zu haben.

HTS-Medien
Dieser Abschnitt des harmonisierten Zolltarifs behandelt Sonderklassifizierungsbestimmungen und vorübergehende Gesetzgebung in Bezug auf importierte Waren. Insbesondere behandelt der Code 9802.00.40 bis 9802.00.69 Artikel, die aus den Vereinigten Staaten exportiert und nun zurückgebracht werden, vorausgesetzt, sie wurden im Ausland nicht wesentlich verändert oder verbessert. Diese Unterteilungen spezifizieren weiter die Bedingungen, unter denen zollfreie oder zollreduzierte Behandlung Anwendung finden kann, basierend auf Faktoren wie der Art der Änderung und allen anwendbaren US-Hinweisen oder vorübergehenden Gesetzen; wählen Sie den korrekten statistischen Suffix basierend auf diesen Bedingungen und dem spezifischen importierten Artikel. Statistische Meldesuffixe variieren je nach spezifischem Artikel und jedem Zollsatz, der aus einem anderen Teil des Zolltarifs abgeleitet wird.
| Kapitel | Kapitel 98: Special classification provisions |
| Abschnitt | Abschnitt XXII: Special Classification Provisions; Temporary Legislation; Temporary Modifications Proclaimed pursuan |
Zollübersicht
Schnellansicht der verfügbaren Zollinformationen für diesen HTS-Code.
A duty upon the full value of the imported article, less the cost or value of such products of the United States (see U.S. Note 4 of this subchapter)
Standard trade partners (NTR)
Free (AU,BH,CL,CO,IL,JO,KR,MA,OM,P,PA,PE,S,SG) A duty upon the full value of the imported article, less the cost or value of such products of the United States (see U.S. note 4 of this subchapter) (B,C,E)
Eligible FTA or preference programs
Der allgemeine Zollsatz für die Position 9802.00 ist nicht angegeben. Die zahlreichen Unterpositionen (9802.00.4040 bis 9802.00.69) deuten jedoch auf eine mögliche zollfreie Behandlung gemäß bestimmten US-Notizen bezüglich Artikel, die nach Reparatur/Änderung zurückgegeben werden, oder auf Ausnahmen aufgrund temporärer Gesetzgebung oder Handelsabkommen hin. Diese Unterpositionen geben spezifische Bedingungen an—wie die zollfreie Einfuhr gemäß US-Note 7(a)—die diese Ausnahmen auslösen. Die erforderlichen Einheiten sind nicht angegeben, aber die statistische Meldung wird die 10-stellige statistische Meldungsnummer gefolgt von der Meldungsnummer der Bestimmung verwenden, aus der der Satz abgeleitet wird, wobei die Menge in derselben Einheit wie diese Bestimmung gemeldet wird.
Zollsatz (Spalte 2): Ein Zoll auf den vollen Wert des importierten Artikels, abzüglich der Kosten oder des Wertes solcher Produkte der Vereinigten Staaten (siehe U.S. Anmerkung 4 dieses Unterkapitels)
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Code-Unterteilungen
9802.00.80.15
Artikel, mit Ausnahme von Waren der Position 9802.00.91 und Waren, die gemäß den Bestimmungen des Unterkapitels XIX dieses Kapitels und Waren, die gemäß den Bestimmungen des Unterkapitels XX importiert werden, im Ausland ganz oder teilweise aus vorgefertigten Komponenten zusammengesetzt sind, die Produkte der Vereinigten Staaten, die (a) in einer für die Montage bereitstehenden Form ohne weitere Fertigung exportiert wurden, (b) ihre physische Identität in solchen Artikeln durch Änderung von Form, Gestalt oder anderweitig nicht verloren haben und (c) im Ausland weder im Wert gesteigert noch in ihrem Zustand verbessert wurden, außer durch Zusammenbau und außer durch Vorgänge, die mit dem Montageprozess verbunden sind, wie Reinigung, Schmierung und Bemalung > Artikel, die gemäß bilateralen Textilabkommen für den Eintritt unter ein Sonderzugangsprogramm berechtigt sind und in Übereinstimmung mit den Verfahren eingezollt wurden, die vom Ausschuss zur Umsetzung von Textilabkommen (CITA) festgelegt wurden
9802.00.80.16
Artikel, mit Ausnahme von Waren der Position 9802.00.91 und Waren, die gemäß den Bestimmungen des Unterkapitels XIX dieses Kapitels und Waren, die gemäß den Bestimmungen des Unterkapitels XX importiert wurden, im Ausland ganz oder teilweise aus vorgefertigten Komponenten zusammengesetzt sind, die Produkte der Vereinigten Staaten, die (a) im Zustand zur Montage ohne weitere Fertigung exportiert wurden, (b) ihre physische Identität durch Änderung von Form, Gestalt oder anderweitig in solchen Artikeln nicht verloren haben und (c) im Ausland weder im Wert gesteigert noch in ihrem Zustand verbessert wurden, außer durch Zusammenbau und außer durch Vorgänge, die mit dem Montageprozess verbunden sind, wie Reinigung, Schmierung und Bemalung > Artikel, die gemäß bilateralen Textilabkommen für den Eintritt unter die Outward Processing Programs berechtigt sind und in Übereinstimmung mit den Verfahren des Committee for the Implementation of Textile Agreements (CITA) eingezollt wurden
9802.00.80.40
Artikel, mit Ausnahme von Waren der Position 9802.00.91 und Waren, die gemäß den Bestimmungen des Unterkapitels XIX dieses Kapitels und Waren, die gemäß den Bestimmungen des Unterkapitels XX importiert werden, im Ausland ganz oder teilweise aus vorgefertigten Komponenten zusammengebaut sind, die Produkte der Vereinigten Staaten, die (a) in einem Zustand exportiert wurden, der für den Zusammenbau ohne weitere Fertigung bereit ist, (b) ihre physische Identität durch Änderung von Form, Gestalt oder anderweitig in solchen Artikeln nicht verloren haben und (c) im Ausland weder im Wert gesteigert noch in ihrem Zustand verbessert wurden, außer durch Zusammenbau und außer durch Vorgänge, die mit dem Zusammenbauprozess verbunden sind, wie Reinigung, Schmierung und Bemalung > Artikel, für die die zollfreie Behandlung gemäß Anmerkung 2(b) der Vereinigten Staaten zu diesem Unterkapitel beansprucht wird
9802.00.80.42
Artikel, mit Ausnahme der Waren der Position 9802.00.91 und Waren, die gemäß den Bestimmungen des Unterkapitels XIX dieses Kapitels und Waren, die gemäß den Bestimmungen des Unterkapitels XX eingeführt werden, im Ausland ganz oder teilweise aus vorgefertigten Komponenten zusammengesetzt sind, die Produkte der Vereinigten Staaten, die (a) in einem Zustand exportiert wurden, der für die Montage ohne weitere Fertigung bereit ist, (b) ihre physische Identität in solchen Artikeln durch Änderung von Form, Gestalt oder anderweitig nicht verloren haben und (c) im Ausland weder im Wert gesteigert noch in ihrem Zustand verbessert wurden, außer durch Zusammenbau und außer durch Vorgänge, die mit dem Zusammenbauprozess verbunden sind, wie Reinigung, Schmierung und Bemalung > Artikel, für die die zollfreie Behandlung gemäß Anmerkung 7(a) der Vereinigten Staaten zu diesem Unterkapitel beansprucht wird [Anmerkung des Kompilators: Die Gültigkeitsdauer für diese Position endete am 30. September 2025.]
9802.00.80.44
Artikel, mit Ausnahme der Waren der Position 9802.00.91 und Waren, die gemäß den Bestimmungen des Unterkapitels XIX dieses Kapitels und Waren, die gemäß den Bestimmungen des Unterkapitels XX eingeführt werden, im Ausland ganz oder teilweise aus vorgefertigten Komponenten zusammengesetzt sind, die Produkte der Vereinigten Staaten, die (a) im Zustand zur Montage ohne weitere Fertigung exportiert wurden, (b) ihre physische Identität durch Änderung von Form, Gestalt oder anderweitig nicht verloren haben und (c) im Ausland weder im Wert gesteigert noch in ihrem Zustand verbessert wurden, außer durch Zusammenbau und außer durch Vorgänge, die mit dem Zusammenbauprozess verbunden sind, wie Reinigen, Schmieren und Bemalen > Artikel, für die eine zollfreie Behandlung gemäß Anmerkung 7(b)(i) der Vereinigten Staaten zu diesem Unterkapitel beansprucht wird
9802.00.80.46
Artikel, mit Ausnahme von Waren der Position 9802.00.91 und Waren, die gemäß den Bestimmungen des Unterkapitels XIX dieses Kapitels und Waren, die gemäß den Bestimmungen des Unterkapitels XX importiert werden, im Ausland ganz oder teilweise aus vorgefertigten Komponenten zusammengebaut sind, die Produkte der Vereinigten Staaten, welche (a) im Zustand der Montagefertigkeit ohne weitere Fertigung exportiert wurden, (b) ihre physische Identität durch Änderung von Form, Gestalt oder anderweitig nicht verloren haben und (c) im Ausland weder im Wert gesteigert noch in ihrem Zustand verbessert wurden, außer durch Zusammenbau und außer durch Vorgänge, die mit dem Montageprozess verbunden sind, wie Reinigung, Schmierung und Bemalung > Artikel, für die eine zollfreie Behandlung gemäß Anmerkung 7(b)(ii) der Vereinigten Staaten zu diesem Unterkapitel geltend gemacht wird
9802.00.80.48
Artikel, mit Ausnahme der Waren der Position 9802.00.91 und der Waren, die gemäß den Bestimmungen des Unterkapitels XIX dieses Kapitels und der Waren, die gemäß den Bestimmungen des Unterkapitels XX importiert werden, im Ausland ganz oder teilweise aus vorgefertigten Komponenten zusammengesetzt sind, die ein Produkt der Vereinigten Staaten sind, die (a) im Zustand der Montagefertigkeit ohne weitere Fertigung exportiert wurden, (b) ihre physische Identität durch Änderung von Form, Gestalt oder anderweitig in solchen Artikeln nicht verloren haben und (c) im Ausland weder im Wert gesteigert noch in ihrem Zustand verbessert wurden, außer durch Zusammenbau und außer durch Vorgänge, die mit dem Montageprozess verbunden sind, wie Reinigung, Schmierung und Bemalung > Artikel, für die eine zollfreie Behandlung gemäß Anmerkung 7(c) der Vereinigten Staaten zu diesem Unterkapitel geltend gemacht wird
9802.00.80.69
Artikel, mit Ausnahme von Waren der Position 9802.00.91 und Waren, die nach den Bestimmungen des Unterkapitels XIX dieses Kapitels und Waren, die nach den Bestimmungen des Unterkapitels XX importiert werden, im Ausland ganz oder teilweise aus vorgefertigten Komponenten zusammengesetzt sind, die Produkte der Vereinigten Staaten, die (a) im Zustand zur Montage ohne weitere Fertigung exportiert wurden, (b) ihre physische Identität durch Änderung von Form, Gestalt oder anderweitig in solchen Artikeln nicht verloren haben und (c) im Ausland weder im Wert gesteigert noch in ihrem Zustand verbessert wurden, außer durch Zusammenbau und außer durch Vorgänge, die mit dem Montageprozess verbunden sind, wie Reinigen, Schmieren und Lackieren > Sonstige
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Zuletzt aktualisiert
November 15, 2025
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