FSC-Hinweis: USA $4.796/gal - LTL 42.30%, TL 45.80%; CA $6.126/gal - LTL 56.20%, TL 59.70% - Woche vom 7/15/26-7/21/26 — Mehr erfahren

    9802.00.80

    Artikel, mit Ausnahme der Waren der Position 9802.00.91 und der Waren, die gemäß den Bestimmungen des Unterkapitels XIX dieses Kapitels und der Waren, die gemäß den Bestimmungen des Unterkapitels XX importiert werden, im Ausland ganz oder teilweise aus vorgefertigten Komponenten zusammengesetzt sind, die Produkte der Vereinigten Staaten, die (a) im Zustand zur Montage ohne weitere Fertigung exportiert wurden, (b) ihre physische Identität durch Änderung von Form, Gestalt oder anderweitig nicht verloren haben und (c) im Ausland weder im Wert gesteigert noch in ihrem Zustand verbessert wurden, außer durch Zusammenbau und außer durch Vorgänge, die mit dem Zusammenbauprozess verbunden sind, wie Reinigen, Schmieren und Bemalen

    Dieser Code gilt für Artikel, die aus den USA exportiert und zurückgebracht werden, vorausgesetzt, sie wurden im Ausland nicht wesentlich verändert oder verbessert. Verwenden Sie dies beim Import von Waren, die zuvor zu Reparatur, Änderung oder aus anderen Gründen exportiert wurden, um möglicherweise Anspruch auf zollfreien oder reduzierten Zollanspruch gemäß Kapitel 98 zu haben.

    Artikel, mit Ausnahme der Waren der Position 9802.00.91 und der Waren, die gemäß den Bestimmungen des Unterkapitels XIX dieses Kapitels und der Waren, die gemäß den Bestimmungen des Unterkapitels XX importiert werden, im Ausland ganz oder teilweise aus vorgefertigten Komponenten zusammengesetzt sind, die Produkte der Vereinigten Staaten, die (a) im Zustand zur Montage ohne weitere Fertigung exportiert wurden, (b) ihre physische Identität durch Änderung von Form, Gestalt oder anderweitig nicht verloren haben und (c) im Ausland weder im Wert gesteigert noch in ihrem Zustand verbessert wurden, außer durch Zusammenbau und außer durch Vorgänge, die mit dem Zusammenbauprozess verbunden sind, wie Reinigen, Schmieren und Bemalen

    HTS-Medien

    Dieser Abschnitt des harmonisierten Zolltarifs behandelt Sonderklassifizierungsbestimmungen und vorübergehende Gesetzgebung in Bezug auf importierte Waren. Insbesondere behandelt der Code 9802.00.40 bis 9802.00.69 Artikel, die aus den Vereinigten Staaten exportiert und nun zurückgebracht werden, vorausgesetzt, sie wurden im Ausland nicht wesentlich verändert oder verbessert. Diese Unterteilungen spezifizieren weiter die Bedingungen, unter denen zollfreie oder zollreduzierte Behandlung Anwendung finden kann, basierend auf Faktoren wie der Art der Änderung und allen anwendbaren US-Hinweisen oder vorübergehenden Gesetzen; wählen Sie den korrekten statistischen Suffix basierend auf diesen Bedingungen und dem spezifischen importierten Artikel. Statistische Meldesuffixe variieren je nach spezifischem Artikel und jedem Zollsatz, der aus einem anderen Teil des Zolltarifs abgeleitet wird.

    KapitelKapitel 98: Special classification provisions
    AbschnittAbschnitt XXII: Special Classification Provisions; Temporary Legislation; Temporary Modifications Proclaimed pursuan

    Zollübersicht

    Schnellansicht der verfügbaren Zollinformationen für diesen HTS-Code.

    Allgemeiner Zoll

    A duty upon the full value of the imported article, less the cost or value of such products of the United States (see U.S. Note 4 of this subchapter)

    Standard trade partners (NTR)

    Sonderzoll

    Free (AU,BH,CL,CO,IL,JO,KR,MA,OM,P,PA,PE,S,SG) A duty upon the full value of the imported article, less the cost or value of such products of the United States (see U.S. note 4 of this subchapter) (B,C,E)

    Eligible FTA or preference programs

    Der allgemeine Zollsatz für die Position 9802.00 ist nicht angegeben. Die zahlreichen Unterpositionen (9802.00.4040 bis 9802.00.69) deuten jedoch auf eine mögliche zollfreie Behandlung gemäß bestimmten US-Notizen bezüglich Artikel, die nach Reparatur/Änderung zurückgegeben werden, oder auf Ausnahmen aufgrund temporärer Gesetzgebung oder Handelsabkommen hin. Diese Unterpositionen geben spezifische Bedingungen an—wie die zollfreie Einfuhr gemäß US-Note 7(a)—die diese Ausnahmen auslösen. Die erforderlichen Einheiten sind nicht angegeben, aber die statistische Meldung wird die 10-stellige statistische Meldungsnummer gefolgt von der Meldungsnummer der Bestimmung verwenden, aus der der Satz abgeleitet wird, wobei die Menge in derselben Einheit wie diese Bestimmung gemeldet wird.

    Zollsatz (Spalte 2): Ein Zoll auf den vollen Wert des importierten Artikels, abzüglich der Kosten oder des Wertes solcher Produkte der Vereinigten Staaten (siehe U.S. Anmerkung 4 dieses Unterkapitels)

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    Code-Unterteilungen

    9802.00.80.15

    Artikel, mit Ausnahme von Waren der Position 9802.00.91 und Waren, die gemäß den Bestimmungen des Unterkapitels XIX dieses Kapitels und Waren, die gemäß den Bestimmungen des Unterkapitels XX importiert werden, im Ausland ganz oder teilweise aus vorgefertigten Komponenten zusammengesetzt sind, die Produkte der Vereinigten Staaten, die (a) in einer für die Montage bereitstehenden Form ohne weitere Fertigung exportiert wurden, (b) ihre physische Identität in solchen Artikeln durch Änderung von Form, Gestalt oder anderweitig nicht verloren haben und (c) im Ausland weder im Wert gesteigert noch in ihrem Zustand verbessert wurden, außer durch Zusammenbau und außer durch Vorgänge, die mit dem Montageprozess verbunden sind, wie Reinigung, Schmierung und Bemalung > Artikel, die gemäß bilateralen Textilabkommen für den Eintritt unter ein Sonderzugangsprogramm berechtigt sind und in Übereinstimmung mit den Verfahren eingezollt wurden, die vom Ausschuss zur Umsetzung von Textilabkommen (CITA) festgelegt wurden

    9802.00.80.16

    Artikel, mit Ausnahme von Waren der Position 9802.00.91 und Waren, die gemäß den Bestimmungen des Unterkapitels XIX dieses Kapitels und Waren, die gemäß den Bestimmungen des Unterkapitels XX importiert wurden, im Ausland ganz oder teilweise aus vorgefertigten Komponenten zusammengesetzt sind, die Produkte der Vereinigten Staaten, die (a) im Zustand zur Montage ohne weitere Fertigung exportiert wurden, (b) ihre physische Identität durch Änderung von Form, Gestalt oder anderweitig in solchen Artikeln nicht verloren haben und (c) im Ausland weder im Wert gesteigert noch in ihrem Zustand verbessert wurden, außer durch Zusammenbau und außer durch Vorgänge, die mit dem Montageprozess verbunden sind, wie Reinigung, Schmierung und Bemalung > Artikel, die gemäß bilateralen Textilabkommen für den Eintritt unter die Outward Processing Programs berechtigt sind und in Übereinstimmung mit den Verfahren des Committee for the Implementation of Textile Agreements (CITA) eingezollt wurden

    9802.00.80.40

    Artikel, mit Ausnahme von Waren der Position 9802.00.91 und Waren, die gemäß den Bestimmungen des Unterkapitels XIX dieses Kapitels und Waren, die gemäß den Bestimmungen des Unterkapitels XX importiert werden, im Ausland ganz oder teilweise aus vorgefertigten Komponenten zusammengebaut sind, die Produkte der Vereinigten Staaten, die (a) in einem Zustand exportiert wurden, der für den Zusammenbau ohne weitere Fertigung bereit ist, (b) ihre physische Identität durch Änderung von Form, Gestalt oder anderweitig in solchen Artikeln nicht verloren haben und (c) im Ausland weder im Wert gesteigert noch in ihrem Zustand verbessert wurden, außer durch Zusammenbau und außer durch Vorgänge, die mit dem Zusammenbauprozess verbunden sind, wie Reinigung, Schmierung und Bemalung > Artikel, für die die zollfreie Behandlung gemäß Anmerkung 2(b) der Vereinigten Staaten zu diesem Unterkapitel beansprucht wird

    9802.00.80.42

    Artikel, mit Ausnahme der Waren der Position 9802.00.91 und Waren, die gemäß den Bestimmungen des Unterkapitels XIX dieses Kapitels und Waren, die gemäß den Bestimmungen des Unterkapitels XX eingeführt werden, im Ausland ganz oder teilweise aus vorgefertigten Komponenten zusammengesetzt sind, die Produkte der Vereinigten Staaten, die (a) in einem Zustand exportiert wurden, der für die Montage ohne weitere Fertigung bereit ist, (b) ihre physische Identität in solchen Artikeln durch Änderung von Form, Gestalt oder anderweitig nicht verloren haben und (c) im Ausland weder im Wert gesteigert noch in ihrem Zustand verbessert wurden, außer durch Zusammenbau und außer durch Vorgänge, die mit dem Zusammenbauprozess verbunden sind, wie Reinigung, Schmierung und Bemalung > Artikel, für die die zollfreie Behandlung gemäß Anmerkung 7(a) der Vereinigten Staaten zu diesem Unterkapitel beansprucht wird [Anmerkung des Kompilators: Die Gültigkeitsdauer für diese Position endete am 30. September 2025.]

    9802.00.80.44

    Artikel, mit Ausnahme der Waren der Position 9802.00.91 und Waren, die gemäß den Bestimmungen des Unterkapitels XIX dieses Kapitels und Waren, die gemäß den Bestimmungen des Unterkapitels XX eingeführt werden, im Ausland ganz oder teilweise aus vorgefertigten Komponenten zusammengesetzt sind, die Produkte der Vereinigten Staaten, die (a) im Zustand zur Montage ohne weitere Fertigung exportiert wurden, (b) ihre physische Identität durch Änderung von Form, Gestalt oder anderweitig nicht verloren haben und (c) im Ausland weder im Wert gesteigert noch in ihrem Zustand verbessert wurden, außer durch Zusammenbau und außer durch Vorgänge, die mit dem Zusammenbauprozess verbunden sind, wie Reinigen, Schmieren und Bemalen > Artikel, für die eine zollfreie Behandlung gemäß Anmerkung 7(b)(i) der Vereinigten Staaten zu diesem Unterkapitel beansprucht wird

    9802.00.80.46

    Artikel, mit Ausnahme von Waren der Position 9802.00.91 und Waren, die gemäß den Bestimmungen des Unterkapitels XIX dieses Kapitels und Waren, die gemäß den Bestimmungen des Unterkapitels XX importiert werden, im Ausland ganz oder teilweise aus vorgefertigten Komponenten zusammengebaut sind, die Produkte der Vereinigten Staaten, welche (a) im Zustand der Montagefertigkeit ohne weitere Fertigung exportiert wurden, (b) ihre physische Identität durch Änderung von Form, Gestalt oder anderweitig nicht verloren haben und (c) im Ausland weder im Wert gesteigert noch in ihrem Zustand verbessert wurden, außer durch Zusammenbau und außer durch Vorgänge, die mit dem Montageprozess verbunden sind, wie Reinigung, Schmierung und Bemalung > Artikel, für die eine zollfreie Behandlung gemäß Anmerkung 7(b)(ii) der Vereinigten Staaten zu diesem Unterkapitel geltend gemacht wird

    9802.00.80.48

    Artikel, mit Ausnahme der Waren der Position 9802.00.91 und der Waren, die gemäß den Bestimmungen des Unterkapitels XIX dieses Kapitels und der Waren, die gemäß den Bestimmungen des Unterkapitels XX importiert werden, im Ausland ganz oder teilweise aus vorgefertigten Komponenten zusammengesetzt sind, die ein Produkt der Vereinigten Staaten sind, die (a) im Zustand der Montagefertigkeit ohne weitere Fertigung exportiert wurden, (b) ihre physische Identität durch Änderung von Form, Gestalt oder anderweitig in solchen Artikeln nicht verloren haben und (c) im Ausland weder im Wert gesteigert noch in ihrem Zustand verbessert wurden, außer durch Zusammenbau und außer durch Vorgänge, die mit dem Montageprozess verbunden sind, wie Reinigung, Schmierung und Bemalung > Artikel, für die eine zollfreie Behandlung gemäß Anmerkung 7(c) der Vereinigten Staaten zu diesem Unterkapitel geltend gemacht wird

    9802.00.80.69

    Artikel, mit Ausnahme von Waren der Position 9802.00.91 und Waren, die nach den Bestimmungen des Unterkapitels XIX dieses Kapitels und Waren, die nach den Bestimmungen des Unterkapitels XX importiert werden, im Ausland ganz oder teilweise aus vorgefertigten Komponenten zusammengesetzt sind, die Produkte der Vereinigten Staaten, die (a) im Zustand zur Montage ohne weitere Fertigung exportiert wurden, (b) ihre physische Identität durch Änderung von Form, Gestalt oder anderweitig in solchen Artikeln nicht verloren haben und (c) im Ausland weder im Wert gesteigert noch in ihrem Zustand verbessert wurden, außer durch Zusammenbau und außer durch Vorgänge, die mit dem Montageprozess verbunden sind, wie Reinigen, Schmieren und Lackieren > Sonstige

    Kapitel- & Abschnittshinweise

    Kapitelhinweise

    Harmonized Tariff Schedule of the United States Revision 29 (2025) Annotiert für statistische Meldungszwecke KAPITEL 98 SPEZIELLE KLASSIFIZIERUNGSBESTIMMUNGEN XXII 98-1 US-Anmerkungen 1. Die Bestimmungen dieses Kapitels unterliegen nicht der Regel der relativen Spezifität in der allgemeinen Auslegungsregel 3(a). Jeder Artikel, der in einer Bestimmung dieses Kapitels beschrieben ist, ist in dieser Bestimmung klassifizierbar, wenn die Bedingungen und Anforderungen dieser und der anwendbaren Vorschriften erfüllt sind. 2. Sofern keine spezifische Bestimmung etwas anderes vorschreibt, wird der Zolltarifstatus eines Artikels nicht dadurch beeinflusst, dass er zuvor in das Zollgebiet der Vereinigten Staaten importiert und durch den Zoll verzollt wurde, unabhängig davon, ob bei dieser vorherigen Einfuhr Zoll gezahlt wurde oder nicht. 3. Jeder Artikel, der gemäß den Unterkapiteln IV bis VII einschließlich oder Unterkapitel IX von der Zollzahlung befreit ist, ist auch von der Zahlung einer innerstaatlichen Steuer befreit, die bei oder aufgrund der Einfuhr erhoben wird. Statistische Anmerkungen 1. Es sind keine statistischen Daten für Artikel anzugeben, die unter den Positionen dieses Kapitels klassifiziert sind, für die kein statistischer Zusatz angegeben ist. 2. Bei Artikeln, die in diesem Kapitel vorgesehen sind und für die der Zollsatz aus einer Bestimmung an anderer Stelle im Zolltarif abgeleitet wird, ist die in der statistischen Meldung zu verwendende Angabe die 10-stellige statistische Meldenummer, die in diesem Kapitel angegeben ist, gefolgt von der Meldenummer der Bestimmung, aus der dieser Satz abgeleitet wird. Die unter hier angegebene Menge für solche Artikel ist dieselbe wie die Menge für die Bestimmung, aus der der Satz abgeleitet wurde. Zum Beispiel beträgt die statistische Meldenummer für 10 neue vollautomatische Lichtbogenschweißmaschinen, die zur Reparatur oder Änderung gemäß einer Garantie exportiert und in die Vereinigten Staaten zurückgebracht wurden, 9802.00.4040-8515.31.0000, wobei die Menge mit 10 und der Wert mit dem zollpflichtigen Wert angegeben wird. MITTEILUNG AN EXPORTEURE Die in diesem Kapitel enthaltenen statistischen Meldenummern gelten nur für Importe und dürfen nicht auf Exportdeklarationen des Versenders angegeben werden. Siehe Mitteilung an Exporteure vor Kapitel 1. Harmonized Tariff Schedule of the United States Revision 29 (2025) Annotiert für statistische Meldungszwecke UNTERKAPITEL I EXPORTIERTE UND ZURÜCKGEBRINGENE ARTIKEL, DIE NICHT IN ZUSTAND VERBESSERT ODER ERWEITERT WURDEN; TIERE, DIE EXPORTIERT UND ZURÜCKGEBRINGEN WURDEN XXII 98-I-1 US-Anmerkungen 1. Die Bestimmungen dieses Unterkapitels (mit Ausnahme der Unterpositionen 9801.00.70 und 9801.00.80) gelten nicht für einen Artikel: (a) der mit einem Zollrückerstattungsanspruch exportiert wurde; (b) der einer Art ist, für deren Einfuhr eine innerstaatliche Steuer zum Zeitpunkt der Einfuhr erhoben wird, es sei denn, dieser Artikel unterlag einer innerstaatlichen Steuer, die zum Zeitpunkt seines Exports aus den Vereinigten Staaten auf Produktion oder Einfuhr erhoben wurde, und es wird nachgewiesen, dass diese Steuer vor dem Export gezahlt wurde und nicht erstattet wurde; oder (c) der in einem zollrechtlich freien Lager oder unter Position 9813.00.05 in den Vereinigten Staaten hergestellt oder produziert wurde und gemäß einer gesetzlichen Bestimmung exportiert wurde. 2. Für die Zwecke der Unterpositionen 9801.00.70 und 9801.00.80: (a) Wenn aufgrund der Vernichtung von Zollunterlagen oder aus anderen Gründen nicht feststellbar ist, ob bei einem zurückgebrachten Artikel eine Zollrückerstattung gewährt wurde oder in welcher Höhe, wird darauf ein Zollbetrag erhoben, der dem geschätzten Rückerstattungs- und innerstaatlichen Steuerbetrag entspricht, der gewährt oder erstattungsfähig wäre, wenn die für die Herstellung oder Produktion des zurückgebrachten Artikels verwendete importierte Ware zum Zeitpunkt der Einfuhr zoll- oder steuerpflichtig gewesen wäre, und zwar in Höhe des Satzes, der für diese Ware zum Zeitpunkt der Einfuhr galt, jedoch in keinem Fall mehr als der Zoll und die Steuer, die anfallen würden, wenn der Artikel vollständig ausländischer Herkunft wäre; (b) Tabakprodukte und Zigarettenpapier und -röhren, die unter diese Unterposition klassifiziert werden können, können aus der Zollverwahrung freigegeben werden, ohne den Teil des Zolls zu zahlen, der auf die innerstaatliche Steuer entfällt, zur Rückgabe an die innerstaatliche Bürgschaft gemäß Abschnitt 5704(d) des Internal Revenue Code von 1954; und (c) Um die Feststellung und Erhebung des vorgesehenen Zolls zu erleichtern, ist der Schatzmeister ermächtigt, die Beträge des Zolls festzustellen und anzugeben, die dem Rückerstattungs- oder innerstaatlichen Steuerbetrag entsprechen und auf Artikel oder Klassen oder Arten von Artikeln angewendet werden, und Artikel oder Klassen oder Arten von Artikeln von der Zollfestsetzung auszunehmen, für die die Erhebung dieses Zolls Kosten und Unannehmlichkeiten für die Regierung mit sich bringt, die unverhältnismäßig zum wahrscheinlichen Betrag dieses Zolls sind. Harmonized Tariff Schedule of the United States Revision 29 (2025) Annotiert für statistische Meldungszwecke XXII 98-I-2

    Abschnittshinweise

    ABSCHNITT XXII SPEZIELLE KLASSIFIZIERUNGSBESTIMMUNGEN; TEMPORÄRE GESETZGEBNOSSENHEIT; TEMPORÄRE ANPASSUNGEN, DIE IM ÜBERENSSTEM MIT DEM HANDELSGESETZGEBNOSSENHEIT ERRICHTET WORDEN SIND; ZUSÄTZLICHE IMPORTRESTRIKTIONEN, DIE IM ÜBERENSSTEM MIT ABSCHNITT 22 DES AGRICULTURAL ADJUSTMENT ACT ERRICHTET WORDEN SIND XXII-1 Harmonized Tariff Schedule of the United States Revision 29 (2025) Annotated for Statistical Reporting Purposes XXII-2 Harmonized Tariff Schedule of the United States Revision 29 (2025) Annotated for Statistical Reporting Purposes

    Neueste Aktualisierung

    Zuletzt aktualisiert

    November 15, 2025

    Revised every January & July

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