FSC-Hinweis: USA $4.796/gal - LTL 42.30%, TL 45.80%; CA $6.126/gal - LTL 56.20%, TL 59.70% - Woche vom 7/15/26-7/21/26 — Mehr erfahren

    9813.00.25

    Artikel ausschließlich zum Zwecke der Untersuchung mit Blick auf die Vervielfältigung oder für eine solche Untersuchung und Vervielfältigung (mit Ausnahme von Fotogravurplatten zur Untersuchung und Vervielfältigung); und Filmwerbesendungen

    Der HTS-Code 9813.00.25 umfasst Artikel, die zur Prüfung oder Reproduktion gesendet werden, wie z. B. Nachdrucke oder Muster, sowie Filmwerbespots. Dieser Code wird für temporär importierte Waren verwendet, die nach der Prüfung zurückgesandt werden, und genießt im Allgemeinen zollfrei unter Standardhandelsabkommen oder spezifischen Präferenzprogrammen, wie in Kapitel 98 dargelegt.

    Artikel ausschließlich zum Zwecke der Untersuchung mit Blick auf die Vervielfältigung oder für eine solche Untersuchung und Vervielfältigung (mit Ausnahme von Fotogravurplatten zur Untersuchung und Vervielfältigung); und Filmwerbesendungen

    HTS-Medien

    Diese Bestimmung fällt unter Kapitel 98, das spezielle Klassifizierungsbestimmungen und vorübergehende Gesetzgebung im Zusammenhang mit Importen und Exporten abdeckt. Insbesondere deckt 9813.00.25 Artikel ab, die zur Prüfung mit dem Ziel der Vervielfältigung oder zur Prüfung und Vervielfältigung gesendet werden, wobei photoengravierte Druckplatten und Filmwerbespots ausgeschlossen sind. Für diesen Code sind keine Unterteilungen aufgeführt, was bedeutet, dass er auf einen definierten Satz von Artikeln gemäß der Beschreibung anwendbar ist. Statistische Suffixe werden zur Datenerfassung verwendet, und wenn anwendbar, sollte die Meldenummer dem in den statistischen Anmerkungen dargelegten Format folgen und auf die Bestimmung verweisen, aus der der Zollsatz abgeleitet wird.

    KapitelKapitel 98: Special classification provisions
    AbschnittAbschnitt XXII: Special Classification Provisions; Temporary Legislation; Temporary Modifications Proclaimed pursuan

    Zollübersicht

    Schnellansicht der verfügbaren Zollinformationen für diesen HTS-Code.

    Allgemeiner Zoll

    Free, under bond, as prescribed in U.S. note 1 to this subchapter

    Standard trade partners (NTR)

    Sonderzoll

    Free (AU,BH, CL,IL,JO,KR, MA,OM, P,PA,PE,S,SG)

    Eligible FTA or preference programs

    Der allgemeine Zollsatz für den HTS-Code 9813.00.25 ist frei, was bedeutet, dass kein Zoll erhoben wird. Sonderzollsätze sind ebenfalls frei und gelten für Waren, die aus Australien, Bahrain, Chile, Israel, Jordanien, Korea, Marokko, Oman, Panama, Peru, El Salvador, Singapur stammen. Diese reduzierten Sätze hängen davon ab, ob die Waren unter anwendbare Freihandelsabkommen (FTAs) oder Präferenzprogramme fallen. Für diesen Code oder seine Unterteilungen sind keine Einheiten angegeben. Die statistischen Meldepflichten folgen den in den Kapiteln festgelegten Bestimmungen und erfordern möglicherweise die Verwendung einer 10-stelligen statistischen Meldenummer, die aus anderen Zollbestimmungen abgeleitet wird, falls ein Satz von einer anderen Quelle stammt, zusammen mit der entsprechenden Mengeneinheit.

    Zollsatz (Spalte 2): Frei, unter Zollbindung, wie in U.S. Anmerkung 1 zu diesem Unterkapitel vorgeschrieben

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    Kapitel- & Abschnittshinweise

    Kapitelhinweise

    Harmonized Tariff Schedule of the United States Revision 29 (2025) Annotiert für statistische Meldungszwecke KAPITEL 98 SPEZIELLE KLASSIFIZIERUNGSBESTIMMUNGEN XXII 98-1 US-Anmerkungen 1. Die Bestimmungen dieses Kapitels unterliegen nicht der Regel der relativen Spezifität in der allgemeinen Auslegungsregel 3(a). Jeder Artikel, der in einer Bestimmung dieses Kapitels beschrieben ist, ist in dieser Bestimmung klassifizierbar, wenn die Bedingungen und Anforderungen dieser und der anwendbaren Vorschriften erfüllt sind. 2. Sofern keine spezifische Bestimmung etwas anderes vorschreibt, wird der Zolltarifstatus eines Artikels nicht dadurch beeinflusst, dass er zuvor in das Zollgebiet der Vereinigten Staaten importiert und durch den Zoll verzollt wurde, unabhängig davon, ob bei dieser vorherigen Einfuhr Zoll gezahlt wurde oder nicht. 3. Jeder Artikel, der gemäß den Unterkapiteln IV bis VII einschließlich oder Unterkapitel IX von der Zollzahlung befreit ist, ist auch von der Zahlung einer innerstaatlichen Steuer befreit, die bei oder aufgrund der Einfuhr erhoben wird. Statistische Anmerkungen 1. Es sind keine statistischen Daten für Artikel anzugeben, die unter den Positionen dieses Kapitels klassifiziert sind, für die kein statistischer Zusatz angegeben ist. 2. Bei Artikeln, die in diesem Kapitel vorgesehen sind und für die der Zollsatz aus einer Bestimmung an anderer Stelle im Zolltarif abgeleitet wird, ist die in der statistischen Meldung zu verwendende Angabe die 10-stellige statistische Meldenummer, die in diesem Kapitel angegeben ist, gefolgt von der Meldenummer der Bestimmung, aus der dieser Satz abgeleitet wird. Die unter hier angegebene Menge für solche Artikel ist dieselbe wie die Menge für die Bestimmung, aus der der Satz abgeleitet wurde. Zum Beispiel beträgt die statistische Meldenummer für 10 neue vollautomatische Lichtbogenschweißmaschinen, die zur Reparatur oder Änderung gemäß einer Garantie exportiert und in die Vereinigten Staaten zurückgebracht wurden, 9802.00.4040-8515.31.0000, wobei die Menge mit 10 und der Wert mit dem zollpflichtigen Wert angegeben wird. MITTEILUNG AN EXPORTEURE Die in diesem Kapitel enthaltenen statistischen Meldenummern gelten nur für Importe und dürfen nicht auf Exportdeklarationen des Versenders angegeben werden. Siehe Mitteilung an Exporteure vor Kapitel 1. Harmonized Tariff Schedule of the United States Revision 29 (2025) Annotiert für statistische Meldungszwecke UNTERKAPITEL I EXPORTIERTE UND ZURÜCKGEBRINGENE ARTIKEL, DIE NICHT IN ZUSTAND VERBESSERT ODER ERWEITERT WURDEN; TIERE, DIE EXPORTIERT UND ZURÜCKGEBRINGEN WURDEN XXII 98-I-1 US-Anmerkungen 1. Die Bestimmungen dieses Unterkapitels (mit Ausnahme der Unterpositionen 9801.00.70 und 9801.00.80) gelten nicht für einen Artikel: (a) der mit einem Zollrückerstattungsanspruch exportiert wurde; (b) der einer Art ist, für deren Einfuhr eine innerstaatliche Steuer zum Zeitpunkt der Einfuhr erhoben wird, es sei denn, dieser Artikel unterlag einer innerstaatlichen Steuer, die zum Zeitpunkt seines Exports aus den Vereinigten Staaten auf Produktion oder Einfuhr erhoben wurde, und es wird nachgewiesen, dass diese Steuer vor dem Export gezahlt wurde und nicht erstattet wurde; oder (c) der in einem zollrechtlich freien Lager oder unter Position 9813.00.05 in den Vereinigten Staaten hergestellt oder produziert wurde und gemäß einer gesetzlichen Bestimmung exportiert wurde. 2. Für die Zwecke der Unterpositionen 9801.00.70 und 9801.00.80: (a) Wenn aufgrund der Vernichtung von Zollunterlagen oder aus anderen Gründen nicht feststellbar ist, ob bei einem zurückgebrachten Artikel eine Zollrückerstattung gewährt wurde oder in welcher Höhe, wird darauf ein Zollbetrag erhoben, der dem geschätzten Rückerstattungs- und innerstaatlichen Steuerbetrag entspricht, der gewährt oder erstattungsfähig wäre, wenn die für die Herstellung oder Produktion des zurückgebrachten Artikels verwendete importierte Ware zum Zeitpunkt der Einfuhr zoll- oder steuerpflichtig gewesen wäre, und zwar in Höhe des Satzes, der für diese Ware zum Zeitpunkt der Einfuhr galt, jedoch in keinem Fall mehr als der Zoll und die Steuer, die anfallen würden, wenn der Artikel vollständig ausländischer Herkunft wäre; (b) Tabakprodukte und Zigarettenpapier und -röhren, die unter diese Unterposition klassifiziert werden können, können aus der Zollverwahrung freigegeben werden, ohne den Teil des Zolls zu zahlen, der auf die innerstaatliche Steuer entfällt, zur Rückgabe an die innerstaatliche Bürgschaft gemäß Abschnitt 5704(d) des Internal Revenue Code von 1954; und (c) Um die Feststellung und Erhebung des vorgesehenen Zolls zu erleichtern, ist der Schatzmeister ermächtigt, die Beträge des Zolls festzustellen und anzugeben, die dem Rückerstattungs- oder innerstaatlichen Steuerbetrag entsprechen und auf Artikel oder Klassen oder Arten von Artikeln angewendet werden, und Artikel oder Klassen oder Arten von Artikeln von der Zollfestsetzung auszunehmen, für die die Erhebung dieses Zolls Kosten und Unannehmlichkeiten für die Regierung mit sich bringt, die unverhältnismäßig zum wahrscheinlichen Betrag dieses Zolls sind. Harmonized Tariff Schedule of the United States Revision 29 (2025) Annotiert für statistische Meldungszwecke XXII 98-I-2

    Abschnittshinweise

    ABSCHNITT XXII SPEZIELLE KLASSIFIZIERUNGSBESTIMMUNGEN; TEMPORÄRE GESETZGEBNOSSENHEIT; TEMPORÄRE ANPASSUNGEN, DIE IM ÜBERENSSTEM MIT DEM HANDELSGESETZGEBNOSSENHEIT ERRICHTET WORDEN SIND; ZUSÄTZLICHE IMPORTRESTRIKTIONEN, DIE IM ÜBERENSSTEM MIT ABSCHNITT 22 DES AGRICULTURAL ADJUSTMENT ACT ERRICHTET WORDEN SIND XXII-1 Harmonized Tariff Schedule of the United States Revision 29 (2025) Annotated for Statistical Reporting Purposes XXII-2 Harmonized Tariff Schedule of the United States Revision 29 (2025) Annotated for Statistical Reporting Purposes

    Neueste Aktualisierung

    Zuletzt aktualisiert

    November 15, 2025

    Revised every January & July

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