FSC-Hinweis: USA $4.796/gal - LTL 42.30%, TL 45.80%; CA $6.126/gal - LTL 56.20%, TL 59.70% - Woche vom 7/15/26-7/21/26 — Mehr erfahren

    9817.61.01

    Artikel von Skirennsportbekleidung, die aufgrund ihrer Polsterung, Konstruktion oder anderer besonderer Merkmale speziell zum Schutz vor Verletzungen durch den Skirennsport konzipiert sind, wie Schläge durch Slalomtore oder Stürze (wie in Unterpositionen 6101.30.20, 6105.20.20, 6110.11, 6110.12.20, 6110.19, 6110.20.20, 6110.30.30, 6112.20.10, 6114.30.30, 6203.43.15 oder 6203.43.35 vorgesehen)

    Dieser Code umfasst spezielle Skirennsportbekleidung, die zum Schutz vor Verletzungen während des Sports konzipiert ist. Verwenden Sie diesen Code für diese Schutzkleidung, die je nach Handelspartnern möglicherweise mit einem Zoll von 5,50 % für den allgemeinen Handel belegt ist oder je nach Ursprungsland zollfrei ist, wie in Kapitel 98 dargelegt.

    Artikel von Skirennsportbekleidung, die aufgrund ihrer Polsterung, Konstruktion oder anderer besonderer Merkmale speziell zum Schutz vor Verletzungen durch den Skirennsport konzipiert sind, wie Schläge durch Slalomtore oder Stürze (wie in Unterpositionen 6101.30.20, 6105.20.20, 6110.11, 6110.12.20, 6110.19, 6110.20.20, 6110.30.30, 6112.20.10, 6114.30.30, 6203.43.15 oder 6203.43.35 vorgesehen)

    HTS-Medien

    Diese Bestimmung fällt unter Kapitel 98, das Sonderklassifizierungsbestimmungen und nach dem Export zurückgeführte Artikel abdeckt. Insbesondere deckt 9817.61.01 Skirennsportbekleidung ab, die zum Schutz vor Verletzungen konzipiert ist und Polsterung, Konstruktion oder andere besondere Merkmale aufweist, wie in anderen spezifischen Bestimmungen definiert. Für diesen Code sind keine Unterteilungen aufgeführt, was bedeutet, dass er auf den gesamten Umfang der beschriebenen schützenden Skirennsportbekleidung anwendbar ist. Die statistische Meldung erfordert die Angabe des 10-stelligen Codes zusammen mit der statistischen Meldungsnummer aus der Bestimmung, von der der Zollsatz abgeleitet wird, und die Verwendung derselben Mengeneinheit.

    KapitelKapitel 98: Special classification provisions
    AbschnittAbschnitt XXII: Special Classification Provisions; Temporary Legislation; Temporary Modifications Proclaimed pursuan

    Zollübersicht

    Schnellansicht der verfügbaren Zollinformationen für diesen HTS-Code.

    Allgemeiner Zoll

    5.50%

    Standard trade partners (NTR)

    Sonderzoll

    Free (AU,BH,CL,CO,JO,KR,MA,OM,P,PA,PE,S,SG) The rate applicable in the absence of this heading (A,D,E,IL)

    Eligible FTA or preference programs

    Der allgemeine Zollsatz für den HTS-Code 9817.61.01 beträgt 5,50 % und gilt für Importe aus Ländern mit „Standardhandelspartner (NTR)“. Sonderzollsätze von Free gelten für Waren, die aus Australien, Bahrain, Chile, Kolumbien, Jordanien, Korea, Marokko, Oman, Panama, Paraguay, Peru, Singapur und anderen aufgeführten Ländern stammen, vorausgesetzt, sie erfüllen die Zulassungsanforderungen im Rahmen von Freihandelsabkommen oder Präferenzprogrammen. Für diesen Code sind keine Einheiten angegeben und es sind auch keine Unterteilungen aufgeführt, was bedeutet, dass der Zoll wie angegeben für die gesamte Position gilt.

    Dienstgrad (Spalte 2): Der anwendbare Satz in Abwesenheit dieser Überschrift

    Hilfe bei
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    Kapitel- & Abschnittshinweise

    Kapitelhinweise

    Harmonized Tariff Schedule of the United States Revision 29 (2025) Annotiert für statistische Meldungszwecke KAPITEL 98 SPEZIELLE KLASSIFIZIERUNGSBESTIMMUNGEN XXII 98-1 US-Anmerkungen 1. Die Bestimmungen dieses Kapitels unterliegen nicht der Regel der relativen Spezifität in der allgemeinen Auslegungsregel 3(a). Jeder Artikel, der in einer Bestimmung dieses Kapitels beschrieben ist, ist in dieser Bestimmung klassifizierbar, wenn die Bedingungen und Anforderungen dieser und der anwendbaren Vorschriften erfüllt sind. 2. Sofern keine spezifische Bestimmung etwas anderes vorschreibt, wird der Zolltarifstatus eines Artikels nicht dadurch beeinflusst, dass er zuvor in das Zollgebiet der Vereinigten Staaten importiert und durch den Zoll verzollt wurde, unabhängig davon, ob bei dieser vorherigen Einfuhr Zoll gezahlt wurde oder nicht. 3. Jeder Artikel, der gemäß den Unterkapiteln IV bis VII einschließlich oder Unterkapitel IX von der Zollzahlung befreit ist, ist auch von der Zahlung einer innerstaatlichen Steuer befreit, die bei oder aufgrund der Einfuhr erhoben wird. Statistische Anmerkungen 1. Es sind keine statistischen Daten für Artikel anzugeben, die unter den Positionen dieses Kapitels klassifiziert sind, für die kein statistischer Zusatz angegeben ist. 2. Bei Artikeln, die in diesem Kapitel vorgesehen sind und für die der Zollsatz aus einer Bestimmung an anderer Stelle im Zolltarif abgeleitet wird, ist die in der statistischen Meldung zu verwendende Angabe die 10-stellige statistische Meldenummer, die in diesem Kapitel angegeben ist, gefolgt von der Meldenummer der Bestimmung, aus der dieser Satz abgeleitet wird. Die unter hier angegebene Menge für solche Artikel ist dieselbe wie die Menge für die Bestimmung, aus der der Satz abgeleitet wurde. Zum Beispiel beträgt die statistische Meldenummer für 10 neue vollautomatische Lichtbogenschweißmaschinen, die zur Reparatur oder Änderung gemäß einer Garantie exportiert und in die Vereinigten Staaten zurückgebracht wurden, 9802.00.4040-8515.31.0000, wobei die Menge mit 10 und der Wert mit dem zollpflichtigen Wert angegeben wird. MITTEILUNG AN EXPORTEURE Die in diesem Kapitel enthaltenen statistischen Meldenummern gelten nur für Importe und dürfen nicht auf Exportdeklarationen des Versenders angegeben werden. Siehe Mitteilung an Exporteure vor Kapitel 1. Harmonized Tariff Schedule of the United States Revision 29 (2025) Annotiert für statistische Meldungszwecke UNTERKAPITEL I EXPORTIERTE UND ZURÜCKGEBRINGENE ARTIKEL, DIE NICHT IN ZUSTAND VERBESSERT ODER ERWEITERT WURDEN; TIERE, DIE EXPORTIERT UND ZURÜCKGEBRINGEN WURDEN XXII 98-I-1 US-Anmerkungen 1. Die Bestimmungen dieses Unterkapitels (mit Ausnahme der Unterpositionen 9801.00.70 und 9801.00.80) gelten nicht für einen Artikel: (a) der mit einem Zollrückerstattungsanspruch exportiert wurde; (b) der einer Art ist, für deren Einfuhr eine innerstaatliche Steuer zum Zeitpunkt der Einfuhr erhoben wird, es sei denn, dieser Artikel unterlag einer innerstaatlichen Steuer, die zum Zeitpunkt seines Exports aus den Vereinigten Staaten auf Produktion oder Einfuhr erhoben wurde, und es wird nachgewiesen, dass diese Steuer vor dem Export gezahlt wurde und nicht erstattet wurde; oder (c) der in einem zollrechtlich freien Lager oder unter Position 9813.00.05 in den Vereinigten Staaten hergestellt oder produziert wurde und gemäß einer gesetzlichen Bestimmung exportiert wurde. 2. Für die Zwecke der Unterpositionen 9801.00.70 und 9801.00.80: (a) Wenn aufgrund der Vernichtung von Zollunterlagen oder aus anderen Gründen nicht feststellbar ist, ob bei einem zurückgebrachten Artikel eine Zollrückerstattung gewährt wurde oder in welcher Höhe, wird darauf ein Zollbetrag erhoben, der dem geschätzten Rückerstattungs- und innerstaatlichen Steuerbetrag entspricht, der gewährt oder erstattungsfähig wäre, wenn die für die Herstellung oder Produktion des zurückgebrachten Artikels verwendete importierte Ware zum Zeitpunkt der Einfuhr zoll- oder steuerpflichtig gewesen wäre, und zwar in Höhe des Satzes, der für diese Ware zum Zeitpunkt der Einfuhr galt, jedoch in keinem Fall mehr als der Zoll und die Steuer, die anfallen würden, wenn der Artikel vollständig ausländischer Herkunft wäre; (b) Tabakprodukte und Zigarettenpapier und -röhren, die unter diese Unterposition klassifiziert werden können, können aus der Zollverwahrung freigegeben werden, ohne den Teil des Zolls zu zahlen, der auf die innerstaatliche Steuer entfällt, zur Rückgabe an die innerstaatliche Bürgschaft gemäß Abschnitt 5704(d) des Internal Revenue Code von 1954; und (c) Um die Feststellung und Erhebung des vorgesehenen Zolls zu erleichtern, ist der Schatzmeister ermächtigt, die Beträge des Zolls festzustellen und anzugeben, die dem Rückerstattungs- oder innerstaatlichen Steuerbetrag entsprechen und auf Artikel oder Klassen oder Arten von Artikeln angewendet werden, und Artikel oder Klassen oder Arten von Artikeln von der Zollfestsetzung auszunehmen, für die die Erhebung dieses Zolls Kosten und Unannehmlichkeiten für die Regierung mit sich bringt, die unverhältnismäßig zum wahrscheinlichen Betrag dieses Zolls sind. Harmonized Tariff Schedule of the United States Revision 29 (2025) Annotiert für statistische Meldungszwecke XXII 98-I-2

    Abschnittshinweise

    ABSCHNITT XXII SPEZIELLE KLASSIFIZIERUNGSBESTIMMUNGEN; TEMPORÄRE GESETZGEBNOSSENHEIT; TEMPORÄRE ANPASSUNGEN, DIE IM ÜBERENSSTEM MIT DEM HANDELSGESETZGEBNOSSENHEIT ERRICHTET WORDEN SIND; ZUSÄTZLICHE IMPORTRESTRIKTIONEN, DIE IM ÜBERENSSTEM MIT ABSCHNITT 22 DES AGRICULTURAL ADJUSTMENT ACT ERRICHTET WORDEN SIND XXII-1 Harmonized Tariff Schedule of the United States Revision 29 (2025) Annotated for Statistical Reporting Purposes XXII-2 Harmonized Tariff Schedule of the United States Revision 29 (2025) Annotated for Statistical Reporting Purposes

    Neueste Aktualisierung

    Zuletzt aktualisiert

    November 15, 2025

    Revised every January & July

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