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    9819.11.03

    Bekleidungsartikel der Kapitel 61 oder 62, genäht oder anderweitig in einem oder mehreren solchen Ländern (mit Ausnahme der Republik Ruanda) aus Stoffen, die vollständig in den Vereinigten Staaten gefertigt und zugeschnitten oder aus vormontierten Strickteilen, in den Vereinigten Staaten gefertigt wurden, aus Garnen, die vollständig in den Vereinigten Staaten gefertigt wurden, oder aus beidem (einschließlich Stoffe, die nicht aus Garnen gefertigt sind, wenn solche Stoffe in der Position 5602 oder 5603 klassifizierbar sind und in den Vereinigten Staaten vollständig gefertigt und zugeschnitten wurden), die vorgenannten, die (1) bestickt oder einer Steinwaschung, enzymatischen Wäsche, Säurewäsche, Permapressing, Ofentrocknung, Bleichung, Kleidungsfärbung, Siebdruck oder anderen ähnlichen Verfahren unterzogen wurden und (2) ohne diese Stickerei oder Verarbeitung von einer Art sind, die in der Position 9802.00.80 des Zolltarifs anders beschrieben ist [Anmerkung des Kompilators: Die Gültigkeitsdauer dieser Bestimmung endete am 30. September 2025.].

    Dieser Code deckt Bekleidung ab, die in Ländern Subsahara-Afrikas aus in den USA bezogenen Materialien zusammengesetzt wurde und spezifische Verarbeitungsschritte wie Stickerei oder Waschen durchlaufen hat. Er wird für berechtigte Waren verwendet, die diese Kriterien erfüllen, um im Rahmen spezieller Handelsprogramme zollfrei zu sein, wie in Kapitel 98 dargelegt.

    Bekleidungsartikel der Kapitel 61 oder 62, genäht oder anderweitig in einem oder mehreren solchen Ländern (mit Ausnahme der Republik Ruanda) aus Stoffen, die vollständig in den Vereinigten Staaten gefertigt und zugeschnitten oder aus vormontierten Strickteilen, in den Vereinigten Staaten gefertigt wurden, aus Garnen, die vollständig in den Vereinigten Staaten gefertigt wurden, oder aus beidem (einschließlich Stoffe, die nicht aus Garnen gefertigt sind, wenn solche Stoffe in der Position 5602 oder 5603 klassifizierbar sind und in den Vereinigten Staaten vollständig gefertigt und zugeschnitten wurden), die vorgenannten, die (1) bestickt oder einer Steinwaschung, enzymatischen Wäsche, Säurewäsche, Permapressing, Ofentrocknung, Bleichung, Kleidungsfärbung, Siebdruck oder anderen ähnlichen Verfahren unterzogen wurden und (2) ohne diese Stickerei oder Verarbeitung von einer Art sind, die in der Position 9802.00.80 des Zolltarifs anders beschrieben ist [Anmerkung des Kompilators: Die Gültigkeitsdauer dieser Bestimmung endete am 30. September 2025.].

    HTS-Medien

    Diese Bestimmung fällt unter Kapitel 98, das Sonderklassifizierungsbestimmungen und vorübergehende Gesetzgebung abdeckt. Code 9819.11.03 bezieht sich speziell auf Kleidungsstücke, die in Ländern Subsahara-Afrikas zusammengesetzt wurden und bestimmte Anforderungen hinsichtlich des Ursprungs des Stoffes und der Verarbeitung wie Stickerei oder Waschen erfüllen. Um qualifiziert zu sein, muss das Kleidungsstück aus Materialien hergestellt worden sein, die größtenteils in den Vereinigten Staaten geformt und zugeschnitten wurden, und spezifische Endbearbeitungsprozesse durchlaufen haben, wobei die Gültigkeitsdauer für diese Bestimmung am 30. September 2025 endete. Es sind keine Unterteilungen für diesen Code aufgeführt, und statistische Suffixe würden der allgemeinen Richtlinie für Kapitel 98 folgen und auf den Zollsatz aus der ursprünglichen Bestimmung verweisen.

    KapitelKapitel 98: Special classification provisions
    AbschnittAbschnitt XXII: Special Classification Provisions; Temporary Legislation; Temporary Modifications Proclaimed pursuan

    Zollübersicht

    Schnellansicht der verfügbaren Zollinformationen für diesen HTS-Code.

    Allgemeiner Zoll

    Nicht verfügbar

    Standard trade partners (NTR)

    Sonderzoll

    Free

    Eligible FTA or preference programs

    Der allgemeine Zollsatz für den HTS-Code 9819.11.03 ist nicht angegeben und gilt für Standardhandelspartner (NTR). Ein Sonderzollsatz von Free gilt jedoch für anspruchsberechtigte FTA- oder Präferenzprogramme und weist auf eine bevorzugte Behandlung für Waren hin, die diese Programmvoraussetzungen erfüllen. Dieser Code hat keine festgelegten Unterteilungen oder Einheiten. Der Sonderzollsatz würde den allgemeinen Satz ersetzen, wenn die importierte Bekleidung die in der Codebeschreibung dargelegten Kriterien erfüllt – insbesondere, wenn sie in anspruchsberechtigten Ländern Subsahara-Afrikas aus in den USA bezogenen Materialien zusammengesetzt und einer bestimmten Verarbeitung wie Stickerei oder Waschen unterzogen wird – und innerhalb des Gültigkeitsdatums vom 30. September 2025 liegt.

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    Kapitel- & Abschnittshinweise

    Kapitelhinweise

    Harmonized Tariff Schedule of the United States Revision 29 (2025) Annotiert für statistische Meldungszwecke KAPITEL 98 SPEZIELLE KLASSIFIZIERUNGSBESTIMMUNGEN XXII 98-1 US-Anmerkungen 1. Die Bestimmungen dieses Kapitels unterliegen nicht der Regel der relativen Spezifität in der allgemeinen Auslegungsregel 3(a). Jeder Artikel, der in einer Bestimmung dieses Kapitels beschrieben ist, ist in dieser Bestimmung klassifizierbar, wenn die Bedingungen und Anforderungen dieser und der anwendbaren Vorschriften erfüllt sind. 2. Sofern keine spezifische Bestimmung etwas anderes vorschreibt, wird der Zolltarifstatus eines Artikels nicht dadurch beeinflusst, dass er zuvor in das Zollgebiet der Vereinigten Staaten importiert und durch den Zoll verzollt wurde, unabhängig davon, ob bei dieser vorherigen Einfuhr Zoll gezahlt wurde oder nicht. 3. Jeder Artikel, der gemäß den Unterkapiteln IV bis VII einschließlich oder Unterkapitel IX von der Zollzahlung befreit ist, ist auch von der Zahlung einer innerstaatlichen Steuer befreit, die bei oder aufgrund der Einfuhr erhoben wird. Statistische Anmerkungen 1. Es sind keine statistischen Daten für Artikel anzugeben, die unter den Positionen dieses Kapitels klassifiziert sind, für die kein statistischer Zusatz angegeben ist. 2. Bei Artikeln, die in diesem Kapitel vorgesehen sind und für die der Zollsatz aus einer Bestimmung an anderer Stelle im Zolltarif abgeleitet wird, ist die in der statistischen Meldung zu verwendende Angabe die 10-stellige statistische Meldenummer, die in diesem Kapitel angegeben ist, gefolgt von der Meldenummer der Bestimmung, aus der dieser Satz abgeleitet wird. Die unter hier angegebene Menge für solche Artikel ist dieselbe wie die Menge für die Bestimmung, aus der der Satz abgeleitet wurde. Zum Beispiel beträgt die statistische Meldenummer für 10 neue vollautomatische Lichtbogenschweißmaschinen, die zur Reparatur oder Änderung gemäß einer Garantie exportiert und in die Vereinigten Staaten zurückgebracht wurden, 9802.00.4040-8515.31.0000, wobei die Menge mit 10 und der Wert mit dem zollpflichtigen Wert angegeben wird. MITTEILUNG AN EXPORTEURE Die in diesem Kapitel enthaltenen statistischen Meldenummern gelten nur für Importe und dürfen nicht auf Exportdeklarationen des Versenders angegeben werden. Siehe Mitteilung an Exporteure vor Kapitel 1. Harmonized Tariff Schedule of the United States Revision 29 (2025) Annotiert für statistische Meldungszwecke UNTERKAPITEL I EXPORTIERTE UND ZURÜCKGEBRINGENE ARTIKEL, DIE NICHT IN ZUSTAND VERBESSERT ODER ERWEITERT WURDEN; TIERE, DIE EXPORTIERT UND ZURÜCKGEBRINGEN WURDEN XXII 98-I-1 US-Anmerkungen 1. Die Bestimmungen dieses Unterkapitels (mit Ausnahme der Unterpositionen 9801.00.70 und 9801.00.80) gelten nicht für einen Artikel: (a) der mit einem Zollrückerstattungsanspruch exportiert wurde; (b) der einer Art ist, für deren Einfuhr eine innerstaatliche Steuer zum Zeitpunkt der Einfuhr erhoben wird, es sei denn, dieser Artikel unterlag einer innerstaatlichen Steuer, die zum Zeitpunkt seines Exports aus den Vereinigten Staaten auf Produktion oder Einfuhr erhoben wurde, und es wird nachgewiesen, dass diese Steuer vor dem Export gezahlt wurde und nicht erstattet wurde; oder (c) der in einem zollrechtlich freien Lager oder unter Position 9813.00.05 in den Vereinigten Staaten hergestellt oder produziert wurde und gemäß einer gesetzlichen Bestimmung exportiert wurde. 2. Für die Zwecke der Unterpositionen 9801.00.70 und 9801.00.80: (a) Wenn aufgrund der Vernichtung von Zollunterlagen oder aus anderen Gründen nicht feststellbar ist, ob bei einem zurückgebrachten Artikel eine Zollrückerstattung gewährt wurde oder in welcher Höhe, wird darauf ein Zollbetrag erhoben, der dem geschätzten Rückerstattungs- und innerstaatlichen Steuerbetrag entspricht, der gewährt oder erstattungsfähig wäre, wenn die für die Herstellung oder Produktion des zurückgebrachten Artikels verwendete importierte Ware zum Zeitpunkt der Einfuhr zoll- oder steuerpflichtig gewesen wäre, und zwar in Höhe des Satzes, der für diese Ware zum Zeitpunkt der Einfuhr galt, jedoch in keinem Fall mehr als der Zoll und die Steuer, die anfallen würden, wenn der Artikel vollständig ausländischer Herkunft wäre; (b) Tabakprodukte und Zigarettenpapier und -röhren, die unter diese Unterposition klassifiziert werden können, können aus der Zollverwahrung freigegeben werden, ohne den Teil des Zolls zu zahlen, der auf die innerstaatliche Steuer entfällt, zur Rückgabe an die innerstaatliche Bürgschaft gemäß Abschnitt 5704(d) des Internal Revenue Code von 1954; und (c) Um die Feststellung und Erhebung des vorgesehenen Zolls zu erleichtern, ist der Schatzmeister ermächtigt, die Beträge des Zolls festzustellen und anzugeben, die dem Rückerstattungs- oder innerstaatlichen Steuerbetrag entsprechen und auf Artikel oder Klassen oder Arten von Artikeln angewendet werden, und Artikel oder Klassen oder Arten von Artikeln von der Zollfestsetzung auszunehmen, für die die Erhebung dieses Zolls Kosten und Unannehmlichkeiten für die Regierung mit sich bringt, die unverhältnismäßig zum wahrscheinlichen Betrag dieses Zolls sind. Harmonized Tariff Schedule of the United States Revision 29 (2025) Annotiert für statistische Meldungszwecke XXII 98-I-2

    Abschnittshinweise

    ABSCHNITT XXII SPEZIELLE KLASSIFIZIERUNGSBESTIMMUNGEN; TEMPORÄRE GESETZGEBNOSSENHEIT; TEMPORÄRE ANPASSUNGEN, DIE IM ÜBERENSSTEM MIT DEM HANDELSGESETZGEBNOSSENHEIT ERRICHTET WORDEN SIND; ZUSÄTZLICHE IMPORTRESTRIKTIONEN, DIE IM ÜBERENSSTEM MIT ABSCHNITT 22 DES AGRICULTURAL ADJUSTMENT ACT ERRICHTET WORDEN SIND XXII-1 Harmonized Tariff Schedule of the United States Revision 29 (2025) Annotated for Statistical Reporting Purposes XXII-2 Harmonized Tariff Schedule of the United States Revision 29 (2025) Annotated for Statistical Reporting Purposes

    Neueste Aktualisierung

    Zuletzt aktualisiert

    November 15, 2025

    Revised every January & July

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