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    9822.05.40

    Waren, die unter der Unterposition 6203.33.10 klassifizierbar sind

    Dieser Code gilt für Waren, die in 6203.33.10 klassifiziert sind und von einer bestimmten Vertragspartei stammen, aber nicht für die volle Zollbehandlung gemäß diesem Abkommen in Frage kommen. Verwenden Sie diesen Code für Waren, die spezifische Ursprungsanforderungen erfüllen und innerhalb des Hoheitsgebiets einer Partei zusammengebaut werden, was zu einem reduzierten Zollsatz führt – nämlich dem Standardzollsatz minus 0,5 %, wie in Kapitel 98 dargelegt.

    Waren, die unter der Unterposition 6203.33.10 klassifizierbar sind

    HTS-Medien

    Dieser Code fällt unter Kapitel 98 des Harmonisierten Zolltarifs, das Sonderklassifizierungsbestimmungen und vorübergehende Gesetzgebung abdeckt. Insbesondere gilt 9822.05.40 für bestimmte Waren, die unter 6203.33.10 klassifiziert werden können und aus einer Vertragspartei stammen, aber nicht für die volle Zollbehandlung gemäß diesem Abkommen in Frage kommen und innerhalb dieses Territoriums zugeschnitten, gestrickt, genäht oder zusammengesetzt wurden. Der Zollsatz beträgt der Standardzollsatz minus 0,5 % für Standardhandelspartner, und die statistische Meldung erfordert die Verwendung des 10-stelligen Codes gefolgt von der Meldenummer der Ursprungsbestimmung, mit derselben Mengeneinheit. Konsultieren Sie die US-Bemerkungen für spezifische Ausnahmen und Bedingungen bezüglich Rückerstattungen, internen Steuern und Zolllagern.

    KapitelKapitel 98: Special classification provisions
    AbschnittAbschnitt XXII: Special Classification Provisions; Temporary Legislation; Temporary Modifications Proclaimed pursuan

    Zollübersicht

    Schnellansicht der verfügbaren Zollinformationen für diesen HTS-Code.

    Allgemeiner Zoll

    The duty rate provided in such subheading minus 0.5%

    Standard trade partners (NTR)

    Sonderzoll

    Nicht verfügbar

    Eligible FTA or preference programs

    Der allgemeine Zollsatz für 9822.05.40 ist der im entsprechenden Unterabschnitt angegebene Satz minus 0,5 %, angewandt auf Waren, die bestimmte Ursprungs- und Produktionskriterien erfüllen, wie in den Kapitelregeln 1, 3, 4 und 5 für Kapitel 62 definiert, und von einer Vertragspartei des Abkommens stammen. Spezielle Sätze oder FTA-Vorteile sind nicht angegeben, würden aber Anwendung finden, wenn die Waren unter förderfähige Präferenzprogramme fallen. Mengeneinheiten sind nicht angegeben, aber wenn ein Satz von einem anderen Unterabschnitt abgeleitet wird, muss die Einheit dieser Bestimmung entsprechen. Die statistischen Meldepflichten sind in den Kapitel- und Unterkapitelnotizen detailliert beschrieben und betonen die Datenerfassung und spezifische Meldezahlen, wenn Sätze aus anderen Teilen des Zolltarifs abgeleitet werden.

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    Kapitel- & Abschnittshinweise

    Kapitelhinweise

    Harmonized Tariff Schedule of the United States Revision 29 (2025) Annotiert für statistische Meldungszwecke KAPITEL 98 SPEZIELLE KLASSIFIZIERUNGSBESTIMMUNGEN XXII 98-1 US-Anmerkungen 1. Die Bestimmungen dieses Kapitels unterliegen nicht der Regel der relativen Spezifität in der allgemeinen Auslegungsregel 3(a). Jeder Artikel, der in einer Bestimmung dieses Kapitels beschrieben ist, ist in dieser Bestimmung klassifizierbar, wenn die Bedingungen und Anforderungen dieser und der anwendbaren Vorschriften erfüllt sind. 2. Sofern keine spezifische Bestimmung etwas anderes vorschreibt, wird der Zolltarifstatus eines Artikels nicht dadurch beeinflusst, dass er zuvor in das Zollgebiet der Vereinigten Staaten importiert und durch den Zoll verzollt wurde, unabhängig davon, ob bei dieser vorherigen Einfuhr Zoll gezahlt wurde oder nicht. 3. Jeder Artikel, der gemäß den Unterkapiteln IV bis VII einschließlich oder Unterkapitel IX von der Zollzahlung befreit ist, ist auch von der Zahlung einer innerstaatlichen Steuer befreit, die bei oder aufgrund der Einfuhr erhoben wird. Statistische Anmerkungen 1. Es sind keine statistischen Daten für Artikel anzugeben, die unter den Positionen dieses Kapitels klassifiziert sind, für die kein statistischer Zusatz angegeben ist. 2. Bei Artikeln, die in diesem Kapitel vorgesehen sind und für die der Zollsatz aus einer Bestimmung an anderer Stelle im Zolltarif abgeleitet wird, ist die in der statistischen Meldung zu verwendende Angabe die 10-stellige statistische Meldenummer, die in diesem Kapitel angegeben ist, gefolgt von der Meldenummer der Bestimmung, aus der dieser Satz abgeleitet wird. Die unter hier angegebene Menge für solche Artikel ist dieselbe wie die Menge für die Bestimmung, aus der der Satz abgeleitet wurde. Zum Beispiel beträgt die statistische Meldenummer für 10 neue vollautomatische Lichtbogenschweißmaschinen, die zur Reparatur oder Änderung gemäß einer Garantie exportiert und in die Vereinigten Staaten zurückgebracht wurden, 9802.00.4040-8515.31.0000, wobei die Menge mit 10 und der Wert mit dem zollpflichtigen Wert angegeben wird. MITTEILUNG AN EXPORTEURE Die in diesem Kapitel enthaltenen statistischen Meldenummern gelten nur für Importe und dürfen nicht auf Exportdeklarationen des Versenders angegeben werden. Siehe Mitteilung an Exporteure vor Kapitel 1. Harmonized Tariff Schedule of the United States Revision 29 (2025) Annotiert für statistische Meldungszwecke UNTERKAPITEL I EXPORTIERTE UND ZURÜCKGEBRINGENE ARTIKEL, DIE NICHT IN ZUSTAND VERBESSERT ODER ERWEITERT WURDEN; TIERE, DIE EXPORTIERT UND ZURÜCKGEBRINGEN WURDEN XXII 98-I-1 US-Anmerkungen 1. Die Bestimmungen dieses Unterkapitels (mit Ausnahme der Unterpositionen 9801.00.70 und 9801.00.80) gelten nicht für einen Artikel: (a) der mit einem Zollrückerstattungsanspruch exportiert wurde; (b) der einer Art ist, für deren Einfuhr eine innerstaatliche Steuer zum Zeitpunkt der Einfuhr erhoben wird, es sei denn, dieser Artikel unterlag einer innerstaatlichen Steuer, die zum Zeitpunkt seines Exports aus den Vereinigten Staaten auf Produktion oder Einfuhr erhoben wurde, und es wird nachgewiesen, dass diese Steuer vor dem Export gezahlt wurde und nicht erstattet wurde; oder (c) der in einem zollrechtlich freien Lager oder unter Position 9813.00.05 in den Vereinigten Staaten hergestellt oder produziert wurde und gemäß einer gesetzlichen Bestimmung exportiert wurde. 2. Für die Zwecke der Unterpositionen 9801.00.70 und 9801.00.80: (a) Wenn aufgrund der Vernichtung von Zollunterlagen oder aus anderen Gründen nicht feststellbar ist, ob bei einem zurückgebrachten Artikel eine Zollrückerstattung gewährt wurde oder in welcher Höhe, wird darauf ein Zollbetrag erhoben, der dem geschätzten Rückerstattungs- und innerstaatlichen Steuerbetrag entspricht, der gewährt oder erstattungsfähig wäre, wenn die für die Herstellung oder Produktion des zurückgebrachten Artikels verwendete importierte Ware zum Zeitpunkt der Einfuhr zoll- oder steuerpflichtig gewesen wäre, und zwar in Höhe des Satzes, der für diese Ware zum Zeitpunkt der Einfuhr galt, jedoch in keinem Fall mehr als der Zoll und die Steuer, die anfallen würden, wenn der Artikel vollständig ausländischer Herkunft wäre; (b) Tabakprodukte und Zigarettenpapier und -röhren, die unter diese Unterposition klassifiziert werden können, können aus der Zollverwahrung freigegeben werden, ohne den Teil des Zolls zu zahlen, der auf die innerstaatliche Steuer entfällt, zur Rückgabe an die innerstaatliche Bürgschaft gemäß Abschnitt 5704(d) des Internal Revenue Code von 1954; und (c) Um die Feststellung und Erhebung des vorgesehenen Zolls zu erleichtern, ist der Schatzmeister ermächtigt, die Beträge des Zolls festzustellen und anzugeben, die dem Rückerstattungs- oder innerstaatlichen Steuerbetrag entsprechen und auf Artikel oder Klassen oder Arten von Artikeln angewendet werden, und Artikel oder Klassen oder Arten von Artikeln von der Zollfestsetzung auszunehmen, für die die Erhebung dieses Zolls Kosten und Unannehmlichkeiten für die Regierung mit sich bringt, die unverhältnismäßig zum wahrscheinlichen Betrag dieses Zolls sind. Harmonized Tariff Schedule of the United States Revision 29 (2025) Annotiert für statistische Meldungszwecke XXII 98-I-2

    Abschnittshinweise

    ABSCHNITT XXII SPEZIELLE KLASSIFIZIERUNGSBESTIMMUNGEN; TEMPORÄRE GESETZGEBNOSSENHEIT; TEMPORÄRE ANPASSUNGEN, DIE IM ÜBERENSSTEM MIT DEM HANDELSGESETZGEBNOSSENHEIT ERRICHTET WORDEN SIND; ZUSÄTZLICHE IMPORTRESTRIKTIONEN, DIE IM ÜBERENSSTEM MIT ABSCHNITT 22 DES AGRICULTURAL ADJUSTMENT ACT ERRICHTET WORDEN SIND XXII-1 Harmonized Tariff Schedule of the United States Revision 29 (2025) Annotated for Statistical Reporting Purposes XXII-2 Harmonized Tariff Schedule of the United States Revision 29 (2025) Annotated for Statistical Reporting Purposes

    Neueste Aktualisierung

    Zuletzt aktualisiert

    November 15, 2025

    Revised every January & July

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