FSC-Hinweis: USA $4.796/gal - LTL 42.30%, TL 45.80%; CA $6.126/gal - LTL 56.20%, TL 59.70% - Woche vom 7/15/26-7/21/26 — Mehr erfahren

    0309.90.50

    Gefroren

    Der HTS-Code 0309.90.50 umfasst gefrorene Mehle, Mehlprodukte und Pellets von Mollusken, die für den menschlichen Verzehr geeignet sind. Dieser Code wird zur Klassifizierung dieser spezifischen Meeresfrüchteprodukte verwendet und profitiert im Allgemeinen von zollfreier Behandlung mit Standardhandelspartnern oder förderfähigen Präferenzprogrammen, wie in Kapitel 3 des Harmonisierten Zolltarifs festgelegt.

    Gefroren

    HTS-Medien

    Dieser Abschnitt des Zolltarifes umfasst Fische, Krebstiere, Mollusken und andere aquatische Wirbellose, die als Lebensmittel zubereitet sind. Insbesondere spezifiziert der Code 0309.90.50 Mehle, Mehlprodukte und Pellets dieser aquatischen Wirbellosen, die *für* den menschlichen Verzehr geeignet sind und gefroren sind, insbesondere solche aus Mollusken. Dieser Code hat zwei Unterteilungen: 0309.90.50.30 für Schnecken und 0309.90.50.90 für alle anderen gefrorenen Molluskenmehle, -mehlprodukte und -pellets; verwenden Sie das entsprechende Suffix, um das genau zu berichtende Produkt anzugeben.

    KapitelKapitel 3: Fish and crustaceans, molluscs and other aquatic invertebrates
    AbschnittAbschnitt I: Live Animals; Animal Products

    Zollübersicht

    Schnellansicht der verfügbaren Zollinformationen für diesen HTS-Code.

    Allgemeiner Zoll

    Free

    Standard trade partners (NTR)

    Sonderzoll

    Nicht verfügbar

    Eligible FTA or preference programs

    Der allgemeine Zollsatz für den HTS-Code 0309.90.50 und seine Unterteilungen (0309.90.50.30 und 0309.90.50.90) ist Frei, an Standardhandelspartner (NTR) anwendbar. Spezifische Sätze sind nicht angegeben, aber die Berechtigung für Freihandelsabkommen (FTA) oder Präferenzprogramme kann reduzierte oder Nullzollsätze bieten. Alle Importe unter diesem Code und seinen Unterteilungen müssen in Kilogramm (kg) gemeldet werden. Daher ist, obwohl der Grundsatzsatz für die meisten Importe frei ist, spezifische Länder oder Programme für eine noch günstigere Behandlung qualifiziert.

    Dienstgrad (Spalte 2): Frei

    Hilfe bei
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    Code-Unterteilungen

    0309.90.50.30

    Mehle, Mehl und Pellets von Fischen, Krebstieren, Mollusken und anderen aquatischen Wirbellosen, geeignet für den menschlichen Verzehr: > Sonstiges: > Von Mollusken: > Gefroren > Schnecke

    0309.90.50.90

    Mehle, Mehl und Pellets von Fischen, Krebstieren, Mollusken und anderen aquatischen Wirbellosen, geeignet für den menschlichen Verzehr: > Sonstiges: > Von Mollusken: > Gefroren > Sonstiges

    Kapitel- & Abschnittshinweise

    Kapitelhinweise

    Harmonisiertes Zolltarifblatt der Vereinigten Staaten Überarbeitung 29 (2025) Anmerkungen zu statistischen Berichtszwecken KAPITEL 3 FISCHEN UND KRUSTAZÄERN, MOLLUSKEN UND ANDEREN AQUATISCHEN INVERTEBRATEN I 3-1 Anmerkung 1. Dieses Kapitel umfasst nicht: (a) Säugetiere der Position 0106; (b) Fleisch von Säugetieren der Position 0106 (Position 0208 oder 0210); (c) Fische (einschließlich Lebern, Eiern und Spermien) oder Krustentiere, Mollusken oder andere aquatische Wirbellose, tot und ungeeignet oder ungeeignet für den menschlichen Verzehr aufgrund ihrer Art oder ihres Zustands (Kapitel 5); Mehle, Mehl oder Pellets von Fischen oder von Krustentieren, Mollusken oder anderen aquatischen Wirbellosen, die nicht für den menschlichen Verzehr geeignet sind (Position 2301); oder (d) Kaviar oder Kaviarersatzstoffe, die aus Fisch-Eiern hergestellt werden (Position 1604). 2. In diesem Kapitel bezeichnet der Begriff „Pellets“ Produkte, die entweder direkt durch Kompression oder durch Zugabe einer geringen Menge Bindemittel agglomeriert wurden. 3. Die Positionen 0305 bis 0308 umfassen keine Mehle, Mehl und Pellets, die für den menschlichen Verzehr geeignet sind (Position 0309). Zusätzliche US-Anmerkung 1. Bestimmte Fische, Krustentiere, Mollusken und andere aquatische Wirbellose sind in Kapitel 98 geregelt. Statistische Anmerkung 1. Importe von Garnelen oder Garnelenerzeugnissen unterliegen den Bestimmungen von Abschnitt 609 des Public Law 101-162 vom 21. November 1989 (16 U.S.C. 1537 Anmerkung). Harmonisiertes Zolltarifblatt der Vereinigten Staaten Überarbeitung 29 (2025) Anmerkungen zu statistischen Berichtszwecken I 3-2

    Abschnittshinweise

    ABSCHNITT I LEBENDIGE TIERE; TIERPRODUKTE I-1 Anmerkungen 1. Jeder Verweis in diesem Abschnitt auf ein bestimmtes Tiergenus oder eine bestimmte Tierart, es sei denn, der Kontext erfordert etwas anderes, umfasst einen Verweis auf die Jungtiere dieses Genus oder dieser Art. 2. Außer wenn der Kontext etwas anderes erfordert, umfasst jeder Verweis auf „getrocknete“ Produkte im Zolltarif auch Produkte, die dehydriert, verdampft oder gefriergetrocknet wurden. Harmonized Tariff Schedule of the United States Revision 29 (2025) Annotated for Statistical Reporting Purposes I-2 Harmonized Tariff Schedule of the United States Revision 29 (2025) Annotated for Statistical Reporting Purposes

    Neueste Aktualisierung

    Zuletzt aktualisiert

    November 15, 2025

    Revised every January & July

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