0707.00.20
Wenn im Zeitraum vom 1. Dezember eines jeden Jahres bis zum letzten Tag des folgenden Februar, einschließlich, eingegeben wird
Dieser Code gilt für frische oder gekühlte Gurken, einschließlich Essiggurken. Er wird speziell für Importe verwendet, die zwischen dem 1. Dezember und dem 28./29. Februar jedes Jahres einführen, mit einem Standardzoll von 4,2¢/kg oder möglicherweise zollfrei, wenn die Waren für bestimmte Handelspräferenzprogramme in Frage kommen.

HTS-Medien
Dieser Abschnitt des harmonisierten Zolltarifs umfasst essbare Gemüse, insbesondere Gurken und Essiggurken, ob frisch oder gekühlt. Der Code 0707.00.20 gilt für dieses Gemüse, wenn es im Zeitraum vom 1. Dezember eines jeden Jahres bis zum letzten Tag des Februar eingeschleust wird. Es gibt eine weitere Unterteilung basierend auf Merkmalen wie ob es sich um Essiggurken, Gewächshausanbau, zertifizierten Bio-Anbau oder andere spezifische Sorten wie persische oder lange entkernte Gurken handelt; wählen Sie den entsprechenden statistischen Zusatz basierend auf diesen detaillierten Beschreibungen, um das Produkt korrekt zu klassifizieren. Statistische Zusätze unterscheiden auch nach Anbaumethode (Gewächshaus vs. sonstiges) und Bio-Zertifizierungsstatus, daher sollten Sie diese Faktoren bei der Auswahl des richtigen Codes sorgfältig berücksichtigen.
| Kapitel | Kapitel 7: Edible vegetables and certain roots and tubers |
| Abschnitt | Abschnitt II: Vegetable Products |
Zollübersicht
Schnellansicht der verfügbaren Zollinformationen für diesen HTS-Code.
4.2¢/kg
Standard trade partners (NTR)
Free (A,AU,BH,CL,CO,D,E,IL,JO,KR,MA,OM,P,PA,PE,S,SG)
Eligible FTA or preference programs
Der allgemeine Zollsatz für den HTS-Code 0707.00.20 und seine Unterteilungen beträgt 4,2¢/kg und gilt für alle in Kilogramm gemeldeten Importe, sofern sie nicht für einen Präferenzsatz in Frage kommen. Mehrere Länder (A, AU, BH, CL, CO, D, E, IL, JO, KR, MA, OM, P, PA, PE, S, SG) erhalten einen zollfreien Satz im Rahmen spezifischer Freihandelsabkommen oder Präferenzprogramme. Das bedeutet, dass Importe aus diesen Ländern unter einer der aufgeführten Unterteilungen (0707.00.20.15, 0707.00.20.37 usw.) zollfrei wären, sofern sie die Anforderungen des jeweiligen Programms erfüllen. Es gibt keinen festgelegten Zollsatz über die allgemeinen und speziellen Sätze hinaus.
Zollsatz (Spalte 2): 6.6¢/kg
Hilfe bei
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Code-Unterteilungen
0707.00.20.15
Gurken, einschließlich Gewürzgurken, frisch oder gekühlt: > Wenn im Zeitraum vom 1. Dezember eines jeden Jahres bis zum letzten Tag des folgenden Februars, einschließlich, eingeführt > Gewürzgurken
0707.00.20.37
Gurken, einschließlich Essiggurken, frisch oder gekühlt: > Wenn im Zeitraum vom 1. Dezember eines jeden Jahres bis zum letzten Tag des folgenden Februars eingebracht > Sonstige: > Gewächshaus: > Bio-zertifiziert: > Persisch
0707.00.20.40
Gurken, einschließlich Essiggurken, frisch oder gekühlt: > Wenn im Zeitraum vom 1. Dezember eines jeden Jahres bis zum letzten Tag des folgenden Februar eingeschleust > Sonstige: > Gewächshaus: > Bio-zertifiziert: > Langkernlos
0707.00.20.45
Gurken, einschließlich Essiggurken, frisch oder gekühlt: > Wenn im Zeitraum vom 1. Dezember eines jeden Jahres bis zum letzten Tag des folgenden Februars eingebracht > Sonstiges: > Gewächshaus: > Bio-zertifiziert: > Sonstiges
0707.00.20.50
Gurken, einschließlich Gewürzgurken, frisch oder gekühlt: > Wenn im Zeitraum vom 1. Dezember eines beliebigen Jahres bis zum letzten Tag des folgenden Februars eingebracht > Sonstige: > Gewächshaus: > Sonstige: > Persisch
0707.00.20.60
Gurken, einschließlich Gewürzgurken, frisch oder gekühlt: > Wenn im Zeitraum vom 1. Dezember eines jeden Jahres bis zum letzten Tag des folgenden Februars eingebracht > Sonstige: > Gewächshaus: > Sonstige: > Lange entkernte
0707.00.20.70
Gurken, einschließlich Gewürzgurken, frisch oder gekühlt: > Wenn im Zeitraum vom 1. Dezember eines jeden Jahres bis zum letzten Tag des folgenden Februars, einschließlich, eingebracht > Sonstiges: > Gewächshaus: > Sonstiges: > Sonstiges
0707.00.20.80
Gurken, einschließlich Gewürzgurken, frisch oder gekühlt: > Wenn im Zeitraum vom 1. Dezember eines jeden Jahres bis zum letzten Tag des folgenden Februars, einschließlich, eingebracht > Sonstiges: > Sonstiges: > Bio-zertifiziert
0707.00.20.90
Gurken, einschließlich Essiggurken, frisch oder gekühlt: > Wenn im Zeitraum vom 1. Dezember eines jeden Jahres bis zum letzten Tag des folgenden Februars, einschließlich, eingebracht > Sonstige: > Sonstige: > Sonstige
Kapitel- & Abschnittshinweise
Kapitelhinweise
Abschnittshinweise
Neueste Aktualisierung
Zuletzt aktualisiert
November 15, 2025
Revised every January & July
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