FSC-Hinweis: USA $4.796/gal - LTL 42.30%, TL 45.80%; CA $6.126/gal - LTL 56.20%, TL 59.70% - Woche vom 7/15/26-7/21/26 — Mehr erfahren

    2610.00.00

    Chromoxiderze und -konzentrate

    Dieser Code deckt Chromerze und -konzentrate ab, kategorisiert nach ihrem Chromoxidgehalt. Verwenden Sie diesen Code beim Import dieser Materialien, da der Zoll für Standardhandelspartner derzeit frei ist und diese Klassifizierung in den breiteren Abschnitt des Zolltarifs fällt, der Erze, Schlacken und Asche behandelt.

    Chromoxiderze und -konzentrate

    HTS-Medien

    Dieser Abschnitt des harmonisierten Zolltarifs umfasst Chromerze und -konzentrate, welche Mineralien sind, die in der Metallurgie zur Gewinnung von Chrom verwendet werden. Der spezifische Code 2610.00.00 umfasst alle Chromerze und -konzentrate, weiter unterteilt nach Chromgehalt in Unterteilungen für 40 % oder weniger, zwischen 40 % und 46 % und 46 % oder mehr Chromoxid. Bei der Angabe von Mengen sind sowohl metrische Tonnen als auch Tonnen $\text{Cr}_2\text{O}_3$ anzugeben. Für statistische Meldungen können mehrere zehnstellige Codes erforderlich sein, wenn das Material mehr als ein benanntes Metall enthält, wobei Gewicht und Wert unter jedem zutreffenden Code angegeben werden.

    KapitelKapitel 26: Ores, slag and ash
    AbschnittAbschnitt V: Mineral Products

    Zollübersicht

    Schnellansicht der verfügbaren Zollinformationen für diesen HTS-Code.

    Allgemeiner Zoll

    Free

    Standard trade partners (NTR)

    Sonderzoll

    Nicht verfügbar

    Eligible FTA or preference programs

    Der allgemeine Zollsatz für Chromerze und -konzentrate (HTS 2610.00.00) ist frei und gilt für alle Unterteilungen (2610.00.00.20, 2610.00.00.40 und 2610.00.00.60) unabhängig vom Chromgehalt. Es ist kein Sonderzollsatz angegeben, aber die Berechtigung für FTA oder Präferenzprogramme kann reduzierte oder Nullzollsätze bieten, wenn die Waren qualifiziert sind und die entsprechende Dokumentation vorgelegt wird. Mengen müssen in metrischen Tonnen ('t') oder metrischen Tonnen Cr2O3 ('Cr2O3 t') angegeben werden. Diese Zollstruktur gilt konsistent für alle Unterteilungen des Chromgehalts, die in diesem HTS-Code detailliert sind.

    Dienstgrad (Spalte 2): Frei

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    Code-Unterteilungen

    2610.00.00.20

    Chromoxid- und Konzentrate > Mit einem Chromgehalt, der nicht mehr als 40 Prozent Chromoxid ($\text{Cr}_2\text{O}_3$) entspricht

    2610.00.00.40

    Chromoxiderze und -konzentrate > Mit einem Chromgehalt, der mehr als 40 Prozent, aber weniger als 46 Prozent Chromoxid ($\text{Cr}_2\text{O}_3$) entspricht

    2610.00.00.60

    Chromoxid-Erze und -konzentrate > Mit einem Chromgehalt, der einem Chromoxid (Cr2O3) von 46 Prozent oder mehr entspricht

    Kapitel- & Abschnittshinweise

    Kapitelhinweise

    Harmonized Tariff Schedule of the United States Revision 29 (2025) Annotiert für statistische Meldungszwecke KAPITEL 26 ERZE, SCHLAMM UND ASH V 26-1 Anmerkungen 1. Dieses Kapitel umfasst nicht: (a) Schlacke oder ähnlicher Industrieabfall, der als Macadam vorbereitet ist (Position 2517); (b) Natriumkarbonat (Magnesit), ob gekalkt oder nicht (Position 2519); (c) Schlämme aus Lagertanks von Petroleumölen, die hauptsächlich aus solchen Ölen bestehen (Position 2710); (d) Basis-Schlacke des Kapitels 31; (e) Schlackenfaser, Steinwolle oder ähnliche Mineralwolle (Position 6806); (f) Abfall oder Schrott von Edelmetallen oder von Metallen, die mit Edelmetallen überzogen sind; anderer Abfall oder Schrott, der Edelmetalle oder Edelmetallverbindungen enthält, von einer Art, die hauptsächlich zur Rückgewinnung von Edelmetallen verwendet wird (Position 7112 oder 8549); oder (g) Kupfer-, Nickel- oder Kobaltmatten, die durch einen Schmelzprozess hergestellt werden (Abschnitt XV). 2. Für die Zwecke der Positionen 2601 bis 2617 bedeutet der Begriff „Erze“ Mineralien mineralogischer Arten, die tatsächlich in der metallurgischen Industrie zur Gewinnung von Quecksilber, den Metallen der Position 2844 oder den Metallen des Abschnitts XIV oder XV verwendet werden, auch wenn sie für nicht-metallurgische Zwecke bestimmt sind. Die Positionen 2601 bis 2617 umfassen jedoch keine Mineralien, die Prozessen unterzogen wurden, die nicht typisch für die metallurgische Industrie sind. 3. Die Position 2620 gilt nur für: (a) Schlacke, Asche und Rückstände einer Art, die in der Industrie entweder zur Gewinnung von Metallen oder als Basis für die Herstellung von chemischen Verbindungen von Metallen verwendet werden, wobei Asche und Rückstände aus der Verbrennung von Siedlungsabfällen ausgeschlossen sind (Position 2621); und (b) Schlacke, Asche und Rückstände, die Arsen enthalten, unabhängig davon, ob sie Metalle enthalten, von einer Art, die entweder zur Gewinnung von Arsen oder Metallen oder zur Herstellung ihrer chemischen Verbindungen verwendet wird. Unterpositionen-Anmerkungen 1. Für die Zwecke der Unterposition 2620.21.00 bedeuten „Bleigasölschlämme und bleihaltige Anti-Knock-Zusatzschlämme“ Schlämme, die aus Lagertanks von Bleigasöl und bleihaltigen Anti-Knock-Zusätzen (zum Beispiel Tetraethylblei) gewonnen werden und im Wesentlichen aus Blei, Bleiverbindungen und Eisenoxid bestehen. 2. Schlacke, Asche und Rückstände, die Arsen, Quecksilber, Thallium oder deren Mischungen enthalten und zur Gewinnung von Arsen oder diesen Metallen oder zur Herstellung ihrer chemischen Verbindungen verwendet werden, sind unter der Unterposition 2620.60 zu klassifizieren. Zusätzliche US-Anmerkungen 1. Die spezifischen Zollsätze, die unter den Positionen dieses Kapitels auf den Metallgehalt von Erzen und anderen Materialien erhoben werden, gelten für die analysierte Menge des enthaltenen Metalls, unabhängig davon, ob es als Metall, als Legierung oder als chemische Verbindung zurückgewonnen oder direkt in der Herstellung von Artikeln verwendet wird, mit Ausnahme der Erze oder anderen Materialien, die in diesem Kapitel vorgesehen sind und auf ihren Kupfer-, Blei- oder Zinkgehalt zu spezifischen Sätzen besteuert werden, für die eine absolute Abzüge von 18 kg pro trockener metrischer Tonne von den jeweiligen Mengen jedes dieser Metallgehalte gewährt wird. 2. Wenn die Klassifizierung importierter Materialien gemäß einer Bestimmung dieses Kapitels vom Metallgehalt in Prozent abhängt, muss dieser Prozentsatz das Verhältnis der Gesamtmenge des jeweiligen Metallgehalts zur Gesamtmenge des importierten Materials sein, wenn er auf Trockengewichtsbasis berechnet wird; d. h. frei von jeglicher ungebundener Feuchtigkeit. Statistische Anmerkungen 1. Die zu meldende Menge des Metallgehalts ist die analysierte Menge ohne Abzüge. 2. Für die Zwecke der Unterposition 2601.11.0060 bezieht sich der Begriff „grob“ auf Eisenerze, bei denen die Mehrheit der einzelnen Partikel einen Durchmesser von mehr als 4,75 mm aufweist. Harmonized Tariff Schedule of the United States Revision 29 (2025) Annotiert für statistische Meldungszwecke V 26-2 Statistische Anmerkungen (fort.) 3. Für die Zwecke jeder der zehnstelligen statistischen Meldenummern, die unter den achtstelligen Unterpositionen 2603.00.00, 2604.00.00, 2607.00.00, 2608.00.00, 2616.10.00, 2616.90.00, 2620.19.60, 2620.21.00, 2620.29.00 oder 2620.30.00 und die zehnstelligen statistischen Meldenummern 2620.99.7560 und 2620.99.7580 für die achtstellige Unterposition, die angibt, dass ein bestimmter Metallgehalt gemeldet werden soll, sind das Gewicht und der Wert eines solchen Metalls, das sich in einer Sendung von Erzen, Konzentraten, Schlacke, Asche oder Rückständen befindet, die unter dieser Unterposition eingezollt werden, unter jeder zutreffenden statistischen Meldenummer zu melden. Wenn ein Produkt, das von einer dieser Bestimmungen erfasst wird, mehr als ein des genannten Metalle enthält, ist es erforderlich, mehrere zehnstellige Unterpositionen mit dem Gewicht und dem Wert jedes Metalls unter der entsprechenden zehnstelligen Unterposition anzugeben. Harmonized Tariff Schedule of the United States Revision 29 (2025) Annotiert für statistische Meldungszwecke V 26-3

    Abschnittshinweise

    ABSCHNITT V MINERALPRODUKTE V-1 Harmonized Tariff Schedule der Vereinigten Staaten, Überarbeitung 29 (2025) Anmerkungen für statistische Berichterstattung V-2 Harmonized Tariff Schedule der Vereinigten Staaten, Überarbeitung 29 (2025) Anmerkungen für statistische Berichterstattung

    Neueste Aktualisierung

    Zuletzt aktualisiert

    November 15, 2025

    Revised every January & July

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