0703.20.00
Knoblauch
HS-Code 0703.20.00 umfasst frischen oder gekühlten Knoblauch und wird zur Klassifizierung von Importen dieses Gemüses für die Zollbewertung verwendet – in der Regel zu 0,43¢/kg, mit möglichen Freiraten für Waren aus bestimmten Ländern mit Handelsabkommen. Dieser Code fällt unter Kapitel 7 des Harmonisierten Zolltarifs, das allgemein essbare Gemüse und bestimmte Wurzeln/Knollen abdeckt.

HTS-Medien
Dieser Zolltarif umfasst essbare Gemüse und bestimmte Wurzeln und Knollen, mit besonderem Fokus auf Zwiebeln, Schalotten, Knoblauch, Lauch und andere Allium-Gemüse. Der Code 0703.20.00 gilt für Knoblauch, ob frisch oder gekühlt. Es gibt weitere Unterteilungen für zertifizierten biologischen frischen ganzen Knollen (0703.20.00.05), andere frische ganze Knollen (0703.20.00.15), frische geschälte Zehen (0703.20.00.20) und alle anderen Knoblaucharten (0703.20.00.90), wählen Sie daher das Suffix, das das spezifische zu klassifizierende Knoblauchprodukt am besten beschreibt.
| Kapitel | Kapitel 7: Edible vegetables and certain roots and tubers |
| Abschnitt | Abschnitt II: Vegetable Products |
Zollübersicht
Schnellansicht der verfügbaren Zollinformationen für diesen HTS-Code.
0.43¢/kg
Standard trade partners (NTR)
Free (A*,AU,BH,CL,CO,D,E,IL,JO,KR,MA,OM,P,PA,PE,S,SG)
Eligible FTA or preference programs
Der Zollsatz für den HTS-Code 0703.20.00 (Knoblauch) beträgt allgemein 0,43¢/kg, angegeben in Kilogramm. Es gilt jedoch ein zollfreier Satz für Importe aus Australien, Österreich, Bahrain, Kanada, Chile, Kolumbien, Costa Rica, Dominikanische Republik, El Salvador, Europäischen Union, Israel, Jordanien, Korea, Marokko, Oman, Panama, Peru, Philippinen, Singapur und anderen berechtigten FTA- oder Präferenzprogramm-Ländern. Dieser Sonderzollsatz gilt für alle Unterteilungen – 0703.20.00.05 (Zertifiziert biologisch), 0703.20.00.15 (Andere ganze Knollen), 0703.20.00.20 (Geschälte Zehen) und 0703.20.00.90 (Andere) – wenn der Knoblauch aus einem der aufgeführten Länder stammt und die Anforderungen des anwendbaren FTA oder Präferenzprogramms erfüllt; andernfalls gilt der allgemeine Satz von 0,43¢/kg. Es sind keine spezifischen Zollsätze für einzelne Unterteilungen über die allgemeinen und Sonderzollsätze hinaus angegeben.
Zollsatz (Spalte 2): 3.3¢/kg
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Code-Unterteilungen
0703.20.00.05
Zwiebeln, Schalotten, Knoblauch, Lauch und andere Allium-Gemüse, frisch oder gekühlt: > Knoblauch > Frische ganze Knollen: > Bio-zertifiziert
0703.20.00.15
Zwiebeln, Schalotten, Knoblauch, Lauch und andere Allium-Gemüse, frisch oder gekühlt: > Knoblauch > Frische ganze Knollen: > Sonstiges
0703.20.00.20
Zwiebeln, Schalotten, Knoblauch, Lauch und andere Alliumgemüse, frisch oder gekühlt: > Knoblauch > Frische ganze geschälte Zehen
0703.20.00.90
Zwiebeln, Schalotten, Knoblauch, Lauch und andere Allium-Gemüse, frisch oder gekühlt: > Knoblauch > Sonstiges
Kapitel- & Abschnittshinweise
Kapitelhinweise
Abschnittshinweise
Neueste Aktualisierung
Zuletzt aktualisiert
November 15, 2025
Revised every January & July
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