FSC-Hinweis: USA $4.796/gal - LTL 42.30%, TL 45.80%; CA $6.126/gal - LTL 56.20%, TL 59.70% - Woche vom 7/15/26-7/21/26 — Mehr erfahren

    7409.21.00

    In Spulen

    Der HTS-Code 7409.21.00 umfasst Kupfer-Zink-Basislegierungen (Messing) in Spulen mit einer Dicke von über 0,15 mm. Verwenden Sie diesen Code beim Import dieser Messingmaterialien, wobei zu beachten ist, dass ein allgemeiner Zollsatz von 1,9 % gilt, es sei denn, die Waren qualifizieren sich für Freihandelsabkommen mit ausgewiesenen Ländern, wie in den Zolldetails und Kapitelnachrichten dargelegt.

    In Spulen

    HTS-Medien

    Dieser Zolltarifcode fällt unter Kapitel 74, welches Kupfer und daraus hergestellte Erzeugnisse abdeckt, und behandelt spezifisch Kupferplatten, -bleche und -streifen aus Messing (Kupfer-Zink-Legierungen), die in Spulen geliefert werden. Der Code 7409.21.00 deckt diese Messingspulen mit einer Dicke von über 0,15 mm ab. Weitere statistische Meldungen basieren auf Dicke und Breite – wählen Sie 7409.21.00.10 für Material mit einer Dicke von 5 mm oder mehr, 7409.21.00.50 für weniger als 5 mm dick und 500 mm oder mehr breit, 7409.21.00.75 für weniger als 5 mm dick, weniger als 500 mm breit und weniger als 1,6 mm dick, oder 7409.21.00.90 für alle anderen Messingspulen mit weniger als 5 mm Dicke und weniger als 500 mm Breite.

    KapitelKapitel 74: Copper and articles thereof
    AbschnittAbschnitt XV: Base Metals and Articles of Base Metal

    Zollübersicht

    Schnellansicht der verfügbaren Zollinformationen für diesen HTS-Code.

    Allgemeiner Zoll

    1.90%

    Standard trade partners (NTR)

    Sonderzoll

    Free (A*,AU,BH,CL,CO,D,E,IL,JO,KR,MA,OM,P,PA,PE,S,SG)

    Eligible FTA or preference programs

    Der allgemeine Zollsatz für den HTS-Code 7409.21.00 und alle seine Unterteilungen (7409.21.00.10, 7409.21.00.50, 7409.21.00.75 und 7409.21.00.90) beträgt 1,90%, anwendbar auf Importe aus Ländern ohne spezifische Handelsabkommen. Es gilt jedoch ein zollfreier Satz (0%) für Waren, die aus einer Liste von Ländern stammen, darunter Australien, Bahrain, Chile und andere, die für FTA- oder Präferenzprogramme als berechtigt eingestuft sind (A*, AU, BH, CL, CO, D, E, IL, JO, KR, MA, OM, P, PA, PE, S, SG). Die Meldeeinheiten sind in Kilogramm (kg) für alle Unterteilungen angegeben. Es gibt keinen festgelegten Zollsatz über die allgemeinen und speziellen Sätze hinaus.

    Pflichtquote (Spalte 2): 9%

    Hilfe bei
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    Code-Unterteilungen

    7409.21.00.10

    Kupferplatten, -bleche und -streifen mit einer Dicke von mehr als 0,15 mm: > Aus Kupfer-Zink-Grundlegierungen (Messing): > In Spulen > Mit einer Dicke von 5 mm oder mehr

    Elterncode
    7409.21.00.50

    Kupferplatten, -bleche und -streifen, mit einer Dicke von mehr als 0,15 mm: > Aus Kupfer-Zink-Basislegierungen (Messing): > In Spulen > Mit einer Dicke von weniger als 5 mm: > Mit einer Breite von 500 mm oder mehr

    Elterncode
    7409.21.00.75

    Kupferplatten, -bleche und -streifen mit einer Dicke von über 0,15 mm: > Aus Kupfer-Zink-Grundlegierungen (Messing): > In Spulen > Mit einer Dicke von weniger als 5 mm: > Mit einer Breite von weniger als 500 mm: > Mit einer Dicke von weniger als 1,6 mm

    7409.21.00.90

    Kupferplatten, Bleche und Streifen, mit einer Dicke von mehr als 0,15 mm: > Aus Kupfer-Zink-Basislegierungen (Messing): > In Spulen > Mit einer Dicke von weniger als 5 mm: > Mit einer Breite von weniger als 500 mm: > Sonstiges

    Kapitel- & Abschnittshinweise

    Kapitelhinweise

    Harmonisiertes Zolltarifblatt der Vereinigten Staaten Revision 29 (2025) Anmerkungen für statistische Berichterstattung KAPITEL 74 KUPFER UND ARTIKEL DARAUS XV 74-1 Anmerkung 1. In diesem Kapitel haben die folgenden Ausdrücke die hier zugewiesenen Bedeutungen: (a) Raffiniertes Kupfer Metall, das mindestens 99,85 Prozent seines Gewichts Kupfer enthält; oder Metall, das mindestens 97,5 Prozent seines Gewichts Kupfer enthält, vorausgesetzt, der Gehalt eines anderen Elements nach Gewicht überschreitet nicht den in der folgenden Tabelle angegebenen Grenzwert: TABELLE - Andere Elemente Element Begrenzter Gehalt Prozent nach Gewicht Ag Silber 0,25 As Arsen 0,5 Cd Cadmium 1,3 Cr Chrom 1,4 Mg Magnesium 0,8 Pb Blei 1,5 S Schwefel 0,7 Sn Zinn 0,8 Te Tellur 0,8 Zn Zink 1 Zr Zirkon 0,3 Andere Elemente*, jeweils 0,3 * Andere Elemente sind z. B. Al, Be, Co, Fe, Mn, Ni, Si. (b) Kupferlegierungen Metallische Stoffe außer unraffiniertem Kupfer, in denen Kupfer nach Gewicht über jedem der anderen Elemente dominiert, vorausgesetzt, dass: (i) Der Gehalt eines der anderen Elemente nach Gewicht größer ist als der in der vorstehenden Tabelle angegebene Grenzwert; oder (ii) Der gesamte Gehalt solcher anderen Elemente nach Gewicht 2,5 Prozent übersteigt. (c) Grundlegende Legierungen Legierungen, die mit anderen Elementen mehr als 10 Prozent Kupfer nach Gewicht enthalten, die nicht brauchbar formbar sind und üblicherweise als Zusatz bei der Herstellung anderer Legierungen oder als Entoxidationsmittel, Entschwefelungsmittel oder für ähnliche Zwecke in der Metallurgie von Nichtferrolegierungen verwendet werden. Kupferphosphid (Phosphorkupfer) mit mehr als 15 Prozent Phosphor nach Gewicht fällt jedoch unter die Position 2853. Anmerkung zur Unterposition 1. In diesem Kapitel haben die folgenden Ausdrücke die hier zugewiesenen Bedeutungen: Harmonisiertes Zolltarifblatt der Vereinigten Staaten Revision 29 (2025) Anmerkungen für statistische Berichterstattung XV 74-2 Anmerkung zur Unterposition (fort.) (a) Kupfer-Zink-Grundlegierungen (Messing) Legierungen aus Kupfer und Zink, mit oder ohne andere Elemente. Wenn andere Elemente vorhanden sind: - dominiert Zink nach Gewicht über jedem dieser anderen Elemente; - ist jeder Nickelgehalt nach Gewicht weniger als 5 Prozent (siehe Kupfer-Nickel-Zink-Legierungen (Nickelsilber)); und - ist jeder Zinngehalt nach Gewicht weniger als 3 Prozent (siehe Kupfer-Zinn-Legierungen (Bronze)). (b) Kupfer-Zinn-Grundlegierungen (Bronze) Legierungen aus Kupfer und Zinn, mit oder ohne andere Elemente. Wenn andere Elemente vorhanden sind, dominiert Zinn nach Gewicht über jedem dieser anderen Elemente, mit Ausnahme des Falles, dass der Zinngehalt 3 Prozent oder mehr beträgt, in dem der Zinkgehalt nach Gewicht den Zinngehalt überschreiten kann, aber weniger als 10 Prozent betragen muss. (c) Kupfer-Nickel-Zink-Grundlegierungen (Nickelsilber) Legierungen aus Kupfer, Nickel und Zink, mit oder ohne andere Elemente. Der Nickelgehalt beträgt 5 Prozent oder mehr nach Gewicht (siehe Kupfer-Zink-Legierungen (Messing)). (d) Kupfer-Nickel-Grundlegierungen Legierungen aus Kupfer und Nickel, mit oder ohne andere Elemente, aber in jedem Fall mit nicht mehr als 1 Prozent Zink nach Gewicht. Wenn andere Elemente vorhanden sind, dominiert Nickel nach Gewicht über jedem dieser anderen Elemente. Zusätzliche US-Anmerkung 1. Der in der zusätzlichen US-Anmerkung 1 zu Kapitel 26 gewährte Abzug gilt für Zementkupfer und Kupferpräzipitate der Unterposition 7401.20. Statistische Anmerkung 1. Für die Zwecke dieses Kapitels bezeichnet der Begriff „Berylliumkupfer-Grundlegierung“ Grundlegierungen, die mindestens 3 Prozent, aber nicht mehr als 10 Prozent Beryllium nach Gewicht enthalten. Harmonisiertes Zolltarifblatt der Vereinigten Staaten Revision 29 (2025) Anmerkungen für statistische Berichterstattung XV 74-3

    Abschnittshinweise

    ABSCHNITT XV BASISMETALLEN UND ARTIKELN AUS BASISMETALLEN XV-1 Anmerkungen 1. Dieser Abschnitt umfasst nicht: (a) Fertige Farben, Tinten oder andere Produkte auf Basis von Metallschuppen oder -pulver (Positionen 3207 bis 3210, 3212, 3213 oder 3215); (b) Ferrocerium oder andere pyrophore Legierungen (Position 3606); (c) Kopfbedeckungen oder Teile davon der Positionen 6506 oder 6507; (d) Regenschirme oder andere Artikel der Position 6603; (e) Waren von

    Neueste Aktualisierung

    Zuletzt aktualisiert

    November 15, 2025

    Revised every January & July

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