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    8801.00.00

    Ballons und Luftschiffe; Gleiter, Hangglider und andere nichtmotorisierte Flugzeuge

    Der HTS-Code 8801.00.00 umfasst Ballons, Luftschiffe, Gleiter, Hangglider und andere nicht-motorisierte Fluggeräte; verwenden Sie diesen Code beim Import dieser Artikel, da der allgemeine Zoll für Standardhandelspartner frei ist oder möglicherweise für Präferenzprogramme in Frage kommt, wie in Kapitel 88 näher erläutert. Dieses Kapitel behandelt allgemein Flugzeuge, Raumfahrzeuge und verwandte Teile, wobei spezifische Anmerkungen Begriffe wie „unbemannte Fluggeräte“ definieren und die Gewichtsberechnungen für die Zollfestsetzung klären.

    Ballons und Luftschiffe; Gleiter, Hangglider und andere nichtmotorisierte Flugzeuge

    HTS-Medien

    Diese Zolltarifnummer fällt unter Kapitel 88, das Flugzeuge, Raumfahrzeuge und Teile davon abdeckt, und bezieht sich speziell auf Ballons, Luftschiffe, Gleitflugzeuge, Hangglider und andere nicht motorisierte Flugzeuge, die durch den Code 8801.00.00 identifiziert werden. Dieser Code umfasst alle Arten von nicht motorisierten Flugzeugen, einschließlich Ballons/Luftschiffe und Gleitflugzeuge/Hangglider, schließt jedoch unbemannte Flugzeuge aus, die anderswo erfasst sind, sofern sie nicht dieser Art sind. Statistische Nachziffern unterteilen diesen Code weiter in Hangglider (8801.00.00.10), Gleitflugzeuge (8801.00.00.20) oder andere nicht motorisierte Flugzeuge (8801.00.00.50), wählen Sie daher die Nachziffer, die den spezifischen Flugzeugtyp am genauesten beschreibt, der klassifiziert wird.

    KapitelKapitel 88: Aircraft, spacecraft, and parts thereof
    AbschnittAbschnitt XVII: Vehicles, Aircraft, Vessels and Associated Transport Equipment

    Zollübersicht

    Schnellansicht der verfügbaren Zollinformationen für diesen HTS-Code.

    Allgemeiner Zoll

    Free

    Standard trade partners (NTR)

    Sonderzoll

    Nicht verfügbar

    Eligible FTA or preference programs

    Der allgemeine Zollsatz für den HTS-Code 8801.00.00 und seine Unterteilungen (8801.00.00.10, 8801.00.00.20 und 8801.00.00.50) ist frei, an Standardhandelspartner (NTR) anwendbar. Spezielle Sätze sind nicht angegeben, aber für anspruchsberechtigte FTA- oder Präferenzprogramme möglicherweise verfügbar. Die Meldungseinheiten sind nicht erforderlich. Das bedeutet, dass Waren, die unter diese Codes fallen, im Allgemeinen zollfrei aus den meisten Ländern eingeführt werden, mit Potenzial für weitere Reduzierungen, wenn das Ursprungsland ein Freihandelsabkommen oder ein anderes Präferenzprogramm erfüllt.

    Dienstgrad (Spalte 2): 50%

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    Code-Unterteilungen

    8801.00.00.10

    Ballons und Luftschiffe; Gleiter, Hang-Glider und andere nichtmotorisierte Flugzeuge > Gleiter und Hang-Glider: > Hang-Glider

    8801.00.00.20

    Ballons und Luftschiffe; Gleiter, Hangglider und andere nichtmotorisierte Flugzeuge > Gleiter und Hangglider: > Gleiter

    8801.00.00.50

    Ballons und Luftschiffe; Gleiter, Hangglider und andere nicht-motorisierte Flugzeuge > Sonstige

    Kapitel- & Abschnittshinweise

    Kapitelhinweise

    Harmonisiertes Zolltarifblatt der Vereinigten Staaten Revision 29 (2025) Anmerkungen für statistische Berichterstattung KAPITEL 88 FLUGZEUGE, RAUMSCHIFFE UND TEILE DAGEGEN XVII 88-1 Anmerkung 1. Für die Zwecke dieses Kapitels bezeichnet der Ausdruck „unbemanntes Fluggerät“ jedes Fluggerät, das nicht unter der Position 8801 fällt, das so konzipiert ist, dass es ohne Piloten an Bord geflogen wird. Es kann so konzipiert sein, dass es eine Nutzlast transportiert oder mit permanent integrierten digitalen Kameras oder anderer Ausrüstung ausgestattet ist, die es ihm ermöglicht, während des Fluges nützliche Funktionen auszuführen. Der Ausdruck „unbemanntes Fluggerät“ umfasst jedoch nicht Flugspielzeug, das ausschließlich zu Unterhaltungszwecken konzipiert ist (Position 9503). Anmerkungen zu Unterpositionen 1. Für die Zwecke der Unterpositionen 8802.11 bis 8802.40 bedeutet der Ausdruck „Leergewicht“ das Gewicht der Maschine in normalem Flugzustand, ohne das Gewicht der Besatzung sowie von Treibstoff und Ausrüstung, die nicht fest installiert sind. 2. Für die Zwecke der Unterpositionen 8806.21 bis 8806.24 und 8806.91 bis 8806.94 bedeutet der Ausdruck „maximales Startgewicht“ das maximale Gewicht der Maschine in normalem Flugzustand beim Start, einschließlich des Gewichts der Nutzlast, der Ausrüstung und des Treibstoffs. Harmonisiertes Zolltarifblatt der Vereinigten Staaten Revision 29 (2025) Anmerkungen für statistische Berichterstattung XVII 88-2

    Abschnittshinweise

    ABSCHNITT XVII FAHRZEUGE, FLUGZEUGE, SCHIFFE UND ZUGEHÖRIGE TRANSPORTAUSRÜSTUNG XVII-1 Anmerkungen 1. Dieser Abschnitt umfasst keine Waren der Positionen 9503 oder 9508 sowie Schlitten, Bob-Slitten, Schlitten oder ähnliche Waren der Position 9506. 2. Die Begriffe „Teile“ und „Teile und Zubehör“ gelten nicht für die folgenden Waren, unabhängig davon, ob sie als solche für die Waren dieses Abschnitts identifizierbar sind: (a) Gelenke, Unterlegscheiben oder ähnliche Waren aus jedem Material (klassifiziert nach ihrem Bestandsmaterial oder in Position 8484) oder andere Waren aus vulkanisiertem Gummi außer Hartgummi (Position 4016); (b) Allgemein verwendete Teile, wie in Anmerkung 2 zu Abschnitt XV definiert, aus Basismetall (Abschnitt XV) oder ähnliche Waren aus Kunststoff (

    Neueste Aktualisierung

    Zuletzt aktualisiert

    November 15, 2025

    Revised every January & July

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