FSC-Hinweis: USA $4.796/gal - LTL 42.30%, TL 45.80%; CA $6.126/gal - LTL 56.20%, TL 59.70% - Woche vom 7/15/26-7/21/26 — Mehr erfahren

    9612.10.10

    Weniger als 30 mm breit, dauerhaft in Kunststoff- oder Metallkartuschen (ob mit oder ohne Spulen) einer Art, die in Schreibmaschinen, Datenverarbeitung oder anderen Maschinen verwendet werden

    Dieser Code deckt Schreibmaschinen- und ähnliche Bänder ab, insbesondere solche mit einer Breite von weniger als 30 mm und verpackt in Kunststoff- oder Metallkartuschen. Verwenden Sie diesen Code beim Importieren dieser Bänder – die Zölle sind in der Regel frei, können jedoch den Bestimmungen des Handelspartners oder des FTA unterliegen, wie in Kapitel 96 dargelegt.

    Weniger als 30 mm breit, dauerhaft in Kunststoff- oder Metallkartuschen (ob mit oder ohne Spulen) einer Art, die in Schreibmaschinen, Datenverarbeitung oder anderen Maschinen verwendet werden

    HTS-Medien

    Diese Zolltarifnummer fällt unter Kapitel 96, welches verschiedene Fertigwaren abdeckt. Insbesondere deckt der Code 9612.10.10 Schreibmaschinen- oder ähnliche Bänder, eingefärbt und für den Druck vorbereitet, die weniger als 30 mm breit sind und permanent in Kunststoff- oder Metallkartuschen untergebracht sind. Dieser Code hat zwei Unterteilungen: 9612.10.10.10 für aus künstlichen Fasern gewebte Bänder und 9612.10.10.20 für alle anderen Bandtypen – verwenden Sie das entsprechende Suffix, um die Materialzusammensetzung des Bandes anzugeben. Die statistische Meldung erfordert Mengen in Dutzenden oder Kilogramm.

    KapitelKapitel 96: Miscellaneous manufactured articles
    AbschnittAbschnitt XX: Miscellaneous Manufactured Articles

    Zollübersicht

    Schnellansicht der verfügbaren Zollinformationen für diesen HTS-Code.

    Allgemeiner Zoll

    Free

    Standard trade partners (NTR)

    Sonderzoll

    Nicht verfügbar

    Eligible FTA or preference programs

    Der allgemeine Zollsatz für den HTS-Code 9612.10.10 und seine Unterteilungen, 9612.10.10.10 und 9612.10.10.20, ist Frei. Das bedeutet, dass für diese Waren kein allgemeiner Zoll erhoben wird. Spezielle Sätze oder FTA-Vorteile sind nicht angegeben, was darauf hindeutet, dass, falls zutreffend, die Standardpartnerzollsätze (NTR) gelten würden. Die Meldeeinheiten sind Dutzende oder Kilogramm. Daher kommen Waren, die unter diese Codes fallen, im Allgemeinen zollfrei ein, mit potenziellen Vorteilen aus Freihandelsabkommen abhängig vom Ursprungsland.

    Dienstgradrate (Spalte 2): 78,50%

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    Code-Unterteilungen

    9612.10.10.10

    Schreibmaschinen- oder ähnliche Bänder, mit Tinte oder anderweitig vorbereitet, um Abdrücke zu geben, ob auf Spulen oder in Kartuschen; Tintenpads, ob mit Tinte oder nicht, mit oder ohne Schachteln: > Bänder: > Mit einer Breite von weniger als 30 mm, dauerhaft in Kunststoff- oder Metallkartuschen (ob mit oder ohne Spulen) einer Art, die in Schreibmaschinen, automatisierten Datenverarbeitung oder anderen Maschinen verwendet wird > Gewebt, aus synthetischen Fasern

    9612.10.10.20

    Schreibmaschinen- oder ähnliche Bänder, eingefärbt oder anderweitig vorbereitet, um Abdrücke zu erzeugen, ob auf Spulen oder in Kartuschen; Tintenpads, ob eingefärbt oder nicht, mit oder ohne Verpackung: > Bänder: > Mit einer Breite von weniger als 30 mm, dauerhaft in Kunststoff- oder Metallkartuschen (ob mit oder ohne Spulen) einer Art, die in Schreibmaschinen, automatisierten Datenverarbeitung oder anderen Maschinen verwendet wird > Sonstige

    Kapitel- & Abschnittshinweise

    Kapitelhinweise

    Harmonisiertes Zolltarifblatt der Vereinigten Staaten Revision 29 (2025) Anmerkungen für statistische Berichterstattung KAPITEL 96 VERSCHIEDENE HERGESTELLTE ARTIKEL XX 96-1 Anmerkungen 1. Dieses Kapitel umfasst nicht: (a) Stifte für kosmetische oder Toilettenzwecke (Kapitel 33); (b) Artikel des Kapitels 66 (zum Beispiel Teile von Regenschirmen oder Gehstocken); (c) Imitationsschmuck (Position 7117); (d) Teile allgemeiner Verwendung, wie in Anmerkung 2 zu Abschnitt XV definiert, aus Basismetall (Abschnitt XV) oder ähnliche Kunststoffwaren (Kapitel 39); (e) Besteck oder andere Artikel des Kapitels 82 mit Griffen oder anderen Teilen aus Schnitz- oder Formmaterial; Position 9601 oder 9602 gilt jedoch für separat deklarierte Griffe oder andere Teile solcher Artikel; (f) Artikel des Kapitels 90 (zum Beispiel Brillenfassungen (Position 9003), mathematische Zeichenstifte (Position 9017), Pinsel einer Art, die speziell für den Einsatz in der Zahnmedizin oder für medizinische, chirurgische oder tierärztliche Zwecke bestimmt sind (Position 9018)); (g) Artikel des Kapitels 91 (zum Beispiel Uhren- oder Gehäuse); (h) Musikinstrumente oder Teile oder Zubehör davon (Kapitel 92); (ij) Artikel des Kapitels 93 (Waffen und Teile davon); (k) Artikel des Kapitels 94 (zum Beispiel Möbel, Leuchten und Beleuchtungskörper); (l) Artikel des Kapitels 95 (Spielzeug, Spiele, Sportausrüstung); oder (m) Kunstwerke, Sammlerstücke oder Antiquitäten (Kapitel 97). 2. In Position 9602 bezeichnet der Ausdruck „vegetabiles oder mineralisches Schnitzmaterial“: (a) Harte Samen, Kerne, Schalen und Nüsse und ähnliche pflanzliche Materialien, die zum Schnitzen verwendet werden (zum Beispiel Corozo und Dom); (b) Bernstein, Meerschaum, agglomerierter Bernstein und agglomerierter Meerschaum, Jet und mineralische Ersatzstoffe für Jet. 3. In Position 9603 bezieht sich der Ausdruck „vorbereitete Knoten und Büsche für Besen- oder Pinselherstellung“ nur auf unmontierte Knoten und Büsche aus Tierhaar, Pflanzenfaser oder anderem Material, die ohne Zerlegung in Besen oder Pinsel zur Verwendung bereit sind oder nur geringfügige weitere Bearbeitungsschritte wie das Trimmen der Form an der Spitze erfordern, um sie für eine solche Verwendung vorzubereiten. 4. Artikel dieses Kapitels, mit Ausnahme der Positionen 9601 bis 9606 oder 9615, bleiben im Kapitel klassifiziert, unabhängig davon, ob sie ganz oder teilweise aus Edelmetall oder mit Edelmetall überzogen, aus natürlichen oder kultivierten Perlen oder aus Edel- oder Halbedelsteinen (natürlich, synthetisch oder rekonstruiert) bestehen. Positionen 9601 bis 9606 und 9615 umfassen jedoch Artikel, bei denen natürliche oder kultivierte Perlen, Edel- oder Halbedelsteine (natürlich, synthetisch oder rekonstruiert), Edelmetall oder mit Edelmetall überzogene Bestandteile nur geringfügig ausmachen. Zusätzliche US-Anmerkungen 1. Für die Zwecke der Position 9606 bedeutet der Begriff „Linie“ in den Zollsatzspalten die Linienknopfmaße von 0,635 mm. 2. Knöpfe (ob fertiggestellt oder nicht) gemäß den Unterpositionen 9606.21.40 und 9606.29.20, die ein Produkt eines Inselbesitzes der Vereinigten Staaten außerhalb des Zollgebiets der Vereinigten Staaten sind und die aus Knopfrohlingen oder unfertigen Knöpfen hergestellt oder produziert wurden, die ein Produkt eines ausländischen Landes waren, unterliegen dem Zoll gemäß den Unterpositionen 9606.21.40 und 9606.29.20 zu den Sätzen, die für Produkte dieses ausländischen Landes gelten. Harmonisiertes Zolltarifblatt der Vereinigten Staaten Revision 29 (2025) Anmerkungen für statistische Berichterstattung XX 96-2

    Abschnittshinweise

    ABSCHNITT XX VERSCHIEDENE HERGESTELLTE WAREN XX-1 Harmonisiertes Zolltarifblatt der Vereinigten Staaten, Überarbeitung 29 (2025) Annotiert für statistische Berichterstattung XX-2 Harmonisiertes Zolltarifblatt der Vereinigten Staaten, Überarbeitung 29 (2025) Annotiert für statistische Berichterstattung

    Neueste Aktualisierung

    Zuletzt aktualisiert

    November 15, 2025

    Revised every January & July

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